Bild nicht mehr verfügbar.

Ryanair scheiterte mit ersten Klagen vor dem Gericht der EU.

Foto: REUTERS/Christian Hartmann

Die von Schweden und Frankreich eingeführten Corona-Hilfen für Fluggesellschaften sind mit EU-Recht vereinbar. Die entsprechenden Genehmigungen der EU-Kommission seien nicht zu beanstanden, entschied das Gericht der Europäischen Union (EuG) in erster Instanz und wies entsprechende Nichtigkeitsklagen von Ryanair zurück (EuGH Rs T‑238/20, T‑259/20, 17.2.2021).

Das Unternehmen hatte in Luxemburg insgesamt 16 Klagen gegen Staatshilfen für Airlines eingelegt, darunter auch gegen das milliardenschwere Hilfspaket für die AUA-Mutter Lufthansa. Die anderen Klagen müssen erst entschieden werden.

Staatshilfen "nicht diskriminierend"

In den ersten vom EU-Gericht verhandelten Verfahren ging es um die Verschiebung von Steuerzahlungen bei Air France und Kreditgarantien Schwedens für Scandinavian Airlines (SAS). Ryanair argumentierte, die Beihilfen seien diskriminierend, weil nur Airlines mit Fluglizenzen des jeweiligen Landes sie beantragen konnten. Das widerspreche dem europäischen Binnenmarkt.

Das Gericht der Europäischen Union stellte allerdings fest, dass die Pandemie und die politischen Einschränkungen außergewöhnliche Ereignisse seien, die zu wirtschaftlichen Schäden bei den Fluglinien führen. Die Beschränkung auf Airlines mit französischer bzw. schwedischer Genehmigung sei dazu geeignet, diese Schäden zu beseitigen. Die Staatshilfen seien daher verhältnismäßig und nicht diskriminierend.

Ryanair will berufen

Die britische Billigfluglinie kündigte bereits an, Widerspruch gegen das erstinstanzliche Urteil einzulegen, sodass letztlich der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden muss. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil dürften einige Jahre vergehen.

Laut Ryanair verschaffen diskriminierende Subventionen an Fluggesellschaften den "chronisch ineffizienten traditionellen Airlines" einen Vorteil gegenüber der billigeren Konkurrenz. Ryanair selbst hatte in der Vergangenheit allerdings ebenfalls Unterstützung des britischen Corona-Hilfsprogramms bekommen. (APA, Reuters, 19.2.2021)