Aus dem "Jerusalema"-Clip der Austrian Airlines. Laut "Heute" hat die Fluglinie sich vor Veröffentlichung die passenden Rechte von Warner gesichert.

Foto: Austrian Airlines/Youtube

In den letzten Wochen hat die "Jerusalema Challenge" eifrig im Netz ihre Runden gemacht. Dabei geht es nicht um gefährliche Mutproben, sondern eine "Herausforderung", die eigentlich zur Aufmunterung in Zeiten von Pandemie und Lockdown gedacht war.

Viele tanzten zum gleichnamigen Song von Master KG. Nicht nur Privatpersonen, sondern auch große Firmen, Organisationen, Verkehrsbetriebe und Ministerien stellten ihre Choregrafien als Video ins Netz, darunter auch verschiedene Kliniken und Krankenhäuser. In Österreich unter anderem mit dabei: die Fluglinie Austrian Airlines (fünf Millionen Aufrufe auf Youtube) und die Justizanstalt Eisenstadt (80.000 Aufrufe).

Abmahnschreiben

Doch die Freude wurde bei vielen Teilnehmern nun jäh getrübt. Denn die Anwälte von Master KGs Musikverlag Warner ließen sich von der Jerusalema Challenge zwar nicht zum Tanzen bewegen, dafür aber zum Versand von Abmahnbriefen. In diesen fordern sie zur Unterlassung von Lizenzverstößen auf und fordern Entschädigung. Dokumentiert wurden Summen in der Höhe von bis zu mehreren tausend Euro.

Das Vorgehen von Warner dürfte zwar nicht besonders populär, aber rechtlich gedeckt sein, erklärt der Medienrechtsanwalt Christian Solmecke in einer Videoanalyse. Die Musik privat zu kopieren oder dazu zu tanzen, sei kein Problem. Doch die Veröffentlichung eines neuen Werks damit, insbesondere unterlegt mit dem Song in voller Länge, setzt eigentlich voraus, dass man die Lizenz dafür besitzt.

Kanzlei WBS

Die Nutzung des Werks wird auch nicht von den Verträgen abgedeckt, die etwa Youtube mit Rechteverwertern und Plattenfirmen abgeschlossen hat. Streiten ließe sich letztlich nur über die Höhe der geforderten Entschädigung und Anwaltskosten.

Keine Abmahnungen für Videos von Privatpersonen

Gegenüber der Deutschen Welle beschwichtigt der Musikkonzern etwas. Man habe ein Problem damit, wenn Songs einfach so genutzt würden, um einen "werblichen oder imagefördernden Effekt" für Institutionen Organisationen oder Firmen zu erzielen. In diesem Falle setze man eine Lizenzierung voraus. Private Nutzer in Deutschland, Österreich und der Schweiz können Jerusalema auch ohne Lizenz für ein Video im Rahmen der Challenge nutzen.

Das "Jerusalema"-Video der Austrian Airlines.
Austrian Airlines

Gerade aber für kleinere Organisationen könnte die von Warner geforderte Entschädigung schwer wiegen. Zudem lässt sich ins Feld führen, dass das Label von der Challenge profitiert, zumal diese dem Song massive Bekanntheit beschert hat. Andererseits gibt es eben keinen Anspruch auf die kostenlose Nutzung eines geschützten Werks abseits kleiner Ausschnitte, zumal auch die Künstler ihren Lebensunterhalt damit bestreiten.

Dem Konzern wären auch Alternativen zu Abmahnschreiben offengestanden, erklärt Solmecke. Man hätte sich etwa des Copyright-Claim-Systems von Youtube bedienen können, um die auf der Plattform durch die Videos erzielten Einnahmen für sich verbuchen zu lassen. (gpi, 17.2.2021)