Arbeit im Homeoffice soll eine konkrete Definition erhalten. Die Bausteine dafür stehen.

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Wien – Die Corona-Krise zwingt in Österreich hunderttausende Arbeitnehmer ins Homeoffice. Mehr als ein Jahr nach dem ersten Lockdown geht nun das sogenannte Homeoffice-Gesetz in die Zielgerade. Es ist mittlerweile in Begutachtung. Bis zu einem Beschluss im Parlament wird es noch bis in den April dauern. Eine Evaluierung erfolgt nach zwei Jahren, teilte das Arbeitsministerium am Dienstag mit.

Die Sozialpartner hatten sich im Dezember geeinigt, danach gab es Nachverhandlungen mit dem Finanzministerium. Der Ministerratsbeschluss erfolgte am 27. Jänner. Nun sind alle Stakeholder eingeladen, bis 19. Februar ihren Standpunkt zum Vorhaben einzubringen.

Kurze Begutachtung

Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) begründet die kurze Begutachtungsfrist damit, dass eine umfangreiche Sozialpartnereinigung mit breiter Diskussion Basis für das Vorhaben sei. Dass es trotz der Minifrist April wird, bis das Gesetz steht, sei notwendigen Ausschusszuweisungen geschuldet. Sozialausschuss und Finanzausschuss sind gefragt. Zuvor soll noch im Februar der Beschluss im Ministerrat erfolgen.

Mit den neuen Regeln soll die Arbeit im Homeoffice eine konkrete Definition erhalten: "Arbeit im Homeoffice liegt vor, wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer Arbeitsleistungen in der Wohnung erbringt." Dazu soll die Privatwohnung oder der Nebenwohnsitz, aber auch die Wohnung eines nahen Angehörigen oder Lebensgefährten zählen. Telearbeit beispielsweise von einer Parkbank aus ist davon laut Arbeitsministerium nicht umfasst.

Vereinbarungssache

Homeoffice bleibt Vereinbarungssache und ist künftig schriftlich auszumachen. Von beiden Seiten kann die Vereinbarung binnen einer Frist von einem Monat begründet widerrufen werden. Dazu zählt etwa eine wesentliche Veränderung der Wohnsituation. Der Arbeitgeber hat grundsätzlich die digitalen Arbeitsmittel für das Homeoffice zur Verfügung zu stellen. Es soll jedoch eine angemessene Pauschale vereinbart werden, wenn die Arbeitnehmer ihre eigenen Mittel bereitstellen.

Allgemeine Rahmenbedingungen können damit auf Betriebsebene geklärt werden. Darin kann künftig etwa die Bereitstellung von Arbeitsmitteln, deren private Nutzung sowie die Erstattung von Aufwendungen vereinbart werden.

Entsteht ein Schaden, so gelten die Regelungen des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes auch dann, wenn der Schaden durch eine im gemeinsamen Haushalt lebende Person oder Haustiere verursacht wird. Das gilt etwa, wenn sich die Katze auf den Laptop schleicht und Baupläne löscht.

Geschützte Wegunfälle

Der Arbeitnehmerschutz ist insofern gewährleistet, als uneingeschränkt die Regelungen des Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetzes beim Arbeiten im Homeoffice gelten. Arbeitsinspektorate haben ein ausdrückliches Betretungsverbot bei privaten Wohnungen.

Passiert ein Unfall während der Arbeit zu Hause, haben die Arbeitnehmer denselben Unfallversicherungsschutz wie im Büro. Auch Wegunfälle sind geschützt – etwa der Weg vom Homeoffice in den Kindergarten oder zur Schule sowie Wege zur Bank.

Fix ist, dass alle steuerlichen Maßnahmen mit Ende 2023 befristet sind. Zahlungen der Arbeitgeber zur Deckung der Mehrkosten im Homeoffice für Laptops oder Mobilgeräte sollen bis zu 300 Euro pro Jahr steuerfrei sein. Außerdem sollen Arbeitnehmer auch andere Aufwendungen bis zu 300 Euro als Werbungskosten absetzen können – in Summe also bis zu 600 Euro.

Rückwirkend ab Jänner

Diese Regelung soll bereits für die Arbeitnehmerveranlagung 2020 gelten. In diesem Fall gilt die 300-Euro-Grenze allerdings für das Jahr 2020 und 2021 zusammen. Wird die steuerfreie Zuwendung des Arbeitgebers insbesondere für digitale Arbeitsmittel nicht voll ausgenutzt, kann die Differenz als Werbungskosten geltend gemacht werden. Die Regelung tritt rückwirkend am 1. Jänner 2021 in Kraft.

Sowohl Betriebe als auch Beschäftigte wünschten sich Raum für individuelle Lösungen auf betrieblicher Ebene, resümiert Arbeitsminister Kocher. Das Thema werde auch über die Krise hinaus eine wichtige Rolle spielen, meint Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP). Mit den neuen Regelungen sei mehr Klarheit und Sicherheit geschaffen worden, sagt Sozialminister Rudolf Anschober von den Grünen. (APA, 26.2.2021)