Künftig müssen Kultus- und Moscheengemeinden (im Bild die geschlossene Meidlinger Moschee nach dem Anschlag) ihre Finanzen offenlegen, Imame sollen registriert werden.

Foto: Georg Hochmuth

Das nach dem Anschlag in Wien von der Regierung geplante "Anti-Terror-Paket" stößt in der Begutachtung, die am Dienstag endet, auf Lob und Kritik. Neben Verschärfungen im Strafvollzug und neuen Straftatbeständen wie jenem des religiösen Extremismus sind auch restriktivere Regeln für Moscheenbetreiber geplant. Kritik daran kommt von der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGÖ), die dadurch eine Schlechterstellung gegenüber anderen Religionsgemeinschaften ortet.

Zwei Gesetze hat die Regierung in die Begutachtung geschickt. Zum einen handelt es sich um das Terrorbekämpfungsgesetz, das den Justizbereich betrifft. Vorgesehen ist darin die elektronische Überwachung von Extremisten auch nach deren bedingter Entlassung. Zudem wird ein eigener Straftatbestand zu religiösem Extremismus geschaffen. Die Staatsanwaltschaften werden künftig schon vom Anfangsverdacht einer terroristischen Straftat informiert.

Imame-Register stößt auf viel Kritik

Weiters betroffen von Änderungen ist das Islamgesetz. Die auf den Weg gebrachte Novelle sieht vor, dass das Kultusamt jährlich Einblick in die Finanzen der Kultus- und der Moscheegemeinden erhalten muss. Sollten die Einrichtungen diese nicht vorlegen, drohen Geldbußen bis zu 72.000 Euro. Außerdem will die Regierung ein Imame-Register schaffen, dass die Tätigkeit muslimischer Geistlicher in Österreich überwachen soll. Verfassungsrechtler haben diese Vorhaben bereits kritisiert.

Widerstand kommt auch von der IGGÖ, die in ihrer Stellungnahme "gravierende und nicht akzeptable Eingriffe in das Grundrecht auf Religionsfreiheit und in die inneren Angelegenheiten" der Glaubensvertretung sieht. "Das Islamgesetz muss dringend von allen diskriminierenden und sicherheitsrechtlichen Aspekten befreit werden, damit es endlich funktionieren kann", befand IGGÖ-Präsident Ümit Vural. Er fordert eine konsequente und strikte Trennung zwischen sicherheitspolizeilichen und religionsrechtlichen Regelungen. Kritik an mehreren Punkten kommt auch von der Muslimischen Jugend und der Initiative muslimischer ÖsterreicherInnen.

Amnesty International warnt vor Diskriminierung

Für Amnesty International ist es wichtig, "dass die Regierung der Terrorismusgefahr ganzheitlich und umfassend begegnet anstatt nur mit Verboten, Strafen und Einschränkungen von Freiheiten". Die Aufhebung der Rechtspersönlichkeit und Schließung von Kultusgemeinden und Moscheevereinen zähle zu den schwersten Eingriffen in die Religions- und Vereinigungsfreiheit und dürfe daher nur unter strenger Beachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips erfolgen. Beim Imame-Register warnt die NGO vor möglicher Diskriminierung.

Unsachlichkeit ortet die Stadt Wien in den Strafandrohungen gegen Vereine, sollten diese keinen Einblick in ihre Finanzen gewähren. In der Stellungnahme werden Bedenken im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz geäußert. Zudem wird die Höhe der Geldbuße von bis zu 72.000 Euro infrage gestellt.

Der Bewährungshilfeverein Neustart begrüßt wiederum die Ausweitung sogenannter Entlassungskonferenzen sowie die Einrichtung einer Koordinationsstelle für Extremismusprävention und Deradikalisierung im Straf- und Maßnahmenvollzug. Im Fall der elektronischen Überwachung sieht die Organisation aber "keine wesentliche präventiv wirksame Funktion", die so ein "eingriffsintensives und aufwendiges Instrument rechtfertigen würde". (APA, red, 1.2.2021)