Kritiker sehen in der Servicepauschale eine versteckte Erhöhung der Tarife und beklagen die Intransparenz.

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Anfang dieser Woche wurde bekannt, dass A1 seine Servicepauschale für Neukunden und Tarifwechsler erhöht. Wenig zuvor hatte der STANDARD berichtet, dass Drei im Rahmen diverser Tarifänderungen auch die Servicepauschale für ältere Kunden anpasst. Ein guter Anlass, um mal genauer hinzuschauen: Wie viel kostet die Servicepauschale eigentlich bei den jeweiligen Anbietern? Wie wird sie begründet? Und entsteht dadurch ein außergewöhnliches Kündigungsrecht? Der STANDARD hat von tarife.at einen entsprechenden Überblick erstellen lassen.

Wie viel kostet die Servicepauschale?

Laut tarife.at wird von den Anbietern in Österreich (Stand: Anfang Februar 2021) pro Jahr eine Servicepauschale in folgender Höhe verlangt:

  • A1: 29,90 Euro
  • Bob: 25 Euro
  • Drei: 27 Euro
  • Magenta: 27 Euro
  • MTEL: 12 Euro
  • Red Bull Mobile: 29,90 Euro
  • Simpli TV: 20,04 Euro
  • Telematica: 20 Euro
  • VOLmobil: 27 Euro

Nur 30,9 Prozent der derzeit verfügbaren Handytarife verfügen über eine Servicepauschale. Dieser niedrige Anteil liegt insbesondere an Discount-Anbietern und Wertkarten. Bei Breitband-Internet hängt der Anteil der Verträge mit Serviepauschale von der Berücksichtigung regionaler Anbieter und Reseller ab, liegt aber im für den Privatkundenmarkt relevanten Bereich zwischen 70 und 85 Prozent.

Seit wann gibt es die Servicepauschale?

Die Servicepauschale wurde 2011 durch A1 mit 15 Euro eingeführt. Die RTR hat die Einführung dieser Pauschale stark bedauert – mit der Begründung, dass hier vor allem die Preistransparenz für den Konsumenten leide. Tarife würden durch jede weitere Zusatzgebühr immer komplexer und schwieriger zur vergleichen, hieß es.

Was sind die Gründe für die Servicepauschale?

Bei der Servicepauschale geht es darum, dass bestimmte Services des Anbieters pauschal abgegolten werden. Dazu gehört etwa ein Gratis-SIM-Karten-Tausch oder aber auch sehr allgemein formulierte Dienste – wie etwa eine "laufende Überprüfung der Leitung".

"Die Begründungsebene der Anbieter ist eher dünn und kann zum Teil etwas schwammig wirken", heißt es von Maximilian Schirmer, Geschäftsführer von tarife.at. Er betont, dass viele der inkludierten Leistungen auch über die Self-Service-Kundenportale oder Apps der Anbieter möglich sind oder möglich sein sollten und – wenn überhaupt – eher in Ausnahmefällen beansprucht werden müssen.

"Anbieter hoffen hier offensichtlich auf den Effekt, dass derartige 'Einmalkosten' bei der subjektiven Einschätzung der Kostenwahrheit nicht berücksichtigt oder schlichtweg übersehen werden", sagt Schirmer: "Oftmals hat der Kunde keine Wahl, etwa bei Kabelinternet mit weniger Mitbewerb. Discounter nehmen von der Pauschale bislang Abstand, hier besteht offenbar die Angst, dass deren Zielgruppe sensibel auf solche Kosten reagiert."

Wie stark ist die Servicepauschale zuletzt erhöht worden?

In den vergangenen Jahren stieg die Servicepauschale regelmäßig, so kommt man in den letzten vier Jahren auf eine Erhöhung von über 50 Prozent, heißt es von tarife.at. In absoluten Zahlen sind die Änderungen nicht groß und bewegen sich im einstelligen Eurobereich pro Jahr. Aber eine Anhebung von zum Beispiel 27 Euro auf 29,90 Euro, wie zuletzt bei A1, bedeutet relativ gesehen einen Anstieg um über zehn Prozent.

Die durchschnittliche Höhe der verrechneten Servicepauschalen hat sich in den vergangenen Jahren folgendermaßen entwickelt:

  • 2016: 19,95 Euro
  • 2017: 20,97 Euro
  • 2018: 21,67 Euro
  • 2019: 23,52 Euro
  • 2020: 25,02 Euro

Die Erhöhung der Servicepauschalen liegt somit oft über der jährlichen Inflation. Kritiker und Konsumentenschützer sprechen gerne von einer versteckten Preiserhöhung.

Was bedeutet die Servicepauschale für das Geschäft der Anbieter?

Jährlich bis zu 29,90 Euro, aufgeteilt auf zwölf Monate, ergibt für den Endkunden eine zusätzliche Belastung von rund 2,50 Euro im Monat. Bei Mobilfunkbetreibern mit beispielsweise einer Million Handykunden entsteht dadurch wiederum ein zusätzlicher Monatsumsatz von etwa 2,5 Millionen Euro.

"Gleichzeitig muss der Anbieter durch das Erhöhen der Zusatzpauschalen nicht auch das Roamingkontingent für das Datenvolumen in der EU erhöhen", sagt Schirmer: "Dieses wird ausschließlich in einem Verhältnis zur monatlichen Grundgebühr berechnet. Eine Erhöhung von Zusatzentgelten erspart es dem Anbieter, mehr Gigabyte in der EU freizugeben."

Führt die Erhöhung der Servicepauschale zu einem Sonderkündigungsrecht?

Ja, eine nachträgliche Erhöhung der Servicepauschale des eigenen Tarifs führt zu einem außerordentlichen Kündigungsrecht. Das Recht zur Sonderkündigung besteht aber nur, wenn explizit der eigene Tarif betroffen ist. Wer unter dem Jahr kündigt, kann die Servicepauschale anteilig zurückverlangen.

Je nach Anbieter unterscheidet sich die Bezeichnung für diese Gebühr, übliche Namen sind SIM-Pauschale, Basispaket oder Servicepauschale. Die Gebühr wird nur bei Vertragstarifen, nicht aber bei Wertkartentarifen verrechnet. (Stefan Mey, 5.2.2021)