Murren hinter vorgehaltener Hand bleibt erlaubt, ebenso wie sachliche Kritik für ein besseres Funktionieren des Apparats – ein Spruch des Verwaltungsgerichtshofes zur freien Meinungsäußerung für Beamte lässt grüßen.

Foto: Bundesheer / Gunter Pusch

Würde von einer Redakteurin im Netz eine Wutrede kursieren, in der sie sich über die Chefredaktion und deren krude Blattlinie zu Corona & Co auslässt, wäre der Fall für alle wohl sonnenklar: Diese Journalistin kann nicht länger bei der Zeitung arbeiten. Denn so lautet ein ungeschriebenes Gesetz in der Privatwirtschaft: Was nicht zusammenpasst, muss sich halt voneinander trennen.

Konsequenzen sieht auch das Beamtendienstrecht vor: Soldaten, die von der politischen Führung angeordnete Corona-Tests mitorganisieren, sollten lieber nicht öffentlich den Sinn von Massenscreenings hinterfragen – oder gar die Verteidigungsministerin. Lehrer müssen ihre Schüler mit Verschwörungstheorien zur Pandemie verschonen, ebenso mit Tiraden auf den für sie womöglich unfähigen Unterrichtsminister.

In einer ersten Reaktion auf fragwürdiges Benehmen einzelner Soldaten im Netz wollte der Stab von Klaudia Tanner samt und sonders alles verbieten, was an ihrer Linie rüttelt. Doch diese Message-Control ist vom Tisch – ein Spruch des Höchstgerichts, der das Recht auf freie Meinungsäußerung garantiert, lässt grüßen. Nun gibt es einen Erlass, der die Soldaten daran erinnert, was ihnen blüht, wenn sie in Uniform und kraft ihrer Stellung völlig Irrlichterndes von sich geben.

Das bedeutet für sie wie für alle am freien Markt: Murren im kleinen Kreis bleibt erlaubt, ebenso wie sachliche Kritik an Vorgesetzten für ein besseres Funktionieren des Apparats. (Nina Weißensteiner, 8.2.2021)