Einem ehemaligen Abteilungsleiter des BVT wird vorgeworfen, dem Ex-Vorstand von Wirecard, Jan Marsalek, bei der Flucht geholfen zu haben.

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Wien/Aschheim – Die Vereinigung Österreichischer StrafverteidigerInnen fordert die Einführung von verpflichtenden Bild- und Tonaufnahmen bei Einvernahmen von Verdächtigen durch die Polizei ohne Rechtsvertreter. Anlass sind Vorwürfe an die Ermittler in der Causa Wirecard, wonach ein ehemaliger Leiter des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) stundenlang ohne Rechtsbeistand befragt worden sein soll. Tags darauf habe er in eine klinische Abteilung für Psychiatrie überstellt werden müssen.

Die Vorwürfe an die Polizei hatte die Anwältin des ehemaligen BVT-Abteilungsleiters gegenüber dem Ö1-"Mittagsjournal" erhoben. Ihr Mandant habe bei der Einvernahme seine Lebensbeichte abgelegt, schilderte sie. Ihrem Mandanten wird vorgeworfen, in der Causa Wirecard dem einstigen Vorstand des Unternehmens bei der Flucht geholfen zu haben, was dieser angeblich auch gestanden habe. Bereits die Österreichische Rechtsanwaltskammer hat das Vorgehen der Polizei als nicht korrekt und unklug kritisiert.

Jahrelange Forderung

Nun macht der Vorsitzende der Strafverteidiger-Vereinigung, Manfred Ainedter, gegenüber der APA einen weiteren Vorstoß, um solche Situationen künftig zu verhindern: Einvernahmen von Beschuldigten durch die Polizei sollten künftig aufgezeichnet werden, verweist er auf eine bereits seit Jahren erhobene Forderung der Anwälte. Durch diese Methode könnten die Einvernahmesituation und die Glaubwürdigkeit der Aussagen "einigermaßen objektivierbar" nachvollzogen werden.

Sollte ein Rechtsvertreter anwesend sein, könne man auch auf Bild- und Tonaufzeichnungen verzichten, so Ainedter. Zum konkreten Fall selbst will er sich grundsätzlich nicht inhaltlich äußern. (APA, 4.2.2021)