Die Aussicht auf Uploadfilter hatte 2019 für europaweite Demonstrationen gesorgt.

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Die deutsche Regierung hat am Mittwoch ihren finalen Entwurf für die Anpassung des Urheberrechts an EU-Vorgaben in den Bundestag und Bundesrat gebracht. Damit sollen künftig Plattformen wie Youtube, Facebook und Twitter stärker in die Pflicht genommen werden. Der Artikel 17 der EU-Urheberrechtsreform, die 2019 im Europaparlament beschlossen wurde, ermöglicht die Implementierung sogenannter Uploadfilter. Diese prüfen bereits vor der Veröffentlichung, ob ein Urheberrechtsverstoß vorliegt, und verhindern diese in einem solchen Fall. Derartige Systeme gelten als wahrscheinlichste Umsetzung der EU-Vorgaben.

Das deutsche Justizministerium hatte – ähnlich wie auch beim aktuellsten österreichischen Entwurf, der der finale vor der Begutachtungsfassung ist – anfangs vergleichsweise breite Ausnahmen eingeräumt. Dies wurden letztlich aber von der Regierung verschärft: Urheberrechtlich für nichtkommerzielle Zwecke unproblematisch sind künftig nur noch 15 Sekunden eines Videos oder einer Tonspur, 160 Zeichen eines Textes und 125 Kilobyte eines Bildes. Diese Bagatellausnahme soll gemeinsam mit einem Beschwerdeverfahren die Meinungsfreiheit schützen, argumentiert die deutsche Regierung.

"Roter Knopf"

Anhand eines "roten Knopfs" sollen Urheber außerdem eine unverzügliche Blockierung fordern können. Dazu kommt ein Leistungsschutzrecht: So müssen Online-Plattformen für die Online-Nutzung von Pressetexten zahlen, und zwar mit mindestens einem Drittel der dadurch erlangten Umsätze – wobei eine Vereinbarung zum Nachteil der Verleger erlaubt ist.

Dies dürfte zur Folge haben, dass die Regelung ins Leere schießt: So hatte es in den vergangenen Jahren bereits Anstrengungen gegeben, Google für seinen News-Aggregator zur Zahlung zu bewegen. In der Praxis kam ein solches Leistungsschutzrecht aber nie wirklich zum Einsatz. Google drohte, Nachrichtenportale, die nicht freiwillig auf derartige Vergütungen verzichten, aus dem Angebot zu nehmen. Größere Verlage räumten daraufhin Ausnahmen ein, da sie Zugriffseinbüßen befürchteten.

Strengere Umsetzung als notwendig

Vor allem Verbraucherschützer und Netzaktivisten kritisierten, dass es sich um eine strengere Umsetzung handle als ursprünglich versprochen, primär in Bezug auf Uploadfilter. So könnte das geplante Beschwerdeverfahren lediglich irrtümliche Sperren minimieren, aber nicht verhindern – daher drohe die Sperre legaler Inhalte.

In Österreich steht der Begutachtungsentwurf des Gesetzes noch bevor. Der letzte Arbeitsgruppenentwurf des Justizministeriums sorgte für gemischte Reaktionen – vor allem die Kreativwirtschaft monierte zu große Ausnahmen für urheberrechtlich geschütztes Material. Netzaktivisten lobten diese hingegen, da sie die Einschränkungen durch Uploadfilter eingrenzen würden. (muz, 4.2.2021)