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Das Unternehmen begann nach eigenen Angaben damit, Firmen zum Verkauf seiner Ware in Polen zu registrieren.

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Der Online-Riese Amazon expandiert nach Polen. Der US-Konzern kündigte am Mittwoch an, künftig auch in dem 38-Millionen-Einwohner-Land mit einem eigenständigen Angebot aktiv zu sein. Bisher existiert lediglich eine polnischsprachige Sektion auf der deutschen Amazon-Website. Nun will der Versandhändler auch in Polen eine vollständige Webpräsenz aufbauen.

Das Unternehmen begann nach eigenen Angaben damit, Firmen zum Verkauf seiner Ware in Polen zu registrieren. Wann genau das neue Angebot startet, ließ Amazon auf Nachfrage offen. Innerhalb der EU betreibt Amazon derzeit in Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, den Niederlanden und Schweden länderspezifische Websites. In Polen beschäftigt das Unternehmen bereits rund 18.000 Arbeitnehmer in Warenlagern und im IT-Bereich.

In Polen tritt Amazon in Konkurrenz zum einheimischen Marktführer Allegro. Das Unternehmen, das mehr als 100.000 oft kleine Händler direkt mit rund zwölf Millionen aktiven Käufern verknüpft, war im Oktober an die Warschauer Börse gegangen. Nach Amazons Ankündigung gab die Allegro-Aktie am Mittwoch um mehr als sieben Prozent nach.

Arbeitsrechtsverstöße

In Deutschland hat Amazon einen arbeitsrechtlichen Dämpfer bekommen. Sonntagsarbeit zur Abwendung eines "unverhältnismäßigen Schadens" darf nur in einer vorübergehenden Sondersituation bewilligt werden, die der Arbeitgeber nicht selbst zu verantworten hat. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch in einem Rechtsstreit zwischen Amazon und der Gewerkschaft Verdi entschieden. Eine Amazon-Tochter hatte 2015 bei der Bezirksregierung Düsseldorf einen Antrag auf die Beschäftigung von 800 Arbeitnehmern an zwei Adventssonntagen gestellt. (Az. 8 C 3.20)

Die Firma gab an, dass dies zur Schadensverhütung notwendig sei. Sonst drohe ein Überhang von 500.000 unbearbeiteten Bestellungen bis Weihnachten. Die Bezirksregierung erlaubte die Sonntagsarbeit, das Düsseldorfer Verwaltungsgericht stellte aber auf die von Verdi erhobene Klage hin fest, dass dies rechtswidrig sei. Auch im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Münster hatte die Amazon-Tochter keinen Erfolg. Laut Bundesverwaltungsgericht könnte Sonntagsarbeit an bis zu fünf Tagen erlaubt werden, wenn besondere Verhältnisse es zur Verhütung eines unverhältnismäßigen Schadens erforderten. Dies sei hier aber nicht der Fall, teilte das Gericht mit. Verdi reagierte erfreut auf das Urteil. (APA/AFP, 27.1.2021)