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Zehntausende Polen und Polinnen hatten gegen die Verschärfung des Abtreibungsverbots demonstriert.

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Warschau – Polens Verfassungsgericht hat einen weiteren Schritt in Richtung der Umsetzung eines Abtreibungsverbotes bei Behinderung gesetzt. Die ausführliche Begründung des diesbezüglichen umstrittenen Gerichtsurteils vom 22. Oktober wurde am Mittwoch veröffentlicht. Entgegen den Gepflogenheiten war die Entscheidung des Verfassungsgerichts bisher nicht im amtlichen Anzeiger veröffentlicht worden. Mit der Veröffentlichung hat die Entscheidung offiziell Gültigkeit. In den Sozialen Medien wurde umgehend zu Demonstrationen aufgerufen.

Spontane Proteste

Polen hat eines der strengsten Abtreibungsgesetze Europas. Bisher waren Abtreibungen im Fall von Inzest oder Vergewaltigung, eine Gefahr für Gesundheit oder Leben der Mutter sowie bei einer schweren Behinderung des Kindes erlaubt. Diese letzte Ausnahme wurde vom Verfassungsgericht mit dem Urteil aufgehoben. Der Spruch rief im Herbst heftige Massenproteste hervor, die sich bald auch grundsätzlich gegen die Politik der nationalkonservativen Regierung richteten.

Nach der Urteilsveröffentlichung am Mittwoch verbreiteten sich in den Sozialen Medien bereits Aufrufe zu erneuten Demonstrationen

Kritiker des Urteils machten die PiS und die in Polen mächtige katholische Kirche für die Entscheidung verantwortlich. Oppositionelle warfen der PiS vor, das Urteil beeinflusst zu haben. Der Chef der größten Oppositionspartei Bürgerplattform, Borys Budka, erklärte am Mittwoch: "Keine gesetzestreue Regierung sollte diesem Urteil folgen."

Auch nach der Urteilsveröffentlichung am Mittwoch verbreiteten sich in den Sozialen Medien bereits Aufrufe zu erneuten Demonstrationen. Für Mittwochabend seien eine Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude in Warschau sowie weitere Aktionen in den größeren polnischen Städten geplant, kündigte die Organisation Allpolnischer Frauenstreik (Ogólnopolski Strajk Kobiet) am Mittwoch an. (APA, red, 27.1.2021)