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Signal und Telegram profitieren von der Whatsapp-Kontroverse.

Foto: DADO RUVIC / REUTERS

In den vergangenen Wochen ist etwas passiert, mit dem viele schon nicht mehr gerechnet hatten: Eine für sich genommen eigentlich recht harmlose Änderung der Nutzungsbedingung veranlasste viele Nutzer dazu, Whatsapp den Rücken zu kehren – und verschaffte alternativen Messengern wie Signal oder Telegram jede Menge neue Nutzer. Das freut den Softwarehersteller Facebook natürlich wenig, also versucht man mit allen Mitteln, die User davon zu überzeugen, dass alles gar nicht so schlimm ist.

Hinweise

Die neueste Episode in diesem Bestreben: Facebook informiert Whatsapp-User via Statusnachrichten – das Messenger-Pendant zu "Stories" – über angeblich kursierende Falschinformationen. Darin betont man etwa, dass das Unternehmen keinerlei Einblick in die über Whatsapp geführten Diskussionen hat. Auch wird allgemein betont, dass Whatsapp großen Wert auf die Privatsphäre der User Wert lege. Ähnlich war all das bereits vor rund zwei Wochen in einer Social-Media-Kampagne von Facebook zu lesen.

Dass Facebook die Inhalte der Konversationen mitliest, ist allerdings eine Behauptung, die in der aktuellen Diskussion kaum eine Rolle gespielt hat – einfach weil sie tatsächlich falsch ist. Werden doch alle Gespräche über Ende-zu-Ende-Verschlüsselung effektiv vor dem Mitlesen geschützt. Die aktuelle Kontroverse hat aber offenbar viele Nutzer daran erinnert, dass Whatsapp ein Facebook-Produkt ist, und dass das Unternehmen jenseits der eigentlichen Inhalte schon jetzt jede Menge Metadaten sammelt.

Neuer Termin

Jene Änderung der Nutzungsbedingungen, die all das ausgelöst hat, wurde mittlerweile übrigens verschoben. Statt im Februar soll sie nun im Mai in Kraft treten. Ob man sich damit eine Freude macht, muss sich erst zeigen. Immerhin könnte die Diskussion dann erst recht wieder neu aufflammen. Unterdessen versucht Facebook immer wieder zu betonen, dass sich durch die Anpassung nichts an der Datenweitergabe von Whatsapp an den Mutterkonzern ändert. Das ist richtig – aber auch nur, weil sich das Unternehmen diese Erlaubnis bereits im Jahr 2016 geholt hat. (apo, 31.1.2021)