Der Prozess am Landesgericht Salzburg ist für den 23. und 24. Februar angesetzt.

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Salzburg – Es ist ein skurriler Fall, den das Landesgericht Salzburg Ende Februar in einem Geschworenenprozess zu entscheiden hat: Vier Männer sind wegen des Verbrechens der staatsfeindlichen Verbindung angeklagt. Konkret sollen sie sich dem sogenannten "Global Common Law Court" angeschlossen haben, heißt es vom Landesgericht Salzburg.

Diese Verbindung hatte zum Ziel, staatliche Entscheidungsträger, Politiker, Beamte und Privatpersonen durch sogenannte "Sheriffs" zu entführen, gefangen zu halten und vor eigene "Richter" zu stellen und zu "verurteilen". Die staatsfeindliche Verbindung wollte ein System der Selbstjustiz und einen "Gerichtshof auf Grundlage des Common Law mit biblischer Grundlage" einführen.

Mehrere hundert Mitglieder

Der Zusammenschluss soll mehrere hundert Mitglieder in Österreich, Deutschland und der Schweiz haben. Laut Anklageschrift liegt eine auf Dauer angelegte, hierarchisch organisierte und arbeitsteilige Struktur vor. Die ordentliche Gerichtsbarkeit als verfassungsgemäße Einrichtung der Republik Österreich hätte abgeschafft und durch eigene Richter der staatsfeindlichen Verbindung ersetzt werden sollen.

Die vier Angeklagten sollen sich daran teils führend beteiligt haben. "Einer hat die Buchhaltung geführt und Dokumente ausgestellt, ein anderer Schulungen vorgenommen für den vermeintlichen Gerichtshof", sagt Landesgerichtssprecher Peter Egger zum STANDARD. Zudem sollen die Männer an mehreren Konferenzen der Verbindung etwa in St. Pölten, Salzburg Krems an der Donau, Wien und Schladming teilgenommen haben. Die Angeklagten sollen auch weitere Mitglieder angeworben und die staatsfeindliche Verbindung in erheblicher Weise unterstützt haben. Einer der Beschuldigten gilt als Gebietsleiter für Österreich, zwei sind "Richter" und einer offenbar einfaches Mitglied.

Bei den vier Angeklagten handelt es sich um einen 72-jährigen Pensionisten aus St. Pölten, einen 53-jährigen Kellner aus Wien, einen bald 58-jährigen Arbeitslosen aus Oberösterreich und einen 61-jährigen Arbeitslosen aus dem Salzburger Pongau.

Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Graz umfasst 72 Seiten und ist bereits rechtswirksam. Der Prozess in Salzburg ist für den 23. und 24. Februar angesetzt. (Stefanie Ruep, 28.1.2021)