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Das Gremium tut seine Arbeit bei Facebook.

Foto: Richard Drew / AP

Facebooks neues unabhängiges Aufsichtsgremium hat in seiner ersten Serie von Entscheidungen die Sperrung von vier Beiträgen durch das Online-Netzwerk rückgängig gemacht. Nur in einem der fünf geprüften Fälle schlossen sich die Experten der Ansicht von Facebooks Inhalte-Prüfern an.

Entscheidungen des Gremiums sind bindend für das Unternehmen und können auch nicht von Gründer und Chef Mark Zuckerberg überstimmt werden. Es geriet zuletzt verstärkt in die Aufmerksamkeit, weil es die dauerhafte Sperrung des Facebook-Accounts des amerikanischen Ex-Präsidenten Donald Trump überprüfen soll.

In einem der Fälle ging es um einen Beitrag mit einem Satz, der fälschlicherweise Nazi-Propagandaminister Joseph Goebbels zugeschrieben wurde. In dem angeblichen Zitat ging es darum, dass Argumente Gefühle und Emotionen statt Intellekt ansprechen sollten. Der Nutzer wollte damit nach eigenen Angaben eine Parallele zwischen dieser Einstellung und der Präsidentschaft von Donald Trump ziehen. Facebook sperrte den Beitrag aber, weil Goebbels auf der Liste gefährlicher Personen steht und der Nutzer ihn in dem Post nicht ausdrücklich verurteilt habe.

Keine Unterstützung

Das Gremium befand in seiner Entscheidung allerdings, dass der Beitrag nicht Nazi-Ideologie oder Verbrechen des Regimes unterstützt habe. Zudem hätten die Kommentare unter dem Post gezeigt, dass der Vergleich zwischen der Trump-Präsidentschaft und dem Nazi-Regime durchaus angekommen sei.

Facebook bildete das Gremium, um ein unabhängiges Gegengewicht zu Entscheidungen des Unternehmens zu Inhalten auf der Plattform zu schaffen. Im vergangenen Jahr wurden die ersten Mitglieder vorgestellt, darunter sind die ehemalige dänische Regierungschefin Helle Thorning-Schmidt und der einstige "Guardian"-Chefredakteur Alan Rusbridger. Zum einen sollen Nutzer das Gremium bei einer aus ihrer Sicht ungerechtfertigten Löschung von Inhalten einschalten können. Zum anderen kann Facebook selbst es bei diversen Fragen zum Umgang mit Werbung, Gruppen oder Seiten anrufen. (APA, 28.01.2021)