Wenige Monate vor dem Ablauf der neunjährigen Amtszeit seiner Chefanklägerin Fatou Bensouda will der Internationale Strafgerichtshof (IStGH, ICC) einen Nachfolger für die Gambierin bestimmen. Nach langwierigen Streitereien über die Kandidaten soll am Freitag im UN-Hauptquartier in New York in geheimer Wahl über das verbliebene Bewerberquartett abgestimmt werden.

Schon im vergangenen Oktober hätte der neue Chefankläger feststehen sollen, doch die vielen diametralen Interessen der 123 ICC-Mitgliedsstaaten sorgen für einen chaotischen Auswahlprozess. In diesem erweist sich der ICC als ebenso ineffizient wie in seiner Kernaufgabe, der Anklage und Aburteilung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Etwas mehr als ein Dutzend Angeklagte mussten sich seit Bestehen der Organisation vor einem Richter verantworten, gerade einmal neun wurden verurteilt.

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Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag braucht einen neuen Chefankläger.
Foto: AP/Corder

Deshalb kommt auf den neuen Chefankläger eine Menge Arbeit zu. Reformen sind notwendig, es gilt auch, die angeschlagene Glaubwürdigkeit des oft gescholtenen Gerichts wiederherzustellen. Jüngst erntete es heftige internationale Kritik, weil es sich für die von Israel besetzten Gebiete für zuständig erklärte.

Bensoudas Amtszeit endet am 15. Juni dieses Jahres. Angetreten hatte sie ihre Aufgabe neun Jahre zuvor. Sie war zur Nachfolgerin des ersten ICC-Chefanklägers Luis Moreno Ocampo gewählt worden. Zuvor war sie lange Jahre die Stellvertreterin des Argentiniers gewesen. Nach einem Südamerikaner und einer Afrikanerin sollte nun, einer Rotation folgend, theoretisch ein Europäer den Posten erhalten.

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Fatou Bensoudas Amtszeit läuft ab.
Foto: Reuters/Plevier

Aus mehr als hundert ursprünglichen Bewerbern wurde zunächst eine Shortlist erstellt. Ein eigens eingesetztes Komitee aus Vertretern der fünf Regionalgruppen der UN (Asien/Pazifik, Lateinamerika/Karibik, Afrika, Osteuropa, Westeuropa und andere) destillierte aus einem von Experten erstellten 14-köpfigen Kandidatenfeld vier Bewerber, die den Mitgliedsstaaten vorgestellt wurden – und durchfielen, da sie nach Ansicht einiger Vertragsstaaten die Mindestanforderungen an das Amt nicht erfüllten. Daraufhin wurde die Zahl der Kandidaten wieder erhöht, allerdings nur mehr auf neun und nicht die ursprünglichen 14 Namen. Nicht mehr dabei: der favorisierte belgische Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) und ehemalige ICC-Vize Moreno Ocampos, Serge Brammertz.

Zur Auswahl standen nun der britische Jurist Karim Khan, der irische Richter Fergal Gaynor, die französische Staatsanwältin Brigitte Raynaud, der italienische Staatsanwalt Francesco Lo Voi und der spanische Staatsanwalt und Richter Carlos Castresana Fernández. Dazu kommen die ugandische Richterin Susan Okalany, der nigerianische Anwalt Morris Anyah und die kanadischen Staatsanwälte Richard Roy und Robert Petit.

Karim Khan hat gute Chancen auf den Job.
Foto: APA/AFP/Arar

Doch die ICC-Mitglieder konnten sich im Dezember erneut nicht auf einen dieser neun Kandidaten einigen – obwohl sich diesmal durchaus renommierte Namen auf der Liste befanden: Robert Petit klagte mehrere Anführer der Roten Khmer in Kambodscha an, Karim Khan leitet das Untersuchungsteam der UN, das die Verbrechen der IS-Terroristen im Irak aufarbeitet.

Vier Kandidaten

Die Auswahlliste wurde nun abermals auf vier Personen reduziert. Übrig sind nunmehr nur noch Karim Khan, Fergal Gaynor, Francesco Lo Voi und Carlos Castresana Fernández.

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Karim Khan vertrat William Ruto vor dem ICC.
Foto: AP/Kooren

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Fergal Gaynor vertrat die Opfer der Gewalt in Kenia vor dem ICC.
Foto: Reuters/Dejong

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Francesco Lo Voi hat als Staatsanwalt in Palermo gegen Mafiafamilien ermittelt.
Foto: Reuters/Mangiapane

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Carlos Castresana Fernández leitete die Comisión Internacional contra la Impunidad en Guatemala (Internationale Kommission gegen die Straffreiheit in Guatemala, CICIG).
Foto: Reuters/Leclair

Karim Khan werden nun die besten Chancen für den Job gegeben. Allerdings ist der pakistanischstämmige Brite höchst umstritten. Im ICC-Verfahren gegen den kenianischen Vizepräsidenten William Ruto vertrat Khan den Angeklagten als Chefverteidiger, ebenso wie den Verwaltungschef Francis Muthaura.

Khans aussichtsreichster Konkurrent Fergal Gaynor vertrat im Verfahren gegen Präsident Uhuru Kenyatta und Ruto 233 Opfer der Gewaltwelle nach der Präsidentenwahl zwischen Mwai Kibaki und Raila Odinga im Jahr 2007. Dabei starben zwischen Ende Dezember 2007 und Februar 2008 Schätzungen zufolge mehr als 1.500 Menschen, hunderttausende wurden vertrieben. Weder Uhuru noch Ruto wurden verurteilt, die Anklage zurückgezogen.

Der Hauptgrund dafür lag in der Tatsache, dass zahlreiche Zeugen der Anklage ihre Aussagen zurückzogen, während andere verschwanden oder ermordet wurden. Gaynor warf Uhuru und Ruto vor, die staatliche Macht genutzt zu haben, um die Justiz zu behindern. Es wird vermutet, dass der Ire als Chefankläger die Verfahren wiederaufnehmen könnte.

NGOs protestieren

22 Nichtregierungsorganisationen aus Kenia, Uganda, Tansania und dem Senegal kritisieren Khan insbesondere für sein Schweigen im Fall des Kronzeugen Meshack Yebei, der aus seinem Haus entführt wurde. Seine Leiche wurde Monate später verstümmelt und mit Folterspuren gefunden. Bis heute habe sich Khan nicht öffentlich zur Notwendigkeit einer Untersuchung des Todes Yebeis durch die kenianischen Behörden geäußert, erklärten die NGOs in einem gemeinsamen Schreiben an die ICC-Mitglieder. Khan sei daher nicht für den Job geeignet. Kenia gehörte zu den Ländern, die die ursprüngliche Shortlist – auf der Khan fehlte – als politisch manipuliert beeinsprucht hatten.

Konflikt um Chagos-Inseln

Für Khan wird auch die britische Position im Konflikt um die Chagos-Inseln zum Problem. Wie DER STANDARD berichtete, entschied kürzlich der Internationale Seegerichtshof der Vereinten Nationen (International Tribunal for the Law of the Sea, ITLOS) in Hamburg, dass Großbritannien keine Souveränität über die Inselgruppe zusteht und bestätigte damit einen früheren Spruch des Internationalen Gerichtshofes (International Court of Justice, ICJ) in Den Haag. Die ITLOS-Richter rügten London für das beharrliche Ignorieren des ICJ-Urteils, das eine Übergabe des Archipels an Mauritius verlangte.

Der mauritische Botschafter bei den Vereinten Nationen richtete nun ein Schreiben an diverse UN-Länderdelegationen, um den Umgang Londons mit internationalem Recht anzuprangern. Jagdish Koonjul sagte, er sei zum Handeln gezwungen gewesen, nachdem das britische Verteidigungsministerium erklärt hatte, dass der Spruch des Seegerichtshofes keinen Einfluss auf das Vereinigte Königreich habe, da es sich um ein Verfahren handle, das Mauritius gegen die Malediven angestrengt hatte. "Wir zweifeln nicht an unserer Souveränität über das British Indian Ocean Territory, das seit 1814 durchgehend unter britischer Hoheit steht. Mauritius hatte niemals die Souveränität über den Archipel, und wir erkennen die Ansprüche nicht an", sagte der für die Streitkräfte zuständige Unterstaatssekretär James Heappey.

Zum "Guardian" sagte Koonjul: "Vor 75 Jahren kämpfte das Vereinigte Königreich an vorderster Front für den Aufbau der Institutionen der Vereinten Nationen und die Bedeutung der Einhaltung der internationalen Rechts und der Notwendigkeit der vollständigen Entkolonialisierung. Es ist so enttäuschend, dass Großbritannien jetzt eine Wende um 180 Grad gemacht hat. Das macht es Großbritannien sehr schwer, den Anspruch auf die Leitung internationaler Organisationen wie des IStGH zu erheben." (Michael Vosatka, 11.2.2021)