Mehrere Funkstreifen waren bei der Suche nach dem Tatverdächtigen eingesetzt. Er blieb aber untergetaucht und kehrte später in die Wohnung seiner Freundin zurück, wo er sie dann erstochen haben soll.

Foto: Imago

Wien – Die Polizei begann am Mittwoch mit der Einvernahme des 29-jährigen Mannes, der seine 28-jährige Freundin aus Polen getötet haben soll. Der Fall wirft die Frage auf, ob die Polizei es verabsäumt hat, das Opfer zu schützen. Denn schon Stunden zuvor hatte die Frau die Polizei gerufen, weil der Mann handgreiflich geworden sein soll.

Als die Polizei eintraf, war der Mann aber schon weg, die Rettung brachte die leicht verletzte Frau ins Spital. Währenddessen suchten mehrere Funkstreifen-Teams den Mann – ohne Erfolg. Wann die Frau nach Mitternacht aus dem Spital nach Hause kam, war Mittwoch noch unklar. Jedenfalls dürfte der wegen Gewaltdelikten vorbestrafte Mann sie schon erwartet haben. Dienstag, zeitig in der Früh, läutete der Österreicher mit nordafrikanischen Wurzeln schließlich bei Nachbarn und gestand die Tat. Später ließ er sich widerstandslos festnehmen.

Vermittlung an Frauenhaus

Laut Maria Rösslhummer vom Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser hätte die Polizei die Frau nach deren Anruf schützen müssen, solange der Verdächtige nicht gefasst war. Sie kritisiert, dass auch im Spital keine gängigen Schutzmaßnahmen getroffen worden seien, wie etwa die Vermittlung der Frau an ein Frauenhaus.

Die Polizei betont, dass bei derartigen Schritten die betroffenen Frauen zustimmen müssen. Laut Gewaltschutzgesetz kann die Polizei sofort ein Betretungsverbot aussprechen. Gewalttätige Männer müssen dann 100 Meter von der Wohnung Abstand halten, bei einem Annäherungsverbot auch von der zu schützenden Person in der Öffentlichkeit.

Als gefährlich bekannte Personen

Grundsätzlich überwacht die Polizei die verhängten Maßnahmen mit täglichen Kontaktaufnahmen mit den zu schützenden Personen, es gibt persönliche polizeiliche Ansprechpartner oder auch zum Schutz abgestellte Polizisten. In vielen Fällen werden derartige Maßnahmen aber abgelehnt, weil Frauen Angst vor ihren gewalttätigen Partnern haben. Der Verein AÖF fordert deshalb, dass gegen als gefährlich bekannte Personen schärfer vorgegangen werden soll.

Beim Bezirksgericht kann – auch ohne vorheriges Einschreiten der Polizei – eine einstweilige Verfügung beantragt werden, um Gewalttäter bis zu einem Jahr (unter Umständen auch länger) von zu Hause fernzuhalten. Bei schwerer Gewalt raten Hilfsorganisationen aber dringend dazu, die bisherige Wohnung zu verlassen und etwa Schutz in einem der Frauenhäuser zu suchen. (simo, 24.2.2021)