Der Verwurf, Wilhelm Haberzettl habe als BWSG-Vorstand Eisenbahnerwohnungen zu billig verkauft, ließ sich in den Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft nicht erhärten.

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Wien – Nach den steuerlichen und bilanziellen Ermittlungen in der Causa Eisenbahnerwohnbaugenossenschaft BWSG wurde nun auch der weit härtere Untreueverdacht gegen Ex-Eisenbahnergewerkschaftschef Wilhelm Haberzettl fallengelassen. Das teilte die Staatsanwaltschaft für Wirtschafts- und Korruptionssachen mit. Es bestehe kein tatsächlicher Grund zur Verfolgung der beiden im Februar 2019 aus dem Vorstand der BWSG abberufenen Direktoren, heißt es in der Mitteilung über die Einstellung.

Damit ist das von Spitzenfunktionären der Eisenbahn- und Dienstleistungsgewerkschaft Vida betriebene Verfahren gegen den früheren ÖBB-Betriebsratsvorsitzenden, seinen Co-Vorstand bei der BWSG und die Käufer zur Gänze im Sand verlaufen. Die Ermittlungen in finanztechnischen Punkten waren Anfang Juni des Vorjahres eingestellt worden.

Zu billig verkauft?

Haberzettls Anwalt, Norbert Wess, bestätigte dies auf Anfrage des STANDARD. Der Verdacht, Haberzettl habe als Chef der BWSG gemeinsam mit Co-Geschäftsführer Andreas H. Untreue begangen, indem die Liegenschaften Marxergasse 26 bis 28 im Juni 2018 ebenso unter Wert verkauft wurden wie die Wohnhausanlagen Treustraße 92 und Stromstraße 18–20, sei mit der für das Strafverfahren erforderlichen Verdachtsintensität nicht nachweisbar, heißt es in der Mitteilung der Korruptionsstaatsanwaltschaft.

Ob Klägerin BWSG beim Straflandesgericht Wien eine Fortführung der Ermittlungen beantragen wird, war am Mittwoch nicht in Erfahrung zu bringen. Abhängig von der Begründung behalte man sich einen Fortführungsantrag vor, sagt Anwalt Oliver Scherbaum auf Anfrage des STANDARD.

Arbeitsgericht am Zug

Aus dem Schneider ist Haberzettl auch mit der Einstellung des Strafermittlungsverfahrens trotzdem nicht. Nun kommt noch das Verfahren vor dem Arbeits- und Sozialgericht (ASG), bei dem der streitbare Eisenbahner seine Entlassung durch die BWSG bekämpft. Sofern die Anklagebehörde eine allfällige Fortführung ablehnt, hat Haberzettl beim ASG aber wohl bessere Karten. Denn der von BWSG geäußerte Verdacht, durch die Veräußerung der Liegenschaften Marxergasse und Treustraße sei der Gemeinnützigen Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft (BWSG) ein Schaden von 2,5 Millionen Euro zugefügt worden, bestätigte sich bis dato nicht.

Dabei schienen die Umstände der Käufersuche und der Transaktionen ungewöhnlich. Den Zuschlag für die Marxergasse erhielt mit Käufer SWRT just jene Projektgesellschaft, an der jener Gutachter beteiligt war, der zuvor im Auftrag der BWSG den Verkehrswert ermittelt hatte. SWRT zahlte letztlich 13,26 Millionen Euro und gab 2,5 Mio. Euro an Investitionszusagen. Die Wohnungen seien nicht frei verkäuflich, sondern unterlägen dem Genossenschaftsquadratmeterpreis, deshalb hätten es die Banken abgelehnt, Käufer zu vermitteln, hielten die beschuldigten Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder und auch die Käuferseite dagegen. (Luise Ungerboeck, 28.1.2021)