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Das von den Vereinten Nationen empfohlene Alter für Strafmündigkeit liegt bei 14 Jahren. In Australien ist es deutlich niedriger.

Foto: Reuters / Andrew Kelly

Das Foto mutet an, als wäre es in Guantanamo Bay oder in einem Folterkeller aufgenommen worden. Doch das Bild eines jungen Aborigines, mit Armen und Beinen auf einem Stuhl festgeschnallt, einem Beutel über dem Kopf und einer Schlinge um den Hals, wurde in Australien aufgenommen. Dylan Voller (17) war 2014 in einem Gefängnis im australischen Northern Territory so "ruhiggestellt worden", wie die Haftleitung erklärte. Zuvor hatte er gedroht, sich selbst zu verletzen, um sich in die Sicherheit eines Krankenhauses retten zu können. Am selben Tag war der Minderjährige in ein Gefängnis für Erwachsene verlegt worden.

Mit zehn Jahren ins Gefängnis

"Das Justizsystem ist schon für Erwachsene wenig effektiv. Das trifft noch viel mehr zu beim Umgang mit Kindern", sagt Chris Cunneen, Professor für Kriminologie in Sydney im Gespräch mit dem STANDARD. Trotzdem werden jedes Jahr hunderte Kinder und Jugendliche festgenommen und hinter Gitter gesperrt. Laut dem australischen Institut für Gesundheit und Wohlfahrt wurden 2018/19 landesweit 773 Kinder unter 14 Jahren unter juristische Aufsicht gestellt und 570 von ihnen in Haft genommen. Die Justiz liegt in der Zuständigkeit der Bundesstaaten, die Behandlung von Kindern variiert somit. Was aber landesweit gilt, ist das Mindestalter für Strafmündigkeit: zehn Jahre. Zu jung, sagen Experten wie Cunneen.

Erhöhung des Mindestalters

Verschiedene Organisationen sind deshalb daran, die zuständigen Behörden und Politiker zu überzeugen, das Alter auf 14 zu erhöhen. "Es ist ein langer Prozess", sagt Cunneen. Erst die progressive Regierung des Australian Capital Territory um die Hauptstadt Canberra habe einer Erhöhung zugestimmt. Mit einer Anpassung nach oben würde Australien der Praxis der meisten Länder Europas folgen. Nur in Großbritannien und der Schweiz gilt nach wie vor zehn als Mindestalter. In Österreich liegt die Strafmündigkeit bei 14 Jahren, das laut Cunneen auch von den Vereinten Nationen empfohlene Alter.

Gründe, die für eine Erhöhung sprechen, gäbe es genügend, sagt Chris Cunneen. "Es ist erwiesen, dass es Kindern unter 14 Jahren an Impulskontrolle mangelt und sie eine schlecht entwickelte Fähigkeit haben, zu planen und Konsequenzen vorauszusehen", so der Experte. Viele Kinder im Justizsystem hätten psychische Probleme und kognitive Beeinträchtigungen. Laut einer Studie aus dem Jahr 2018 waren neun von zehn Jugendlichen in westaustralischen Jugendarrestanstalten in mindestens einem Bereich der Gehirnfunktionen stark beeinträchtigt. Es sei für sie schwierig, Regeln und Anweisungen zu verstehen.

Haft für kleinste Vergehen

Doch eine Erhöhung des Strafmündigkeitsalters wird ein anderes Problem nicht lösen: die überdurchschnittlich hohe Inhaftierungsrate minderjähriger indigener Australierinnen und Australier. Bis zu 70 Prozent aller Kinder zwischen zehn und 14 in Haft seien Aborigines, obwohl Ureinwohner nur drei Prozent der Bevölkerung stellen, meint Cunneen. Oft handelt es sich um Kinder, die vernachlässigt werden oder in ihren Familien häusliche Gewalt erleben. Die meisten werden wegen einfacher Vergehen wie Sachbeschädigung, Autodiebstahl oder gelegentlich Einbruch verhaftet. Oder einfach deshalb, weil sie sich nachts auf der Straße herumtreiben.

Rassismus gegen indigene Kinder

Das Vorgehen der Polizei in den einzelnen Fällen zeige einen "institutionalisierten Rassismus" gegenüber Ureinwohnern, so Cunneen. Aborigines-Kinder würden wesentlich häufiger durch das Rechtssystem geschleust als nichtindigene. "Ein zehnjähriges weißes Kind hat eine größere Chance, mit einer Warnung davonzukommen", meint der Kriminologe. Polizei und Richter hätten die Option, die Kinder Erziehungsdiensten zu übergeben, statt sie in Haftanstalten unterzubringen. Stattdessen werden in australischen Medien immer wieder Fälle bekannt, in denen indigene Kinder für Vergehen wie den Diebstahl eines Schokoriegels hinter Gitter kommen.

Laut Cunneen könne Australien bei der Behandlung von Kindern "auf die umfangreichen Erfahrungen der europäischen Gerichtsbarkeiten zurückgreifen, wo sich Wohlfahrtsorganisationen auf das Wohlergehen und die sichere Entwicklung von Kindern in Situationen konzentrieren". Und zwar auch in Fällen, in denen Australien noch immer auf Polizei, Gerichte und Strafen zurückgreife. (Urs Wälterlin aus Canberra, 11.2.2021)