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Der Traum vieler, die seit Monaten im Lockdown sind: endlich wieder raus und Urlaub machen. Fragezeichen bleiben.

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Was, schon wieder Ostern? Tatsächlich sind es noch ein paar Wochen hin bis zum Beginn der Karwoche am 28. März. Aber so mancher und so manche schmieden nach ausgefallenem Weihnachtsurlaub und Semesterferien, die Corona-bedingt wohl auch überwiegend in den eigenen vier Wänden auszusitzen sind, bereits Pläne für die Zeit danach. Der Ostersonntag fällt heuer auf den 5. April, eine Woche früher als im Vorjahr.

Viele möchten wegfliegen, Sonne tanken irgendwo am Mittelmeer oder vielleicht doch noch auf die Skipiste, wenn auch ohne Après-Ski. Die Erfahrung mit geschlossenen Hotels in Österreich und Ausgangsbeschränkungen in vielen anderen Ländern, die bereits den Osterurlaub 2020 vermiest haben, möchte niemand mehr machen. Noch lebt die Hoffnung auf ein bisschen Entspannung. Dennoch sollte, wer wegzufahren gedenkt, Vorsicht walten lassen, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Frage: Wird man heuer zu Ostern verreisen können?

Antwort: In Zeiten der Pandemie lässt sich das mit hundertprozentiger Sicherheit nicht sagen. Wird der Lockdown bis dorthin verlängert, dann ist definitiv nichts mit wegfahren und irgendwo Urlaub machen während der Osterfeiertage. Das ist keineswegs fix, wird im Beraterstab der Bundesregierung aber als Ultima Ratio diskutiert.

Frage: Wovon ist das abhängig?

Antwort: Einmal mehr von der Entwicklung der Infektionszahlen. Zuletzt wurde ein Inzidenzwert von maximal 50 genannt, ab dem man über Lockerungen nachdenken könne.

Frage: Was besagt die Inzidenz?

Antwort: Sie zeigt an, wie viele Menschen über einen bestimmten Zeitraum hinweg neu erkrankt sind. Man könnte den Inzidenzwert auch Neuerkrankungsrate nennen. Während der Corona-Pandemie wird die Sieben-Tage-Inzidenz betrachtet. Das heißt, wie viele Menschen sich pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen mit Corona angesteckt haben. Trotz des nunmehr knapp drei Monate währenden Lockdowns liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in Österreich noch immer bei knapp 120.

Frage: Gehen wir vom positiven Fall aus, dass die Infektionszahlen und damit auch der Inzidenzwert in nächster Zeit deutlich sinken, Reisen wieder erlaubt und Hotels geöffnet werden können. Was sollte man dabei im Hinterkopf haben?

Antwort: Dass, wer jetzt bucht, aufgrund der Unwägbarkeiten des Coronavirus und seiner Mutanten ein gewisses Risiko eingeht und dass auch auf die Details von Reiseverträgen geachtet werden soll. Dann kommt es darauf an, ob jemand eine Pauschalreise bucht oder eine Individualreise antritt.

Viele wollen zu Ostern Sonne tanken am Mittelmeer, beispielsweise in Spanien. Letztlich wird es von den Infektionszahlen abhängen, ob dies tatsächlich möglich sein wird. Einstellen sollte man sich jedenfalls darauf, dass beim Besteigen eines Flugzeugs ein Impf- oder negativer Corona-Nachweis verlangt wird.
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Frage: Was ist der Unterschied?

Antwort: Eine Individualreise ist, wenn ich mich de facto um alles selbst kümmere, den Flug buche, ein Hotel organisiere, vielleicht noch ein Mietauto am Urlaubsort dazunehme. Bei einer Pauschalreise gehe ich ins Reisebüro oder nehme einen Katalog, buche ein vorgefertigtes Paket mit Flug, Hotel und möglichen anderen Leistungen zu einem fixen Preis, wo ich in der Regel gar nicht weiß, was die Einzelleistung kostet.

Frage: Bei der Pauschalreise ist man besser abgesichert?

Antwort: In normalen Zeiten ist das nicht so relevant, in Zeiten von Corona aber schon. Es gibt in der EU die sogenannte Pauschalreiseverordnung, die den Konsumenten mehr Schutz und Sicherheit gibt.

Frage: Zum Beispiel?

Antwort: Wenn der Flug ausfällt, das Hotel in der Urlaubsdestination aber offen hat, dann kann der Pauschalreisende sagen, lieber Veranstalter, du bringst mich nicht dorthin, deshalb interessiert mich die ganze Reise nicht, ich möchte das Geld zurück. Ein Individualreisender, der Flug und Hotel unabhängig voneinander gebucht hat, ist auf das Wohlwollen des Hoteliers angewiesen. Der kann sagen, ich habe geöffnet, darf Touristen aufnehmen, deshalb bestehe ich auf dem Geld.

Frage: Im Vorjahr hatten viele, die eine Pauschalreise gebucht hatten und von Corona überrascht wurden, dennoch Mühe, zu ihrem Geld zu kommen. Was war das Problem?

Antwort: Viele Reisebüros hatten das Geld für Flüge und Hotels schon überwiesen und wurden selbst auf dem Trockenen sitzen gelassen. Andreas Herrmann vom Europäischen Verbraucherzentrum weiß von Fällen aus dem vorigen Frühjahr, die noch unerledigt sind. Er berichtet von Veranstaltern, die zugesichert hätten, sich ins Zeug zu legen und die an sie herangetragenen Ansprüche abzuarbeiten. Das sei auch großteils, wenn auch zeitverzögert, geschehen. Andere hingegen seien abgetaucht, was gar nicht gehe.

Frage: Welche Möglichkeiten gibt es dann?

Antwort: Betroffene können sich jedenfalls an eine Konsumentenschutzeinrichtung wenden, die sich dann die Details anschaut. Wenn jemand nur einen Flug gebucht hat, gibt es meist sogenannte Schlichtungsstellen, die dafür zuständig sind und helfen können. Alternativ übernehmen auch Konsumentenschützer solche Fälle. Wenn außergerichtlich alles schiefgeht, bleibt immer noch der Weg vor Gericht.

Frage: Wie ist das mit Gutscheinen?

Antwort: Kommt darauf an, was gebucht wurde und in welchem Land der Vertragspartner sitzt. In Österreich beispielsweise ist ganz klar, dass man Gutscheine nur dann akzeptieren muss, wenn man eine Veranstaltung oder ein Event gebucht hat. Das hat der Gesetzgeber als Reaktion auf die Corona-Pandemie und zur Unterstützung der Eventveranstalter so beschlossen. Wenn der Gutschein bis Ende 2022 nicht eingelöst werden kann, darf man auf Barem bestehen. Bei Flügen, Hotelbuchungen und Pauschalreisen kann man in Österreich einen Gutschein akzeptieren, muss aber nicht.

Frage: Und wenn der Veranstalter im Ausland sitzt?

Antwort: Es gibt Länder, die entgegen den EU-Regeln eigene Corona-Gesetze gemacht haben. Die Niederlande beispielsweise hatten so ein Gesetz in Kraft, dass man bei Flügen Gutscheine als Geldersatz akzeptieren musste, zogen das dann aber zurück. Spanien hat ein Gesetz erlassen, wonach man bei Pauschalreisen und Flügen erst nach 60 Tagen sagen kann, ob man einen Gutschein akzeptiert oder nicht. Auch Italien hat versucht, mit einer Gutscheinregelung Druck von der Branche zu nehmen – alles fragwürdig, wie Herrmann von Europäischen Verbraucherzentrum anmerkt.

Frage: Welche Sicherheiten habe ich als Konsument in Österreich?

Antwort: Bei Pauschalreisen ist man auch in Österreich besser abgesichert. Im Zusammenhang mit Corona raten die Konsumentenschützer aber zu Vorsicht. Das, was vor einem Jahr gegolten hat, nämlich dass die Pandemie ein überraschendes Ereignis sei, mit dem niemand rechnen konnte, ist nicht mehr argumentierbar. Solange es vor Ort nicht wirklich gefährlich ist und man reisen kann, wird man mit dem Corona-Argument schwer kostenlos aus einem Vertrag herauskommen. Als Konsument hat man aber zumindest die Gewissheit, dass nur österreichisches Recht zur Anwendung kommt – egal ob die Buchung im Internet erfolgt ist, im Reisebüro oder direkt beim Vertragspartner.

Frage: Und Reisewarnungen?

Antwort: Es gibt insgesamt sechs Sicherheitsstufen. Offizielle Reisewarnungen des Außenministeriums sind nur die Stufen fünf (einzelne Regionen) und sechs (für das ganze Land). Für die überwiegende Mehrzahl der Länder gilt Stufe vier – erhöhtes Sicherheitsrisiko. Eine kostenlose Rücktrittsmöglichkeit ist damit nicht verbunden. Airlines wollen dazu übergehen, nur noch Gäste mit Impfnachweis oder negativem Corona-Test zu befördern. (Günther Strobl, 28.1.2021)