Der gesetzliche Rahmen für die finanzielle Unterstützung von Unternehmen wurde ausgeweitet.

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Wien/Brüssel (APA) – Die EU-Kommission hat ihre Regeln für Corona-Hilfen überarbeitet. Künftig können Unternehmen wesentlich mehr Staatshilfe erhalten. Außerdem gelten die Bestimmungen nun bis Ende 2021 statt bis Juni, teilte die EU-Kommission am Donnerstag mit. Das bisher enge Korsett für den Fixkostenzuschuss wurde damit von 800.000 auf 1,8 Mio. Euro mehr als verdoppelt. Jenes für direkt von der Krise betroffene Firmen wurde von 3 auf 10 Mio. Euro mehr als verdreifacht.

Unter bestimmten Bedingungen können außerdem Garantien und Kredite in nicht-rückzahlbare Beihilfen umgewandelt werden. Sie fallen dann unter die Obergrenze von 1,8 Mio. Euro bzw. 3 Mio. Euro. Auch die Förderung von Exporten wird bis Ende 2021 verlängert. Wie bisher können die Förderung mit der de Minimis Förderung kombiniert und dadurch noch einmal um 200.000 Euro aufgestockt werden.

Blümel kündigt Anpassungen an

Finanzminister Gernot Blümel und Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (beide ÖVP) freuten sich in ihren ersten Stellungnahmen, dass der Steuerzahler den Betroffenen Firmen nun besser und umfassender helfen könne. "Mit der aktuellen Ausweitung können wir diesen Firmen weiter helfen, Liquidität sichern und wertvolle Arbeitsplätze retten. Wir werden jetzt auf nationaler Ebene rasch die entsprechenden Anpassungen vornehmen, damit wir die laufenden Hilfsprogramme bestmöglich an den neuen Rahmen anpassen können", so Blümel, der daran erinnert, dass sich Österreich seit April für die Ausweitung des Beihilfenrahmens einsetzt. Schramböck schreibt: "Das bedeutet, dass wir unseren Unternehmen noch umfassender helfen können als bisher."

Auch Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) und mehrere Wirtschaftsverbände begrüßten die EU-Entscheidung. Die Neos meinten, für Blümel gebe es nun keine Ausreden mehr. "Die Zeiten der Schuldzuweisung an die EU sind hiermit vorbei", sagte die pinke Budgetsprecherin Karin Doppelbauer

Zulieferer müssen weiter warten

Für die Produktion landwirtschaftlicher Produkte wir die Obergrenze der staatlichen Covid-19-Hilfen zugleich von 100.000 auf 225.000 Euro pro Firma, in der Fischzucht von 120.000 auf 270.000 erhöht.

Weiter Warten auf Hilfsgelder heißt es hingegen für die vom zweiten Lockdown betroffenen Zulieferer. Für diese von Blümel angekündigten Corona-Hilfen gibt es noch keine Details. Anträge sollen ab "Ende Jänner" über FinanzOnline möglich sein. Der Finanzminister wollte diese Hilfe ursprünglichen Angaben zufolge eigentlich noch Ende Dezember bekanntmachen. Aktuell heißt es dazu aus seinem Ressort: "Wir arbeiten bei diesem komplexen Thema auf Hochtouren und sind in finaler Abstimmung der Richtlinie." (APA, 28.1.2021)