Mietern von privaten Altbau- sowie Gemeindewohnungen steht heuer am 1. April keine Mieterhöhung ins Haus.

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Wien – Nach den beiden "Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetzen" der Jahre 2008 und 2016 wird nun ein weiteres Mal die gesetzlich vorgesehene Inflationsanpassung der Richtwertmieten ausgesetzt. Die Regierungsparteien ÖVP und Grüne, aber auch die SPÖ brachten dazu am Mittwoch einen gemeinsamen Antrag im Nationalrat ein.

Ohne ein neues legislatives Wortungetüm kam man auch diesmal nicht aus. In dem Antrag wird nämlich der Beschluss eines "Mietzinsrechtlichen Pandemiefolgenlinderungsgesetzes", kurz MPFLG, gefordert. Der Beschluss ist selbstverständlich Formsache und wird noch im März im Plenum des Nationalrats sowie auch des Bundesrats stattfinden.

Nächste Erhöhungen 2022 und 2023

In den Antrag wurde auch hineingeschrieben, dass die nächste Erhöhung am 1. April 2022 und danach auch 2023 eine solche stattfinden soll, anschließend soll wieder der Zweijahresrhythmus verfolgt werden. Und das alles soll "werterhaltend geschehen", wie es in der Begründung des Antrags heißt: "Ungeachtet der nunmehrigen Verschiebung um ein Jahr läuft gleichsam im Hintergrund die Wertsicherungsberechnung weiter und kann dann von den Vermietern bei den nächsten Richtwertanpassungen in ungeminderter Höhe lukriert werden."

Die Richtwertmieten gelten für Altbau- und Gemeindewohnungen. Rund eine halbe Million Mietverträge werden davon betroffen sein.

Auch Kategoriemieten umfasst

Die Gültigkeit der seit 2019 geltenden aktuellen Richtwerte für jedes Bundesland wird nun also bis 31. März 2022 verlängert. Mit dem MPFLG soll aber nicht nur das Richtwertmietengesetz (RichtWG), sondern auch das Mietrechtsgesetz (MRG) geändert werden; genauer gesagt wird im Paragraf 16 ein Absatz 6a eingefügt. Und damit wird auch die Anhebung der Kategoriemieten um ein Jahr ausgesetzt.

Das Kategoriemietensystem gilt für Mietverträge in privaten Altbauten, die vor dem 1. März 1994 abgeschlossen wurden. Die Inflationsanpassung der Kategoriebeträge sollte gesetzlich immer dann erfolgen, wenn der Verbraucherpreisindex seit der letzten Anhebung (März 2018) eine Schwelle von fünf Prozent überschreitet. Das wäre nun der Fall gewesen, laut Arbeiterkammer wäre eine Erhöhung von 5,5 Prozent angestanden.

Auch dazu wird es nun aber erst im April 2022 kommen, die Erhöhung wird auch hier um genau ein Jahr verschoben. Und auch bei den Kategoriebeträgen wird die Anhebung dann "wertsichernd" stattfinden, heißt es in der Begründung.

"Entlastungsschritt"

"Nach der Kurzarbeit und den wirtschaftlichen Soforthilfen ist dies nun ein nächster Schritt zur Entlastung", sagte ÖVP-Klubobmann August Wöginger in einer Aussendung. Grünen-Wohnbausprecherin Nina Tomaselli betonte: "Leistbares Wohnen ist ein Grundrecht. Das gilt umso mehr in der Krise."

Auch SPÖ-Bautensprecherin Ruth Becher, die zuvor die Aussetzung der Anpassung der Richtwerte gefordert hatte, zeigte sich zufrieden, verlangt aber weitere Schritte zur Entlastung der Mieterinnen und Mieter. "Ein reines Verschieben der dreiprozentigen Erhöhung mit einer noch höheren Anhebung im Jahr 2022 greift zu kurz." Außerdem müsse "etwas für jene getan werden, die nicht im Altbau wohnen und die völlig überhöhten Marktmieten für meist befristete Mietverträge bezahlen". (Martin Putschögl, 25.2.2021)