Anfang März jährt sich zum zehnten Mal, dass im südsyrischen Daraa die lokalen Behörden die Graffiti von Kindern – Slogans aus dem Arabischen Frühling – mit unglaublicher Brutalität beantworteten: der Auftakt zum Aufstand, der sich zu einem Krieg des Regimes nicht nur gegen bewaffnete Gruppen, sondern ganz bewusst gegen die Zivilbevölkerung entwickelte. Klassische Kriegsverbrechen.

In Koblenz ist am Mittwoch der Prozess gegen einen der beiden dort angeklagten Schergen des Assad-Regimes zu Ende gegangen.
Foto: AFP/THOMAS LOHNES

Das Regime ist noch immer am Ruder – und die Suche nach Recht wenigstens in einigen Fällen Gerichten außerhalb Syriens überlassen, in Staaten, in denen das Weltrechtsprinzip gilt: Völkerrechtsstraftaten können verfolgt werden, auch wenn sie nicht auf dem eigenen Hoheitsgebiet und von eigenen Staatsbürgern verübt wurden. Die internationale Gerichtsbarkeit ist blockiert, weil Russland und China gegen die Befassung des Strafgerichtshofs (ICC) in Den Haag oder die Einrichtung eines Sondertribunals ihr Veto einlegen würden.

In Koblenz ist am Mittwoch der Prozess gegen einen der beiden dort angeklagten Schergen des Assad-Regimes zu Ende gegangen. Im Grunde ein kleinerer Fisch: Vor Gericht stehen die beiden Syrer als Individuen. Aber zum ersten Mal weltweit sind Denkweise, Methoden, Befehlsketten des syrischen Regimes Gegenstand eines Prozesses. Auf diesen werden weitere folgen. Sie werden den Opfern nicht die Gerechtigkeit bringen, die sie verdienen, aber sie werden zur Dokumentation der Regimeverbrechen in Syrien entscheidend beitragen. (Gudrun Harrer, 24.2.2021)