Die Friseure dürfen wieder öffnen. Allerdings nur mit FFP2-Masken und Eintrittstests.

Foto: Robert Newald

Frage: Ist der Lockdown nach dem 7. Februar beendet?

Antwort: Nein, ganz überstanden ist der Lockdown Anfang Februar noch nicht. Aber am 8. Februar treten die ersten Lockerungen des harten Lockdowns in Kraft, vor allem im Schulbereich und im Handel.

Frage: Wie geht es an den Schulen kommende Woche weiter?

Antwort: Die Volksschulen kehren am Montag wieder in voller Besetzung in den Präsenzunterricht zurück. In den Unter- und Oberstufen wird es hingegen nur Schichtbetrieb geben. Das bedeutet: In zwei Gruppen werden die Schüler abwechselnd zwei Tage in der Schule und zwei Tage im Distance-Learning verbringen. Der Freitag findet für alle komplett zu Hause statt. Vor den zwei Tagen in der Schule müssen die Kinder verpflichtend Nasenbohrtests absolvieren. Am Präsenzunterricht kann nur teilnehmen, wer sich testen lässt, ansonsten ist Unterricht im Distance-Learning möglich.

Frage: Kann man ab 8. Februar wieder ungestört shoppen?

Antwort: Einkaufen kann man ab Montag wieder – allerdings nur unter strengen Sicherheitsmaßnahmen. FFP2-Masken sind im gesamten Handel Pflicht. Hinzu kommt, dass nur wenige Kunden in die Geschäfte gelassen werden. Pro Kunde müssen 20 Quadratmeter Fläche zur Verfügung stehen.

Frage: Kann ich dann endlich wieder zum Friseur gehen?

Antwort: Ja, aber: Zum Friseur – und anderen körpernahen Dienstleistern – darf man nur mit FFP2-Maske und einem negativen Antigenschnelltest, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Frage: Was macht man in Gemeinden, in denen es nur an einem Tag pro Woche Testungen gibt?

Antwort: Neben den kostenlosen Testungen, die von den Ländern und Gemeinden angeboten werden, kann man auch bei vielen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten einen Test machen. Zudem gibt es ein breites Angebot an Apothekentests. Die Apothekerkammer führt auf ihrer Website eine Liste mit Standorten, die einen Test anbieten. Allerdings kosten diese etwas. Zwischen 25 und 50 Euro muss man zumeist zahlen – eine Anmeldung ist obligatorisch.

Frage: Was muss man beim Friseur herzeigen, damit man einen Haarschnitt bekommt?

Antwort: Die Regierungsspitze hat am Rande der Pressekonferenz erklärt, dass man bei den körpernahen Dienstleistern sowohl das Ergebnis herzeigen kann, das man nach dem Test ausgedruckt bekommt, als auch die SMS, die man zugeschickt bekommt.

Frage: Kann man auch einen Selbsttest machen?

Antwort: Da man beim Friseur ein Testergebnis (siehe vorige Frage) herzeigen muss, dürften Selbsttests vorerst nicht vorgesehen sein.

Frage: Wer kontrolliert meinen Test?

Antwort: Kontrollieren müssen die Tests die Dienstleister selbst, die Gesundheitsbehörden und die Polizei wiederum kontrollieren die Betriebe stichprobenartig, heißt es von der Regierung.

Frage: Und was ist mit den Friseuren selbst – werden die auch getestet?

Antwort: Ja. Im Ö1-"Morgenjournal" erklärte Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) am Dienstag, dass die Dienstleister selbst mindestens einmal pro Woche einen Test machen müssen. Das liegt in der Verantwortung der Arbeitgeber. Hinzu kommt auch für sie die FFP2-Masken-Pflicht.

Frage: Wie kann man ab 8. Februar sonst noch seine Freizeit verbringen?

Antwort: Museen, Galerien und Tiergärten werden ihre Tore wieder öffnen. Doch gelten auch hier die Regeln, die im Handel eingehalten werden müssen: FFP2-Pflicht und 20 Quadratmeter pro Besucher.

Frage: Und was ist mit dem Sport?

Antwort: Freizeitsport ist weiterhin nur an der frischen Luft und ohne Körperkontakt möglich. Auf Indoorsport muss man noch warten.

Frage: Wann kann man wieder in ein Lokal gehen?

Antwort: Die Gastronomie bleibt weiter geschlossen. Einen Termin, zu dem die Lokale wieder aufsperren dürfen, hat die Regierung bisher nicht verkündet.

Frage: Kann man ab Februar wieder uneingeschränkt Freunde und Familie treffen?

Antwort: Nein. Prinzipiell appellierte Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP), weiterhin die Kontakte reduziert zu halten. Generell gilt: Tagsüber dürfen sich ab 8. Februar zwei Haushalte miteinander treffen.

Frage: Was passiert mit den Ausgangsbeschränkungen?

Antwort: Tagsüber werden diese aufgehoben. Zwei Haushalte dürfen sich treffen – mit maximal vier Erwachsenen. In der Nacht bleiben die Ausgangsbeschränkungen bestehen. Von 20 bis 6 Uhr darf man nur unter den bereits bekannten Ausnahmen hinaus.

Frage: Es soll auch Verschärfungen geben – wie sehen diese aus?

Antwort: Die FFP2-Masken-Pflicht bleibt bestehen, der gebotene Abstand von zwei Metern ebenso. Maskenmuffeln und Dränglern drohen allerdings künftig höhere Organstrafmandate von 90 Euro statt 25 bzw. 50 Euro.

Frage: Wer wird gestraft?

Antwort: Bei Demos gegen die Corona-Maßnahmen kann die Exekutive damit freilich künftig härter gegen Maskenmuffel und Abstandsignoranten durchgreifen, aber: Personen, die sich nicht an die Abstandsregel von zwei Metern halten und so im Supermarkt, in der Apotheke oder in Arztpraxen ihr rascheres Drankommen erzwingen, ist auch künftig schwer beizukommen. In der Praxis hält der Wiener Verfassungsrechtler Heinz Mayer die Sanktionen nämlich für "kaum exekutierbar". Denn: "Da müsste ein Polizist daneben stehen und den Drängler auf frischer Tat ertappen." Oder: "Man kann bei der Polizei mehrere Zeugen aufbieten." Auch der Verfassungsjurist Peter Bußjäger von der Uni Innsbruck bestätigt: "Wenn man bei einem Drängler für eine Identitätsfeststellung erst die Polizei rufen muss, ist die Vollzugstauglichkeit der Regelung kaum gegeben."

Frage: Auch Einreisenden und Grenzpendlern blühen ab kommender Woche verschärfte Auflagen. Was ändert sich an den Grenzen?

Antwort: Jeder, der einreist, muss einen negativen Test vorweisen und zehn Tage in Quarantäne, erklärte Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) am Dienstag. Für Grenzpendler gilt: Grundsätzlich müssen sie ab Montag einmal pro Woche ein negatives Testergebnis vorweisen können und sich registrieren lassen.

Frage: Könnte es damit wie im Sommer zu einem Tohuwabohu an den Grenzen kommen?

Antwort: In der Praxis braucht es dazu noch eine entsprechende Verordnung aus dem Gesundheitsministerium. Erst auf Basis des neuen Texts können Gesundheitsbehörden und Exekutive an der Grenze entsprechend tätig werden. Das bedeutet: Der Lackmustest für das neue Grenzregime steht noch bevor, erneute Staubildung nicht ausgeschlossen.

Frage: Welche Einreisebestimmungen gelten für Österreich in die Nachbarländer?

Antwort: Nach Ungarn dürfen etwa nur gewisse Personengruppen aus Österreich einreisen – so zum Beispiel Geschäftsreisende oder Pendler. Außerdem dürfen Personen, die nachweisen, dass sie innerhalb von sechs Monaten bereits an Covid-19 erkrankt waren, ohne Beschränkungen ins Land.

Um von Österreich nach Tschechien zu gelangen, muss man glaubhaft nachweisen können, dass man aufgrund von job- oder ausbildungstechnischen Zwecken bzw. wegen wesentlicher Familienbesuche einreist. Ein negativer PCR-Test ist dann Voraussetzung, wenn man kein Pendler ist.

Prinzipiell ist eine Einreise nach Italien kein Problem – sofern man nicht in eine definiert rote oder orange Zone gelangen möchte, wie derzeit Südtirol oder Apulien. Um am Grenzübergang passieren zu dürfen, benötigt man einen negativen PCR- oder Antigentest, der nicht älter als 48 Stunden ist oder man begibt sich in 14-tägige Quarantäne. Außerdem müssen sich Einreisende bei den jeweiligen Gesundheitsbehörden registrieren und ein Selbstdeklarationsformular mitführen. Bleibt man nur für maximal 120 Stunden im Land, dann benötigt man kein Testergebnis.

In Deutschland herrscht ebenfalls eine Testpflicht bei der Einreise aus Österreich – und man muss zehn Tage in Selbstisolation. Bei einem negativen Testergebnis darf man frühestens nach fünf Tagen wieder aus der Quarantäne. Zudem müssen sich Reisende vorab online registrieren.(Oona Kroisleitner, Nina Weißensteiner, Bianca Blei, 2.2.2021)