Bild nicht mehr verfügbar.

Da viele Lokale geschlossen sind, müssen Gäste auf Online-Bestellungen oder Abholung ausweichen.

Foto: Reuters

Lieferando setzt auf Schattenwebsites, um Nutzer dazu zu bringen, bei dem Lieferdienst anstatt direkt beim jeweiligen Lokal zu bestellen. Dabei kommen User bei der Suche nach dem Restaurant über Google und Konsorten auf eine Plattform, die vom Lieferdienst aufgesetzt wurde. Sie bietet eine idente Speisekarte an und erlaubt eine Bestellung über die Webseite. Der Unterschied ist aber, dass auf diese Weise über Lieferandos Angebot bestellt wird – und die Lokalbetreiber somit eine Provision in Höhe eines Teils des Bestellwertes zahlen müssen.

Zehntausende derartige Websites seien europaweit von Lieferandos Mutterkonzern Just Eat Takeaway registriert, ist das Ergebnis einer Recherche des Bayerischen Rundfunks (BR). Immerhin rund 8.100 Adressen stammen aus Österreich. Der Großteil, nämlich rund 51.600 Adressen, hat eine deutsche Domain.

Geschlossene Lokale

Restaurantbetreiber zahlen, wenn sie selbst ausliefern, 13 Prozent des Bestellwerts an Lieferando. Fahren die eigenen Lieferando-Kuriere die Speisen zu den Kunden, werden 30 Prozent fällig. Lieferando begründete die Schattenwebsites damit, dass es sich um vertraglich geregelte "Services" für die Lokale handle. Jedoch hätten mehrere angefragte Restaurants nicht über die Existenz einer derartigen Plattform Bescheid gewusst. Vom BR befragte Juristen stellen die Frage in den Raum, ob Lieferando seine Marktmacht ausnütze. Unfair sei es, sich zwischen Kunden und Gastronomen zu stellen.

Das Unternehmen profitiert massiv von der Pandemie. Da viele Lokale geschlossen sind, müssen Gäste auf Online-Bestellungen oder Abholung ausweichen. Vor allem für kleinere Lokale sind Lieferandos Fahrradkuriere daher eine praktische Unterstützung. Zwischen Juli und September 2020 vermittelte das Unternehmen weltweit rund 151 Millionen Bestellungen. Damit verzeichnete es ein Plus von 46 Prozent im Vergleich zum gleichen Zeitraum im Vorjahr. (muz, 25.2.2021)