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Die Brandkatastrophe in der Textilfabrik Rana Plaza in Bangladesch, 2013: Seither hat sich nicht nur wenig zum Schutz vor Ausbeutung getan.

Foto: AP / Ismail Ferdous

Ausbeutung begegnet uns täglich. Rohstoffe für Handys werden unter Verstößen gegen die Menschenrechte geschürft, Kakao für Schokolade wird nach wie vor von Kindern geerntet, Kleidung wird unter Zeitdruck und Gewaltandrohungen genäht. Entlang globaler Produktions- und Lieferketten treffen Verletzungen der Grundrechte nicht nur jene, die auf Plantagen, in Minen oder in Textilfabriken arbeiten.

Neben Landraub ziehen vergiftete Böden, Flüsse, Grundwasser und Luft die Bevölkerung ganzer Landstriche in Mitleidenschaft. Die Umweltverschmutzung bedeutet schwere gesundheitliche Probleme und die Verseuchung von Ackerflächen auf viele Jahre.

Dass dies in Europa keineswegs gebilligt wird, zeigen Volksabstimmungen in der Schweiz und Umfragen aus Deutschland. Mehrheitlich befürwortet die Bevölkerung strengere Regeln zur Konzernverantwortung. Frankreich und die Niederlande haben bereits entsprechende Gesetze verabschiedet.

Die Europäische Kommission will noch im Frühjahr einen Entwurf für ein Lieferkettengesetz vorlegen, die Konsultationsphase endete vor einer Woche. Ein fertiger Rechtsrahmen scheint Beobachtern zufolge jedoch fern, sie rechnen mit heftiger Gegenwehr von Wirtschaftsverbänden und von -lobbys und frühestens im Herbst mit einem ersten Entwurf.

Forschungsberichte und Analysen

Wie ein wirksames Lieferkettengesetz aussehen muss und welche völkerrechtlichen Verbesserungen es erwirken könnte, zeigen Forschungsberichte und Analysen bestehender Ansätze. Einblicke in die globale Kleidungsindustrie bieten die Forschungen der Ökonomin Elke Schüßler, Leiterin des Instituts für Organisation der JKU Linz.

Sie hat jene Maßnahmen untersucht, die seit dem Brand in der Textilfabrik Rana Plaza 2013 in Bangladesch gesetzt wurden. Nach dem Unglück mit 1.135 Toten schlossen 200 Bekleidungshändler und zwei globale Gewerkschaftsföderationen ein Gebäude- und Brandschutzabkommen, das kleine und kleinste Zulieferbetriebe allerdings außen vor lässt.

In großen Fabriken klagte das Management über hohe Mehrkosten für nötige Sanierungen bei zugleich sinkenden Verkaufspreisen. Angestellte fühlten sich in den Fabriken zwar sicherer, berichteten allerdings von längeren Arbeitszeiten, steigendem Druck und verbalen sowie physischen Übergriffen. Umfassenden Schutz für Menschen- und Arbeiterrechte biete unternehmerische Selbstkontrolle nicht, resümiert Schüßler.

Vieles läuft unsauber

Nationale Gesetze schützen die Bevölkerung oft ebenso wenig, insbesondere in Ländern ohne starke und unabhängige Gerichte. An der Universität Basel forscht Rita Kesselring in Sachen Konzernverantwortung und Wertschöpfungsketten im Bergbau und Rohstoffhandel. Dass dabei vieles unsauber läuft und ohne Konsequenzen bleibt, sah die Ethnologin im Umland von Kupfer- und Kobaltminen des Schweizer Konzerns Glencore in Afrika.

In Sambia wurde das Unternehmen für einen Todesfall durch Schwefeldioxidemissionen zu einer Geldstrafe verurteilt, die Verschmutzung von Luft, Boden und Wasser gehe dennoch weiter, klagt Kesselring. Im Kongo etwa verschmutzte eine Kupfermine kleinbäuerlich genutzte Agrarflächen, eine Verletzung des Rechts auf Nahrung, die der Konzern jedoch nicht als solche anerkannte. Die umweltschädlichen Praktiken wurden erst nach massivem öffentlichem Druck in der Schweiz eingedämmt, Entschädigungen erhielten Betroffene nicht.

Zudem verlieren sich viele Verstöße, da global tätige Konzerne oft mehrere Rollen am Markt einnehmen. So treten die zehn größten Schweizer Unternehmen überwiegend als Händler von Rohstoffen, Nahrungsmitteln oder Mineralöl auf, kontrollieren als Dienstleister jedoch gleichzeitig Segmente wie Transport, Lagerwesen, Zertifizierungen und Teile des Kreditwesens. "Ein Lieferkettengesetz muss diese Sektoren abdecken, Wiedergutmachung erlittener Schäden und eine Beweislastumkehr zugunsten der Opfer beinhalten", so Kesselring.

Alle Unternehmen einschließen

Die aus Menschen- oder Umweltrechtsverletzungen akquirierten Gewinne werden im globalen Norden geschöpft, erläutert Markus Krajewski von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. "Da unsere Ökonomien profitieren, haben wir eine Verpflichtung, diese Zustände zu regeln", so der Experte für öffentliches und Völkerrecht.

Für wen soll ein Lieferkettengesetz gelten? Von kleinsten KMUs abgesehen, sei es sinnvoll, alle Unternehmen einzuschließen die – auch ohne nationalen gesellschaftsrechtlichen Sitz – Waren am betreffenden Markt anbieten.

Fallstricke hält noch die Frage der konkreten Pflichten der Unternehmen bereit. Eine bloße Transparenz- und Berichtspflicht führt Studien zufolge nicht zu einer Änderung der Geschäftspraktiken. "Steht am Ende jedoch eine Pflicht, die auch Geld kosten kann, wandern entsprechende Fälle intern in die Rechts- oder Compliance-Abteilung und bleiben nicht in der PR hängen, die für schöne Broschüren zuständig ist", betont Krajewski.

Zielführend sei eine Sanktionspflicht mit Blick auf zivilrechtliche Haftung. Das signalisiert auch Betroffenen, dass die Verletzung ihrer Rechte als solche verstanden wird und dass ihnen Schadenersatz zusteht. (Marlene Erhart, 16.2.2021)