Premierminister Viktor Orbán will keine Flüchtlinge in Ungarn haben.

Foto: AFP / BARTOSZ SIEDLIK

Luxemburg – Ungarn droht in Hinblick auf seine Asylgesetze ein weiterer Rückschlag vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Der EuGH-Generalanwalt vertrat am Donnerstag die Ansicht, dass ein Gesetz, das Hilfeleistungen für Asylwerber strafbar macht, gegen EU-Recht verstoße. Konkret sieht der EuGH-Generalanwalt einen Verstoß Ungarns gegen die EU-Verfahrensrichtlinie, wie es in dem Schlussantrag zu dem Rechtsstreit (C-821/19) heißt.

"Stop Soros"-Gesetz

Die EU-Kommission hatte Ungarn in dieser Angelegenheit vor dem EU-Gerichtshof geklagt. Die EU-Richter folgen dem EuGH-Anwalt in den meisten Fällen, sind aber in ihrem Urteil nicht an seine Stellungnahme gebunden.

Das ungarische Maßnahmenpaket wurde 2018 auch als "Stop Soros"-Gesetz bekannt. Die Bezeichnung bezieht sich auf den liberalen US-Philanthropen George Soros, der auch ungarische Hilfsorganisationen unterstützt. Demnach macht sich beispielsweise strafbar, wer um Asylwerbern zu helfen "Informationsmaterialien anfertigt, verbreitet oder in Auftrag gibt" oder wer diesbezüglich "ein Netzwerk aufbaut oder betreibt". Schon zweimal hat Ungarn im vergangenen Jahr wegen anderer Asylregelungen vor dem EuGH eine Niederlage erlitten. (APA, 25.2.2021)