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Der Traum von der Karriere als Profifußballer endete für mehrere Kinder schrecklich – sie wurden Opfer eines pädophilen Ausbildners.

Foto: AP / Jon Super

Wien – "Ich fühl mich absolut nicht als Verbrecher", sagt Angeklagter Robert S. in seinem an das Schöffengericht unter Vorsitz von Eva Brandstetter gerichteten Schlusswort. "Die ganze Zeit, als die Buben und ich zusammen waren, bin ich überzeugt, dass ich sie lieb gehabt habe und sie mich auch gern hatten." Die "Buben", von denen der 67-Jährige spricht, waren seine Schützlinge, die er Fußball gelehrt hat. Und die er laut Staatsanwältin schwer sexuell missbraucht haben soll, seitdem sie zwölf Jahre alt waren.

In der Sache bekennt sich der Pensionist grundsätzlich schuldig, einzig den Anklagepunkt, einem Opfer damit gedroht zu haben, ihn als "schwul" zu outen, bestreitet er vehement. Denn: "Ich will keinem Buben Schaden zufügen. Ich wollte ja nie einen ins Gebüsch zerren", beharrt er.

Pädophiler zweifacher Vater

Dass S. pädophil ist, hat er seiner Darstellung nach mit 14 erkannt. "Zwischen 15 und 17 war die schlimmste Zeit meines Lebens", erzählt er dem Gericht. Er habe Suizidgedanken gehabt, konnte in seinem Heimatbundesland mit niemandem darüber sprechen. Mit 17 habe er dann beschlossen, doch "einen Versuch zu machen mit Mädchen". Mit 26 heiratete er sogar und bekam zwei Kinder. "Hat Ihre Frau von Ihren Neigungen gewusst?", fragt die Vorsitzende. "Sie wusste am zweiten Tag, nachdem wir uns kennengelernt haben, davon. Sie hat wahrscheinlich gehofft, dass sie mich umpolen kann", mutmaßt der Angeklagte.

Die Ehe hielt 17 Jahre lang. "Warum sind Sie geschieden?", will Brandstetter wissen. "Wegen dem Fußball. Ich war immer unterwegs und auf dem Platz", antwortet der ausgebildete Sozialarbeiter, der seit den frühen 80er-Jahren mehr oder weniger hauptberuflich als Jugendtrainer und Talente-Scout arbeitete und Handelsvertretungen übernahm, um Geld zu verdienen.

"Unter Freunden gibt es keine Tabus"

Spätestens 1989 soll er begonnen haben, sein erstes Opfer zu missbrauchen. Erst gewährte er ihm Vorzüge – wie die erste Reihe im Mannschaftsbus –, schob extra Privattrainings ein und verging sich dann an dem Kind. 1991 wechselte S. zu einem bekannten Wiener Fußballklub und suchte sich das nächste Opfer – mit dessen Vater er sogar befreundet war. "Unter Freunden gibt es keine Tabus", redete er dem Buben ein – und er sei schließlich sein Freund. Der Vater habe darüber hinaus sicher nichts gegen die geschlechtlichen Handlungen, beruhigte er das Kind.

Bei Trainingslagern im Ausland ordnete der Angeklagte auch immer wieder "Untersuchungen" an. Die teilnehmenden Buben mussten sich nackt ausziehen, er "vermaß" sie, unter anderem ihre Geschlechtsteile. Die letzten beiden Opfer, um die es in der Anklage geht, waren Brüder – S. hörte erst auf, als er 2004 aus familiären Gründen in sein Heimatbundesland ziehen musste.

Erste Verurteilung im Jahr 2011

Wo er schließlich im Jahr 2011 zu 24 Monaten teilbedingt verurteilt wurde. Da er 2008 als Fußballtrainer einen Buben sexuell missbraucht hat. Acht Monate der Strafe waren unbedingt, auch ein dreijähriges Verbot, als Trainer zu arbeiten, wurde ausgesprochen – "was entgegen den Vorschriften nicht im Strafregisterauszug steht", wie die Vorsitzende spitz anmerkt. Unabhängig von dieser Verurteilung wurde er 2019 auch in Wien angezeigt. Wobei: Wie sich im Prozess herausstellt, gab es bereits im Jahr 2004 eine einschlägige Anzeige in Wien, dieses Verfahren wurde aber eingestellt. Unter anderem offenbar deshalb, weil ein Bub nicht alles aussagte, da er sich neben der Mutter genierte.

Über sein erstes Opfer sagt S. dem Gericht: "Er war meine große Liebe, und ich glaube, dass er mich sehr, sehr gern gehabt hat." Eine psychologische und eine psychiatrische Sachverständige haben festgestellt, dass dieser Bub, wie auch andere, noch heute unter den psychischen Folgen des Missbrauchs leidet.

Bevor dem Angeklagten das Protokoll seiner Einvernahme bei der Polizei vorgehalten wird, beantragt Privatbeteiligtenvertreterin Barbara Steiner den Ausschluss der Öffentlichkeit, was das Gericht auch beschließt. Was hinter verschlossener Tür besprochen wird, lässt sich also nur anhand der Schlussplädoyers und der Urteilsbegründung rekonstruieren.

"Die Kinder wollten Fußball spielen"

So muss Beisitzer Stefan Apostol die Reumütigkeit des Geständnisses angezweifelt haben. S. scheint ausgeführt zu haben, dass es sich um "Liebesbeziehungen" gehandelt habe und die Kinder "alles freiwillig" gemacht hätten. Privatbeteiligtenvertreterin Steiner widerspricht in ihrem Schlussvortrag: "Die Kinder wollten Fußball spielen." Und S. habe die Bedingung "Fußball für Sex" gestellt, da sonst ein intensives Training nicht möglich sei.

Verteidiger Stephan Eberhardt bestreitet das: "Sein Fokus lag auf der Entwicklung des Fußballsports und der Fähigkeiten der Kinder", argumentiert er für seinen Mandanten. "Er hätte nie mit schwerwiegenden Folgen bei den Opfern gerechnet", bittet er um ein mildes Urteil.

Bei einem Strafrahmen von fünf bis 15 Jahre Haft wird es eine nicht rechtskräftige Zusatzstrafe von sechs Jahren unbedingt zu den zwei Jahren teilbedingt aus dem Jahr 2011. S. ist darob mehr oder weniger fassungslos. Noch ehe er sich mit seinem Verteidiger berät, erklärt er: "Ich möchte auf jeden Fall in Berufung gehen. Ich kann meinen blinden Freund nicht alleinlassen", spielt er darauf an, dass sein derzeitiger Lebensgefährte oder Mitbewohner, dazu macht S. unterschiedliche Angaben, vor wenigen Monaten das Sehvermögen verloren hat. Die Staatsanwältin gibt keine Erklärung ab, die Entscheidung ist daher nicht rechtskräftig. Die Opfer muss er finanziell entschädigen, er haftet auch für etwaige künftige Behandlungskosten.

"Manche zerbrechen an solchen Vorgängen"

Auch wenn die Taten schon lange her seien und seit 2008 nichts mehr vorgefallen sei, sieht das Gericht keinen Grund für eine außerordentliche Strafmilderung, begründet Vorsitzende Brandstetter. Denn das Geständnis sei nicht reumütig gewesen und auch die Folgen schwer. "Manche Kinder vertragen es besser, manche zerbrechen an solchen Vorgängen", fasst die Vorsitzende zusammen. Der Senat wird sich noch ein weiteres Mal mit S. befassen müssen – der Fall der angeblichen Outing-Drohung, die der Angeklagte bestreitet, wird ausgeschieden, um das Opfer persönlich vernehmen zu können. (Michael Möseneder, 24.2.2021)