Jenen Polen, die während der nationalsozialistischen Besatzung Juden gerettet haben, ist in Markowa ein Museum gewidmet.

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Die polnische Soziologin Barbara Engelking (Bild) und der Historiker Jan Grabowski schrieben in ihrem Buch, ein polnischer Ortsvorsteher habe an der Ermordung von Juden unter deutscher Besatzung mitgewirkt. Nun sind sie dazu verurteilt worden, für die Aussage um Entschuldigung zu bitten.

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Warschau – Im südostpolnischen Markowa ist jenen Polen, die während der nationalsozialistischen Besatzung Juden gerettet haben, ein Museum gewidmet. Umgekehrt sorgen Anschuldigungen, die polnische Bürgerinnen und Bürger der Kollaboration bezichtigen, immer wieder für heftige Debatten. Nun gibt es sogar ein Gerichtsurteil, das Ungereimtheiten in einer historischen Publikation zum Gegenstand hat – und lautstark kritisiert wird.

Die renommierte polnische Soziologin Barbara Engelking und der Historiker Jan Grabowski hatten sich in Buch Dalej jest noc ("Und immer noch ist Nacht") mit der Vernichtung polnischer Juden unter deutscher Besatzung befasst. In dem 2018 erschienenen, mehr als 1600 Seiten starken Werk geht es um jüdische Überlebensstrategien in der polnischen Provinz und auch um die Rolle, die die nichtjüdische Bevölkerung Polens spielte.

Ein ehemaliger Ortsvorsteher aus Ostpolen kam dabei nicht gut weg. Laut einer Passage in dem Buch soll er mitschuldig am Tod von mehreren im Wald versteckten Juden gewesen sein, die an die Deutschen verraten wurden. Einer weiteren Jüdin soll er geholfen haben, allerdings erst, nachdem er ihr Teile ihres Besitzes abgenommen habe.

Die 80-jährige Nichte des Mannes sah diesen diffamiert, klagte – und bekam am Dienstag in erster Instanz recht. Die Verfasser des Buches hatten mittlerweile auch selbst Fehler eingeräumt. So ging aus dem Werk etwa hervor, dass der Onkel der Klägerin in einem Nachkriegsprozess zwar freigesprochen worden sei, allerdings weil eine jüdische Zeugin falsch für ihn ausgesagt habe. Belege für diese Behauptungen wurden keine angeführt. Erst in einer späteren Erklärung stützte Engelking sich auf Aussagen, die die Zeugin 1996 für die Shoah Foundation gemacht hatte. Auch einen Irrtum im Zusammenhang mit der Namensgleichheit zweier Männer räumte Engelking inzwischen ein.

Sorge vor Einschüchterung

Das Gericht entschied nun, dass sich die Autoren bei der Frau entschuldigen müssen, weil deren Recht auf das Gedenken an einen verstorbenen Verwandten durch die "Angabe ungenauer Informationen" verletzt worden sei. Einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung wies die Richterin jedoch zurück. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Gegenstand der aktuellen Debatten ist nun die Frage, inwieweit Gerichte über wissenschaftliche Publikationen urteilen sollen. Holocaust-Experten hatten sich besorgt über das Verfahren geäußert und die Einschüchterung von Forschern befürchtet. Auch der Jüdische Weltkongress (WJC) kritisierte das Urteil. Es sei "inakzeptabel, dass Historiker Angst haben müssen, glaubwürdige Aussagen von Holocaust-Überlebenden zu zitieren", sagte WJC-Präsident Ronald Lauder.

In einem anderen Fall, der ebenfalls in einem politisch hitzig debattierten Umfeld angesiedelt ist, hat laut Informationen vom Mittwoch die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen. Im Fokus steht dabei Marta L., die Chefin der Organisation Allpolnischer Frauenstreit. Bei den jüngsten Protesten gegen die Verschärfung des Abtreibungsrechts in Polen soll sie unter anderem einen Polizisten beleidigt haben. (Gerald Schubert, 10.2.2021)