Der Mann wurde wegen Wiederbetätigung verurteilt.

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Wegen Wiederbetätigung ist am Freitag ein 50 Jahre alter Kärntner am Landesgericht Klagenfurt zu 18 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der Mann hatte im vergangenen Jahr in einem sozialen Netzwerk ein Foto von Adolf Hitler samt Hakenkreuzfahnen und jubelnder Menschenmenge gepostet. Vor dem Geschworenengericht unter Vorsitz von Richter Manfred Herrnhofer zeigte sich der Angeklagte geständig. Das Urteil nahm er sofort an.

Der Angeklagte, er arbeitet als Hausmeister, sagte, er könne seine "Dummheit" nicht erklären. Er sei verärgert gewesen, weil er eine hohe Heizkostennachzahlung erhalten hätte. Dann habe er auch reichlich Alkohol konsumiert und das Foto hochgeladen. "Es tut mir leid, es war eine Dummheit." Einschlägige Fotos waren allerdings auch auf seinem Mobiltelefon gefunden worden, zudem fand die Polizei einen Zeitungsartikel mit Reichsadler und Hakenkreuz auf einer Pinnwand in der Küche. Laut Staatsanwältin Karin Schweiger hatte er zudem als sein Profilbild in den sozialen Medien einen Wehrmachtssoldaten samt dem Spruch "Nationalstolz ist kein Rassismus" als Profilbild gewählt.

21 Vorstrafen

Der 50-Jährige weist insgesamt 21 Vorstrafen auf, allerdings keine einschlägige. Zudem hatte er in den vergangenen sieben Jahren keine Straftaten mehr begangen. Er habe durch die Geburt seiner Kinder die Einsicht gewonnen, dass er sich ändern müsse und das auch geschafft, beteuerte er.

Die Geschworenen befanden den 50-Jährigen einstimmig für schuldig, Propaganda für das NS-Regime gemacht zu haben. Die bedingte Strafnachsicht begründete Herrnhofer unter anderem mit dem Geständnis des Angeklagten, der sich bisher auch nicht einschlägig betätigt habe. Staatsanwältin Karin Schweiger gab keine Erklärung ab, das Urteil ist nicht rechtskräftig. (APA, 29.1.2021)