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Nach dem tödlichen Angriff auf eine 28-jährige Frau in Wien-Favoriten schweigt der Verdächtige, ihr 29-jähriger Freund. Laut Polizeisprecherin Barbara Gass verweigerte der Mann, der selbst eine Wohnung in Meidling besitzt, in einer zweiten Einvernahme jede Aussage, nachdem er zuvor im Beisein eines Anwalts bestritten hatte, seine Freundin in der Nacht auf Dienstag getötet zu haben. Die Staatsanwaltschaft hat bereits die Untersuchungshaft für den Verdächtigen beantragt.

Am Montag – noch vor der Tat – war die Polizei kurz vor Mitternacht in die Wohnung in einer Seitengasse der Triester Straße ausgerückt. Zu dem Zeitpunkt öffnete die Frau den Einsatzkräften leicht verletzt die Tür. Die Polin gab an, es habe Streit mit ihrem Lebensgefährten, dem 29-jährigen österreichischen Staatsbürger, gegeben. Der alkoholisierte Mann habe sie geschlagen und zu Boden gestoßen, dabei habe sie die Verletzungen erlitten. Die Rettung versorgte das Opfer und brachte es in ein Krankenhaus.

Fahndung blieb ohne Erfolg

Die Polizei machte sich auf die Suche nach dem Mann, der die Wohnung verlassen hatte. Ihm gegenüber sollte ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen werden. Er ist bereits wegen Gewaltdelikten amtsbekannt und hat mehrere einschlägige Vorstrafen. Eine Fahndung in der Umgebung blieb allerdings ohne Erfolg, auch an seiner Wohnadresse in Meidling wurde der Mann nicht angetroffen.

Die Frau wurde unterdessen ambulant behandelt und in häusliche Pflege entlassen. Wie das Opfer vom Krankenhaus wieder in die Wohnung kam, ist noch Gegenstand von Ermittlungen. Gegen 5.30 Uhr läutete der Mann dann bei einem Verwandten der Frau, der im selben Haus wohnt wie die 28-Jährige. Er sagte ihm, er habe seine Freundin erstochen. Der Verwandte rief daraufhin die Polizei. Der Mann ließ sich widerstandslos in der Wohnung festnehmen. Eine Waffe – ein Klappmesser – wurde sichergestellt. Die Obduktion ergab, dass die Frau diverse Verletzungen – unter anderem einen Messerstich im Bauch – erlitten hatte, tödlich war aber der Angriff auf den Hals durch Erwürgen.

Polizei hat "das gesetzlich Mögliche getan"

Kritik an der Polizei, sie hätte bei forscherem Vorgehen die Tat verhindern können, begegnete Polizeisprecherin Gass mit dem Hinweis, man habe das gesetzlich Mögliche getan. So händigten die Beamten der Frau Kontaktdaten von Frauenhäusern und anderen Opferschutzeinrichtungen aus. Ihr explizit Polizeischutz anzubieten sehe der Gesetzgeber nicht vor. Gegen den Verdächtigen konnten die Polizisten jedenfalls kein Betretungsverbot aussprechen, da er verschwunden war. (APA, 25.2.2021)