Bild nicht mehr verfügbar.

Die Nachtgastronomie würde gerne wieder aufsperren – etwa mittels Freitesten.

Foto: REUTERS/Guglielmo Mangiapane

Wien – Noch wissen nicht einmal die Gastronomie und Hotellerie, wann sie wieder aufsperren dürfen. Ein Datum dafür ließ die Bundesregierung zuletzt weiterhin offen. Trotzdem meldet sich nun wieder die Nachtgastronomie zu Wort, die seit 3. März 2020 durchwegs geschlossen halten muss. Man gesteht zwar ein, dass eine Öffnung nicht absehbar und ein Normalbetrieb in weiter Ferne sei – "aber es könnte anders aussehen", so der Sprecher der Nachgastronomen, Stefan Ratzenberger.

"Wir haben bereits im vergangenen Frühsommer konkrete Konzepte zur Wiedereröffnung einer 'Nachtgastronomie light' dem Gesundheitsministerium vorgelegt", erinnert Ratzenberger. "Auf Antwort warten wir bis heute." Es geht den Betreibern von Discos, Bars und Co ums Freitesten. Das allerdings gibt es momentan aber beispielsweise nur für körpernahe Dienstleistungen wie beim Friseurbesuch, nicht aber für Lokale, Kinos und Kulturveranstaltungen. Jedenfalls fordert die Nachtgastronomie als am längsten geschlossene Branche wie zuletzt auch Vertreter von Hotellerie und Gastronomie "eine klare Perspektive, endlich einen Weg zu Öffnungsschritten, Planungssicherheit und daraus resultierender Rechtssicherheit".

"Mit der Pandemie leben lernen"

Ratzenberger plädiert dafür, "endlich zu beginnen, mit der Pandemie leben zu lernen". Er fordert einen "dringenden Dialog mit dem Gesundheits-, Finanz- und Tourismusministerium". Die "Ankündigungspolitik im 14-Tage-Takt" gehöre beendet. Diese führe "zu keinerlei Verbesserung und rettet nicht die 60 Prozent der vor dem Aus stehenden nachtgastronomischen Betriebe in Österreich".

Angebracht sei eine eigene rechtliche Definition der Nachtgastronomie im Rahmen der Tourismusbetriebe, um adäquat auf deren Belangen und Nöte reagieren zu können. Auch die fünfprozentige Mehrwertsteuersenkung gehöre bis Dezember 2022 verlängert, weil nur offene Gastronomiebetriebe von diesem Steuervorteil profitieren. Dazu gehörten steuerfreie Rücklagen für Investitionen über drei bis fünf Jahre ermöglicht. Wer danach nicht investiert hat, solle rückwirkend die Summe als Gewinn versteuern.

Weiters fordern die Nachtgastronomen einen 100-prozentigen Fixkostenzuschuss. "Anderenfalls steuern wir auf eine Verschleppung von unzähligen Insolvenzen zu", sagt Ratzenberger als Sprecher der Vereinigung Österreichischer Nachgastronomen (VÖNG). Er verweist zudem auf 18.000 Studenten, die alleine in Wien in der Nachtgastro arbeiten – geringfügig. Somit erhielten diese keine Kurzarbeit. "Fraglich, wie sie ihr Studium fortsetzen wollen", meint Ratzenberger. (APA, 17.2.2020)