Gernot Blümels Anwalt hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft um Auskunft ersucht, ob gegen den Finanzminister ermittelt wird.

Foto: APA / HELMUT FOHRINGER

Der Anwalt von Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) um Auskunft ersucht, ob tatsächlich gegen den türkisen Spitzenpolitiker ermittelt wird. Der Anwalt habe bei der zuständigen Staatsanwaltschaft urgiert, wie der Status sei und ob der Finanzminister als Beschuldigter geführte werde. "Bisher haben wir keine Antwort erhalten", sagte ein Sprecher Blümels am Mittwochvormittag der APA.

Keine Auskunft von WKStA

Wenn Blümel wirklich als Beschuldigter in den Ermittlungen zu Casinos Austria und Novomatic geführt wird, muss er zeitnah darüber informiert werden. Das ist in den Beschuldigtenrechten der Strafprozessordnung geregelt. Eine öffentliche Bestätigung, dass gegen Blümel ermittelt wird, gibt es weiterhin nicht. Die WKStA gibt dazu keine Auskunft.

Laut Strafprozessordnung hat der Beschuldigte unter anderem das Recht, "vom Gegenstand des gegen ihn bestehenden Verdachts sowie über seine wesentlichen Rechte im Verfahren informiert zu werden". In Paragraf 50 ist geregelt, dass der Beschuldigte "so bald wie möglich" über die Ermittlungen gegen ihn zu informieren ist. Diese Rechtsbelehrung "darf nur so lange unterbleiben, als besondere Umstände befürchten lassen, dass ansonsten der Zweck der Ermittlungen gefährdet wäre, insbesondere weil Ermittlungen oder Beweisaufnahmen durchzuführen sind, deren Erfolg voraussetzt, dass der Beschuldigte keine Kenntnis von den gegen ihn geführten Ermittlungen hat".

Liste mit Beschuldigten aufgetaucht

Am Dienstag war eine Auflistung der Beschuldigten in der Causa Casinos aufgetaucht, der zufolge Blümel als inzwischen 20. Beschuldigter geführt wird. Laut dem Magazin "Dossier" handelt es sich dabei um einen Vorlagebericht der Gerichtsabteilung 316 des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 15. Jänner. Blümel hat demnach Beschuldigtenstatus wegen des Verdachts der Verletzung des Paragrafen 153 (Untreue) oder 302 (Amtsmissbrauch) oder 304 (Bestechlichkeit) oder 307 (Bestechung). Zu den konkreten Vorwürfen ist nichts bekannt. Blümel sagt, es könne sich nur um falsche Vorwürfe handeln.

Kern der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sind die Bestellung des FPÖ-Manns Peter Sidlo zum Casinos-Finanzvorstand und mögliche Absprachen im Hintergrund. Blümel war zur Zeit der ÖVP-FPÖ-Koalition Kanzleramtsminister von Sebastian Kurz (ÖVP). Ermittelt wird unter anderem auch gegen Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache, Ex-Novomatic-Chef Harald Neumann, Ex-Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) und Öbag-Chef Thomas Schmid. Für alle gilt die Unschuldsvermutung. (APA, 10.2.2021)