Wird die Corona-Hilfe nicht verlängert, dürften demnächst weniger Züge die Strecke Wien-Salzburg befahren.

Foto: OEBB

Wien – Um den Bahnverkehr zwischen Wien und Salzburg auch während der Corona-Pandemie aufrecht zu erhalten, erhielten die staatlichen ÖBB und die mehrheitlich private Westbahn im November mittels Notvergabe durch das Verkehrsministerium staatliche Unterstützung in Höhe von 45 Millionen Euro. Weil diese Notvergabe am Sonntag (7. Februar) ausläuft und das Finanzministerium einer Verlängerung noch immer nicht zugestimmt hat, wollen ÖBB und Westbahn ihr Angebot auf der Strecke zurückfahren.

Zu geringe Auslastung, zu hohe Kosten

"Mit dem Auslaufen dieser Notvergabe werden die ÖBB ihr Verbindungsangebot zwischen Wien und Salzburg nach dem 8. Februar schrittweise um bis zu 50 Prozent reduzieren", teilten die ÖBB heute, Samstag, mit. Aufgrund der schwachen Auslastung wegen der Pandemie könne man das umfassende Verkehrsangebot eigenwirtschaftlich nicht weiter aufrechterhalten. "Mit dem reduzierten Angebot ab 8. Februar wird die aktuelle Kundennachfrage auf der Weststrecke gedeckt und weiterhin sicheres Reisen mit der Bahn ermöglicht", heißt es in der Mitteilung.

Ab 8. Februar endet nach ÖBB-Angaben auch die gegenseitige Ticketanerkennung zwischen ÖBB und Westbahn – somit sind dann in den Zügen der ÖBB nur mehr ÖBB-Tickets gültig. Entsprechend den weiteren Lockerungsschritten bei den Coronamaßnahmen wollen die ÖBB ihr Verkehrsangebot in den nächsten Wochen und Monaten schrittweise wieder hochfahren.

Westbahn: "Gesundheitspolitisch kritisch"

Die Westbahn sieht die Absage der Verlängerung "gesundheitspolitisch kritisch", weil es trotz hoher Infektionszahlen und einer Verzögerung bei der Impfstrategie zu einer Lockerung des Lockdowns komme und mit einer steigenden Zahl von Pendlern und Schülern zu rechnen sei.

"Die Nachfrage wird natürlich deutlich geringer sein als vor Covid (und damit keine wirtschaftliche Tragfähigkeit für die Bahnunternehmen haben), aber höher als in der Zeit des vollständigen Lockdowns", heißt es in einer Mitteilung der Westbahn. "Um den Anforderungen an die Abstandsregeln einigermaßen gerecht werden zu können, müssten in dieser Situation sogar noch mehr Zugverbindungen bestellt werden. So aber muss der Zugverkehr umgehend reduziert werden." Die Ausdünnung des Verkehrs bedeute für Bahnreisende ein Gesundheitsrisiko.

Wer ist zuständig?

Auch das Verkehrsministerium von Leonore Gewessler (Grüne) drängt Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) zu einer Verlängerung der Staatshilfe für ÖBB und Westbahn. "Erteilt das Finanzministerium keine Zustimmung, müssen Zugverbindungen eingestellt werden. Leidtragende sind dann die auf den Zug angewiesenen Pendlerinnen und Pendler", heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme aus dem Verkehrsministerium gegenüber der APA.

Nach Informationen der APA wurde der Antrag auf Verlängerung der Notvergabe bereits am 7. Jänner an das Finanzministerium geschickt, die Zustimmung blieb bisher ohne Angabe von Gründen aus. Das Finanzressort spielt den Ball zurück: "Zuständig für das Thema ist das Verkehrsministerium", hieß es auf Anfrage der APA lediglich.

Reihenweise Kritik

"Unter solchen Bedingungen kann nicht gewährleistet werden, dass gemäß der Corona-Schutzmaßnahmen ausreichend Abstand in den Zügen gehalten werden kann", warnt der Vorsitzende des Fachbereichs Eisenbahn in der Gewerkschaft vida, Günter Blumthaler. Als "unverantwortlich" kritisierte auch SPÖ-Verkehrssprecher Alois Stöger die fehlende Zustimmung aus dem Finanzministerium. Auch AK-Präsidentin Renate Anderl forderte eine Verlängerung der Hilfsmaßnahme. (APA, red, 6.2.2021)