In Österreich sollen Windkraft und Photovoltaik kräftig ausgebaut werden. Nicht überall geht das friktionsfrei vor sich.

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Innsbruck gegen Wien – die Auseinandersetzung um die passende Strategie zur Eindämmung der Corona-Pandemie hat in den vergangenen Tagen Österreich in Atem gehalten. Derweil hat sich im Osten der Republik ein anderer, nicht minder brisanter Konflikt aufgebaut – zwischen der Regierung in Eisenstadt und der Bundesregierung in Wien. Der geplante Alleingang des Burgenlandes bei erneuerbarer Energie ist am Mittwoch vom Bund vorerst gestoppt worden.

Worum geht es? Im vergangenen Dezember hat der burgenländische Landtag ein neues Raumplanungsgesetz beschlossen. Bereits im Vorfeld liefen Vertreter erneuerbarer Energien dagegen Sturm. Freiflächen für Photovoltaikanlagen etwa sollten nur Unternehmen nutzen können, die sich zu hundert Prozent im Besitz des Landes Burgenland befinden, hieß es in einem ersten Entwurf. Damit sollte verhindert werden, dass Entwickler von Photovoltaikprojekten Bürgermeistern zu sehr im Nacken sitzen, diese einknicken und Solaranlagenbetreibern kostbare Freiflächen zugänglich machen.

So jedenfalls wurde in Eisenstadt die Vorgangsweise argumentiert – und dass man in erster Linie bereits genutzte Flächen, sprich Dächer, zur Gewinnung von Solarstrom heranziehen wolle.

Einschränkung fehlt

Nicht bedacht hatte man dabei, dass unter der Prämisse, nur 100-Prozent-Töchtern des Landes Burgenland Freiflächen für Photovoltaikanlagen zugänglich zu machen, die Energie Burgenland AG ebenfalls durch die Finger geschaut hätte. Am burgenländischen Energieversorger ist nämlich indirekt auch die EVN beteiligt, und die kommt aus Niederösterreich. Die EVN hält knapp 74 Prozent an der Burgenland Holding und diese wiederum 49 Prozent an Energie Burgenland.

Photovoltaik ist zwar nachhaltig, stört aber das Landschaftsbild, wie Kritiker immer wieder vorbringen.
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In der im Eisenstädter Landtag letztlich beschlossenen Version fehlt die Einschränkung auf Unternehmen, die zu hundert Prozent in Landesbesitz sind. Weiter enthalten ist aber ein Passus, wonach Anlagenbetreiber eine Abgabe "als Ausgleich für die durch Photovoltaikanlagen (...) und durch Windkraftanlagen bewirkte Belastung des Landschaftsbildes" zu zahlen haben – fifty-fifty an das Land und die jeweilige Gemeinde.

Kontraproduktiv

Diese Abgabe wirke kontraproduktiv für die Errichtung und den Betrieb von Windkraft- und Photovoltaikanlagen auf Freiflächen. Sie stehe damit "in starkem Gegensatz" zum aktuellen Regierungsprogramm, hieß es in der Ministerratsvorlage. Die Federführung hatte in der Causa das türkise Finanzministerium, der grüne Koalitionspartner unterstützte das Vorgehen.

Nach dem vom Ministerrat am Mittwoch erhobenen Einspruch gegen das burgenländische Raumordnungsgesetz könnte der Landtag in Eisenstadt denselben Beschluss noch einmal fassen. Sofern die Bundesregierung ihren Einspruch dann nicht zurückzieht, würde ein paritätisch zusammengesetzter Ausschuss aus Mitgliedern des Nationalrats und des Bundesrats entscheiden.

Gesichtswahrende Lösung

Beobachter gehen davon aus, dass es schon nicht so weit kommen und dass man rechtzeitig eine für beide Seiten gesichtswahrende Lösung finden werde. Gemessen an der Einwohnerzahl stehen im Burgenland österreichweit die meisten Windräder. Ende 2020 waren es 437 mit einer Gesamtleistung von 1104 Megawatt (MW). Das entspricht 35 Prozent der gesamten Windkraftleistung Österreichs (3120 MW). Nur Niederösterreich hat absolut gesehen mit 724 Anlagen und 1700 MW mehr stehen.

Dass Windkraftbetreiber neben Pacht für das Grundstück auch eine Abgabe an die Kommune zahlen, ist gängige Praxis. 8000 bis 10.000 Euro waren es in früheren Zeiten. Bei den neuen, leistungsstärkeren Windrädern sind es meist 15.000 bis 20.000 Euro, die Windparkbetreiber pro Anlage an die Kommune zahlen – Geld, mit dem auch ein Stück weit Akzeptanz bei der Bevölkerung erkauft wird.

Bundesland will 50 Prozent

Neu ist, dass ein Bundesland 50 Prozent der Abgabe für sich reklamiert. Dies stößt nicht zuletzt auch beim Bund für Unverständnis, zumal viele Hunderte Millionen Euro in die Ökostromförderung fließen und ein Teil dieses Geldes dann von einem Bundesland – Burgenland – wieder abgezwackt würde. Laut einem Gutachten, das der Interessenverband Photovoltaic Austria in Auftrag gegeben hat, ist das burgenländische Raumordnungsgesetz ohnedies verfassungswidrig. (Günther Strobl, 10.2.2021)