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Das Telekomgesetz soll auf den neuesten Stand gebracht werden.

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24 EU-Mitgliedsstaaten sind mit Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission konfrontiert – von insgesamt 27 Ländern haben nur Ungarn, Griechenland und Finnland sie umgesetzt. Die EU-Behörde schickte ein Schreiben aus, die betroffenen Länder haben nun zwei Monate Zeit zu antworten.

Die Bundesregierung hat ihren Begutachtungsentwurf Ende des vergangenen Jahres veröffentlicht. Dieses trifft allerdings auf massive Kritik, so monieren in einer Fachdiskussion des Instituts für Innovation und Digitalisierung im Recht an der Uni Wien mehrere Experten aus ihrer Sicht problematische Bedingungen. Georg Serentschy, der bis 2014 Geschäftsführer der RTR und in der Vergangenheit Vorsitzender der europäischen Regulierungsbehörde Gerec war, warnt etwa, dass die Umsetzung dem Ausbau schaden könne. So müsse der Eigentümer eines Grundstücks keinen Schadenersatz zahlen, wenn er Kabel eines Betreibers zerstört – auch, wenn das fahrlässig geschieht.

Defizite

Der Rechtsinformatiker Nikolaus Forgó kritisiert in diesem Zusammenhang, dass das Landwirtschaftsministerium dadurch Bauern ermögliche, weniger achtsam mit Kabeln, die auf ihrem Grundstück gelegt wurden, umzugehen. Weiters beklagen die Experten fehlenden Willen zur Innovation und Defizite bei der Umsetzung der Datenschutzbereiche und dem Konsumentenschutz.

Das Telekomgesetz war im Dezember 2018 von der Union verabschiedet worden, die Umsetzung hätte mit Ende 2020 abgeschlossen werden müssen. Bei vielen Staaten dürfte die Krisensituation durch die Coronapandemie dazwischen gekommen sein. Der Entwurf erneuert im Wesentlichen das Telekommunikationsgesetz, das zuletzt 2003 eine breiter aktualisiert wurde. (muz, 5.2.2021)