Der tertiäre Bildungsbereich ist um einen Hochschultypus reicher geworden. Seit heuer gibt es Privathochschulen.

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Mit den sogenannten Privathochschulen gibt es in Österreich seit diesem Jahr einen neuen Hochschultypus. Die Anforderungen dafür sind ein Mindeststudienangebot von zwei mindestens dreijährigen Bachelorstudien sowie zwei weiterführende zweijährige Masterstudiengänge. Darüber hinaus muss eine Privathochschule dem "internationalen Standard entsprechendes, wissenschaftliches oder wissenschaftlich-künstlerisches ausgewiesenes Lehr- und Forschungspersonal verpflichten", heißt es dazu im Gesetz.

Während der öffentliche Hochschulsektor sehr klar nach den jeweiligen Schwerpunkten zwischen Universitäten und Fachhochschulen differenziert, gab es im privaten Hochschulbereich bisher nur die gesetzliche Möglichkeit zur Gründung einer Privatuniversität. Universitäten zeichnen sich dabei besonders durch ihre Grundlagenforschung aus und besitzen das Promotionsrecht. "Aber nicht bei allen Privatuniversitäten ist diese Forschung oder ein Doktoratsstudium auch tatsächlich ein Thema", sagt Elmar Pichl, Leiter der Hochschulsektion im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung.

Aber anders als die FHs, wo praxisnahe Studiengänge die Wesensmerkmale sind, sei das wichtigste Unterscheidungskriterium zwischen Privathochschulen und Privatuniversitäten die Forschungsintensität, sagt Pichl. Um als Privatuniversität akkreditiert zu werden, brauchen Hochschulen künftig mindestens ein Doktoratsstudium sowie eine Mindestzahl an hauptberuflich und nach internationalen, kompetitiven Standards besetzten Professuren, einen Nachweis der Forschungsleistung sowie konkrete Strukturen zur Förderung des wissenschaftlichen und wissenschaftlich-künstlerischen Nachwuchses. Von den 16 Privatuniversitäten in Österreich haben derzeit neun Einrichtungen auch Doktoratsstudien in ihrem Portfolio.

Noch keine Anträge

Bei der AQ Austria, die für die Akkreditierung der privaten Hochschulen zuständig ist, gibt es bis jetzt noch keine Anträge für eine institutionelle Zulassung als Privathochschule. Einige Privatuniversitäten hätten aber noch im Dezember die Anträge für die Reakkreditierung gestellt, sagt Jürgen Petersen, Geschäftsführer der AQ Austria. Für sie gelten noch die alten Regelungen, aber auch alle anderen bestehenden Einrichtungen haben bis 2023 eine Übergangsfrist. Alle sechs Jahre müssen sich private Hochschulen einem Reakkreditierungsverfahren stellen. Die Reakkreditierung erfolgt auch für sie bis dahin nach den alten Bestimmungen.

Mit dem Joseph-Haydn-Konservatorium in Eisenstadt – derzeit eine postsekundäre Bildungseinrichtung – gibt es aber bereits einen konkreten Interessenten für den Titel Privathochschule. Derzeit bietet das Konservatorium unterschiedliche Musikausbildungen in Komposition, Gesang und für verschiedenste Instrumente, aber außerhalb der Bologna-Sturktur an. Bis spätestens Ende des Sommers soll der Antrag zur Akkreditierung eingereicht werden. Das Studienjahr 2022/23 soll bereits als Privathochschule gestartet werden. Damit werde es in Zukunft möglich sein, Bachelor- und Masterabschlüsse nach Bologna-Kriterien am Konservatorium anzubieten.

Wie viele private Institutionen als Privathochschulen auf dem tertiären Bildungsmarkt sein werden, lasse sich schwer prognostizieren, sagt Pichl. Mit dem neuen Hochschultypus sei jedenfalls ein entspannteres Setting geschaffen worden. "Private Anbieter haben nun die Möglichkeit, als Privathochschule zu starten und sich dann zur Privatuniversität weiterzuentwickeln."

Und für die Studierenden ändere sich nichts – auch "wenn marketingtechnisch Uni vielleicht sexyer klingt", die Qualitätskriterien für die jeweiligen Programmakkreditierungen müssen von allen Bildungseinrichtungen erfüllt werden. (Gudrun Ostermann, 3.3.2021)