Die Situation in Tirol ist unübersichtlich – rechtlich wie auch epidemiologisch. Seit Tagen brodelt ein Streit zwischen Bund und Land, der zunehmend offen ausgetragen wird. Am Montag in der "ZiB 2" ging Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) erneut mehr oder minder in die Offensive: Er werde rechtlich prüfen lassen, welche Schritte er in Tirol durchsetzen kann, sagte er, auch gegen den Willen von Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP).
Etwa Verkehrsbeschränkungen. Die, so sagt Anschober, habe man eigentlich mit Platter akkordieren wollen, doch der stellte sich quer. Nun schaue man, ob das der Bund machen kann. Spricht man Juristen auf diese Frage an, ist die Antwort: Freilich könne der Gesundheitsminister per Verordnung ein bestimmtes Gebiet abriegeln.
Regionale Quarantäne machbar
Das sagt etwa Rupert Wolff, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags (Örak). Das gehe – so wie alle Covid-Maßnahmen – aber nur, wenn die epidemiologische Situation es erfordert. Nun ist die Zahlenlage in Tirol eine komplizierte, aber laut Andreas Bergthaler vom Forschungszentrum für Molekulare Medizin der Akademie der Wissenschaften ist zumindest "klar, dass diese Variante dort ein Problem ist". Bergthaler zufolge gilt Tirol europaweit als Hotspot für die Ausbreitung der südafrikanischen Mutante. Selbst der Gesundheitsminister sagte schon vor Tagen – als viele Fälle der Mutation noch gar nicht bekannt waren –, die Situation sei "ernst".
Sollte die Lage also derart "ernst" sein, so kann der Gesundheitsminister rasch und ohne Zustimmung Platters Gebiete unter Quarantäne stellen. Denn sowohl im Epidemie- als auch im Covid-Maßnahmengesetz steht, eine Verordnung nach diesen Gesetzen (für die zuallererst der Gesundheitsminister zuständig ist) könne "entsprechend der jeweiligen epidemiologischen Situation regional differenziert werden".
Nur: Ganz Tirol abzuriegeln ist herausfordernd. Denn erstens, so sagt Wolff, sei nicht klar, ob die Gefahr im ganzen Bundesland hoch genug für eine derart drastische Maßnahme ist. Zweitens, das führt Verfassungsjurist Heinz Mayer in Treffen, sei eine "wirkliche Quarantäne", also eine weite Ausgangssperre, nur für einzelne Ortschaften möglich. Dem entgegnet jedoch Medizinjurist Karl Stöger: Viele Ortschaften zusammen könnten auch ganz Tirol ergeben – sofern die epidemiologische Lage das tatsächlich erfordert.
Laut Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk hätte Anschober jedenfalls sehr wohl die Möglichkeit, "nötigenfalls auch ein ganzes Bundesland strengen Beschränkungen zu unterwerfen", vorausgesetzt, die Beschränkungen sind der Lage angemessen und die Versorgung der Bevölkerung ist sichergestellt.
Testpflicht bedingt durchsetzbar
Jedenfalls möglich sei, so sagen alle vom STANDARD befragten Juristen, dass man sich testen lassen muss, wenn man Bundesländergrenzen überschreitet. Laut Wolff ist das auch für einzelne Bezirke denkbar; wenn diese unter Quarantäne stehen sollten, wäre das sogar nötig – immerhin gebe es etwa Pendlerinnen und Pendler, die darauf angewiesen sind.
Eine "lückenlose Testung" im hauptbetroffenen Bezirk, von der der Gesundheitsminister ebenfalls sprach, ist jedoch nicht so einfach machbar. Das käme einem Testzwang gleich, und "niemand muss gegen seinen Willen eine medizinische Behandlung durchführen lassen", sagt Wolff. Für Mayer ist die Frage, ob eine Testpflicht rechtlich in Ordnung wäre, an die Konsequenzen geknüpft, die anstehen, wenn man sich nicht testen lässt. In jedem Fall machbar wäre, dass man nicht aus dem Bezirk hinaus – oder hinein – darf, wenn man nicht getestet ist, sagen die Juristen. Geld- oder gar Freiheitsstrafen für eine Testverweigerung seien, so sagt Funk, nicht denkbar.
Anschober kann über Platter hinweg entscheiden
Der Gesundheitsminister kann sich, was diese Entscheidungen angeht, über Platter hinwegsetzen. Er kann ihm Weisungen erteilen und Verordnungen erlassen. Setzt Platter diese nicht um, droht ihm eine Ministeranklage vor dem Verfassungsgerichtshof. Nur: Dieser müsste die gesamte Bundesregierung zustimmen. Funk hält eine Ministeranklage nicht für realistisch: "Das käme einer Revolution gleich", sagt er. Außerdem kann der Bundespräsident den Landtag auflösen. Doch auch dafür braucht er einen Antrag der Bundesregierung und die Zustimmung des Bundesrats.
Zur Frage, was rechtlich möglich ist, kommt auch die Frage, was Sinn macht. "Wo führt das hin, wenn der Bund eine Verordnung erlässt, die das Land nicht umsetzt?", fragt Mayer. "Dann setzen wir sie mit Gewalt um, mit Polizei und notfalls auch mit dem Militär? Dann steuern wir in eine politische Situation, die wir nicht brauchen."
So oder so, die politisch Verantwortlichen haben vielleicht nicht mehr lange Zeit zu überlegen. Nach Europäischer Menschenrechtskonvention sind sie verpflichtet, für den Schutz der Bevölkerung zu sorgen. Wenn etwa jemand stirbt, weil der Minister zu spät gehandelt hat, könnten Angehörige einen Schadenersatzanspruch geltend machen, sagt Örak-Präsident Wolff. Und: Wird zu spät gehandelt, droht eine Amtshaftungsklage, eine solche ist auch wegen der Causa Ischgl anhängig – doch auch diese ist mehrheitsabhängig. (Gabriele Scherndl, 9.2.2021)