Helfen Limits bei der Nutzung von Barem gegen Geldwäsche? Ein Finanzexperte des VKI ist nicht überzeugt.
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"Gefallen würde uns das nicht. Das muss man klar sagen." Verbraucherschützer Bernd Lausecker stellt klar, dass man im Verein für Konsumenteninformation (VKI) nichts von Beschränkungen von Barzahlungen hält. "Bargeld ist ein Stück Freiheit", betont er. Dessen Anonymität werde von der Bevölkerung geschätzt – was nun ausgehöhlt zu werden droht. Wie berichtet, will die EU-Kommission die Nutzung von Barem zur Geldwäschebekämpfung in der Union begrenzen, als mögliches Maximum für Barzahlungen stehen derzeit 10.000 Euro im Raum. Details sollen im März folgen.

Politisch sind Beschränkungen von Bargeld ein heißes Eisen, an dem sich niemand die Finger verbrennen will. Vor zwei Jahren wollte etwa die ÖVP das Recht auf Bargeld noch in den Verfassungsrang heben, entsprechende Anträge verfehlten aber im September 2019 letztlich die erforderliche Zweidrittelmehrheit. Wie steht Österreich nun zu den kolportierten Plänen der EU-Kommission?

Einfallstor für EU-Vorstoß

Im ÖVP-geführten Finanzministerium bezieht man auf Anfrage nicht klar Stellung und verweist auf das türkis-grüne Regierungsprogramm. In dieses hat es zwar ein "Bekenntnis zum Erhalt des Bargelds" geschafft, allerdings nur "im Rahmen der geltenden Geldwäschebestimmungen". Womit jenes Einfallstor geschaffen wurde, durch das die EU nun zu schreiten gedenkt.

Vergangene Woche wurde Bargeld in der EU-Expertengruppe zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung als "Instrument der Wahl für Kriminelle" bezeichnet. Aber eignen sich Bargeldobergrenzen überhaupt gegen Kriminalität und Geldwäsche?

VKI-Finanzexperte Lausecker ist nicht überzeugt. Geldwäsche laufe oftmals über Unternehmen wie Lokale, die viele kleine Beträge einnehmen würden, also von einer Bargeldobergrenze nicht betroffen seien. "Sind also Nutzen und Nachteile ausgeglichen?", fragt Lausecker. "Aus unserer Sicht lautet die Antwort: Nein."

"Bargeld ist ein Erlebnis mit allen Sinnen", sagt Prof. Bernadette Kamleitner, Konsumentenforscherin an der WU Wien.
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Der Konsumentenschützer betrachtet die mögliche Einführung einer 10.000-Euro-Obergrenze als ersten Schritt, die Otto Normalverbraucher im Alltag kaum tangiere. Dann werde das Limit kontinuierlich herabgesetzt, bis es die Leute doch betrifft. Nach den Plänen der EU-Kommission soll es Mitgliedsstaaten nämlich erlaubt werden, wesentlich tiefere Limits einzuführen oder zu behalten.

In Österreich oder Deutschland gibt es derzeit keine Obergrenzen, in vielen anderen EU-Ländern sehr wohl. Am strengsten ist die Regelung derzeit in Griechenland, wo maximal 500 Euro in bar als Zahlungsmittel verwendet werden dürfen. Was nicht einmal zum Kauf eines neuen PCs reicht, betont Lausecker.

Er kritisiert, dass Banken oder Zahlungsdienstleister alle Daten solcher Transaktionen erhalten würden. "Dann wäre wieder ein rechtlicher Vorschub geschaffen, dass Institute an solche Daten kommen", sagt der Verbraucherschützer.

Verlust von Kontrolle

Warum beim Thema Bargeld die Wogen so hochgehen, weiß Prof. Bernadette Kamleitner, die an der WU Wien Konsumentenforschung betreibt. "Geld steht am Ende des Tages für Freiheit", sagt sie. "Wenn ich Menschen in ihrer Geldverwendung einschränke, schränke ich sie in ihrer Freiheit ein." Wie steht die Wirtschaftspsychologin zu Bargeldobergrenzen? "Ich finde es bedenklich, wenn Bargeld bekämpft wird, weil es bedingt, dass Leute weniger Kontrolle über Geld haben."

Zudem stellen solche Einschränkungen aus ihrer Sicht einen Verlust der Privatsphäre und Kontrolle dar, der die Angst vor einem Überwachungsstaat schüren könne. "Es ist ein tatsächlicher Kontrollverlust", betont Kamleitner, "weil man leichter zu beobachten ist in seinen Transaktionen."

Einen Dämpfer haben Bargeldfans zudem vom Gerichtshof der EU erhalten, der es grundsätzlich erlaubte, in der Verwaltung die Bezahlung mit Bargeld aus Gründen des öffentlichen Interesses zu beschränken. Ob diese im Anlassfall tatsächlich bestehen – zwei Deutsche wollen die Möglichkeit der Barzahlung von Rundfunkgebühren auf dem Rechtsweg erwirken –, darüber muss nun das deutsche Bundesverwaltungsgericht entscheiden. (Alexander Hahn, 27.1.2021)