Mietern von Altbauwohnungen soll die Mieterhöhung am 1. April erspart werden, wünscht sich die SPÖ.

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Eineinhalb Jahre lang gab es nun schon keine inhaltliche Sitzung des parlamentarischen Bautenausschusses. Die SPÖ will das nun nicht mehr länger hinnehmen – denn es gebe viel zu besprechen. Unter anderem wollen die Sozialdemokraten ein "3. Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz" beantragen, mit dem die Anhebung der Richtwertmieten per 1. April ausgesetzt werden soll (DER STANDARD berichtete).

Termin am 24. Februar

Einen Sitzungstermin gibt es nun auch schon: SP-Abgeordnete und Ausschussvorsitzende Ruth Becher plant eine kurze Sitzung am 24. Februar um acht Uhr früh, eine Stunde vor der an diesem Tag anberaumten Plenarsitzung, wo das Thema Richtwerte besprochen werden soll. Darauf scheinen sich nun alle Fraktionen geeinigt zu haben.

Becher ist jedenfalls zuversichtlich, dass der Termin nun endlich stattfinden kann. Im März soll es dann eine "reguläre", längere Bautenausschusssitzung geben – dann wahrscheinlich schon wieder mit Justizministerin Alma Zadić (Grüne).

Dass das "3. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz" aber tatsächlich zustande kommt, darf bezweifelt werden. Die SPÖ bleibt zwar an dem Thema dran, am Donnerstag gab es einen gemeinsamen Presseauftritt von Becher mit Parteichefin Pamela Rendi-Wagner. "Sinkende Einkommen, steigende Mieten – das geht sich irgendwann nicht mehr aus", sagte die SPÖ-Chefin. Man wolle deshalb wie zuletzt 2016 oder davor auch 2009, während der Finanzkrise, die Richtwertanhebung aussetzen. "Die Corona-Krise übersteigt die Dimension der Finanzkrise um ein Vielfaches", so Rendi-Wagner.

"Schwer populistische Alibiaktion"

Zumindest in der ÖVP dürfte man die Sache so sehen wie Neos-Bautensprecher Felix Eypeltauer: Eine "schwer populistische Alibiaktion" nennt er die Aktion der SPÖ. Die Altbaumieter "zahlen im Vergleich zum weniger regulierten Markt ohnehin bereits weniger Miete – und die sollen nun weiter begünstigt werden", sagt er dem STANDARD.

Die FPÖ will die Sitzung auch dazu nützen, um über eine ihrer eigenen Ideen zu reden: "Bewohner von Studentenheimen sollen ein außerordentliches Kündigungsrecht bekommen", sagt Bautensprecher Philipp Schrangl. Die Heimbetreiber waren nämlich in der Corona-Pandemie wenig entgegenkommend, was vorzeitige Vertragsauflösungen betraf darauf machte die Ombudsstelle für Studierende Ende Jänner aufmerksam.

Kategoriemieten steigen auch

Angehoben werden übrigens demnächst nicht nur die Richtwertmieten, sondern auch die Kategoriemieten, die für Mietverträge gelten, die zwischen 1982 und 1994 abgeschlossen wurden (Vertragsabschluss vor dem 1. März 1994). Diesbezüglich wartet man im Justizministerium derzeit noch auf die Verlautbarung des Verbraucherpreisindex für Jänner 2021 am 23. Februar.

Die Kategoriemieten werden nicht in ganz bestimmen Zeiträumen angehoben, sondern immer dann, wenn der Verbraucherpreisindex seit der letzten Anhebung um mehr als fünf Prozent zugelegt hat. Die letzte Anhebung fand am 1. März 2018 statt. (Martin Putschögl, 19.2.2021)