Stefan Petzner (rechts) in Wolfgang Fellners TV-Sendung "Fellner! Live".

Foto: Screenshot Fellner Live Oe24

Wien – Die Medienbehörde KommAustria hat entschieden, dass im Zuge einer Sendung von "Fellner! Live" auf oe24.tv zu Hass aufgrund von Rasse und Nationalität aufgereizt wurde. Bei der Livesendung am 26. Mai des Vorjahres sprach der Ex-BZÖ-Politiker Stefan Petzner davon, dass "die Chinesen" und ihre Regierung für den Ausbruch des Coronavirus verantwortlich seien, und titulierte es als "Schlitzaugenvirus". Der Moderator der Sendung hätte einschreiten müssen, so die Behörde.

Moderator "muss Fehler erkennen"

Der Moderator ist laut Entscheidung "unmittelbar sendungsgestaltend tätig und dadurch wesentliche Instanz hinsichtlich eines mit dem Audiovisuelle-Mediendienste-Gesetz konformen Sendungsablaufs". Er muss "Fehler erkennen und in Sekundenbruchteilen reagieren" – etwa das Interview abbrechen, den Interviewpartner maßregeln oder korrigieren.

Beschwerde gegen Entscheidung möglich

Die KommAustria sieht durch das Nichteinschreiten von Sender und Moderator folglich das AMD-Gesetz (§30 Abs. 2) verletzt, wonach audiovisuelle Mediendienste "nicht zu Hass auf Grund von Rasse, Geschlecht, Religion, Behinderung und Nationalität aufreizen" dürfen. Der TV-Sender muss mit Rechtskraft des Bescheids innerhalb von sechs Wochen die Entscheidung in seinem Programm veröffentlichen. Es kann dagegen Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht (BVwg) eingereicht werden.

Fellner-Gruppe schreibt von "Skandalurteil"

Sowohl die Tageszeitung "Österreich" als auch oe24.at schrieben als Reaktion auf die Entscheidung von einem "Skandalurteil" gegen oe24.tv. Beide gehören zur Mediengruppe der Familie Fellner. Die KommAustria-Kritik an Petzner sei durchaus nachvollziehbar. Das Urteil gehe aber weit über die Aussagen des Ex-Politikers hinaus und "zwingt TV-Sender und ihre Moderatoren, künftig noch in der laufenden Livesendung aktiv Zensur auszuüben", hieß es.

"Das Zensur zu nennen ist ein interessanter Blickwinkel"

Andreas Kunigk, Pressesprecher der KommAustria, betonte im Gespräch mit der APA, dass dem Recht auf freie Meinungsäußerung natürlich Gesetze entgegenstehen können – etwa die Achtung der Menschenwürde und das Verbot zum Aufruf zu Hass. Das seien nachvollziehbare Einschränkungen, die demokratiepolitisch anerkannt seien. "Medien dürfen nicht missbraucht werden, um zu Hass aufzuwiegeln. Das als Zensur zu bezeichnen ist ein interessanter Blickwinkel", so Kunigk.

Keine wesentliche Distanzierung

Der Pressesprecher wies gegenüber der APA auch daraufhin hin, dass Wolfgang Fellner mit seiner Interviewführung nicht ernstzunehmend davon Gebrauch gemacht habe, sich von den Aussagen Petzners zu distanzieren. Er habe aufgrund seiner Fragestellung weiter provoziert. Auch wurde die Liveaufzeichnung öfters wiederholt. "Spätestens bei den Wiederholungen hätte man sich fragen müssen, ob die Aussagen gegen geltende Gesetze verstoßen", so Kunigk.

Gegen Bescheide der KommAustria kann Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) erhoben werden, danach sieht der Instanzenzug die Möglichkeit des Gangs zum Verwaltungsgerichtshof (VwGH) beziehungsweise Verfassungsgerichtshof (VfGH) vor. Der Pressesprecher der KommAustria betonte, dass die Entscheidung der Behörde somit "nicht in Stein gemeißelt" sei. Es können Rechtsmittel dagegen eingelegt werden. (APA, 18.2.2021)