Maurers Foto darf nicht aus dem Zusammenhang gerissen werden.

Foto: Screenshot

Das im November 2017 von der nunmehrigen Grünen Klubobfrau Sigrid Maurer auf Twitter gepostete Foto, das sie mit Sektglas und Stinkefinger zeigt, darf von der FPÖ nicht mehr verwendet werden, um es als Beleg einer vorgeblich herzlosen und kalten Politik zu nutzen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) schob einer solchen Verwendung einen Riegel vor, berichtete die "Presse" vom Montag.

Maurer hatte das Foto 2017 nach dem Abschied der Grünen aus dem Parlament gepostet. Die Politikerin betonte bereits damals, das mit dem Zusatz "to the haters with love" online gestellte Foto sei eine Botschaft gegen ihre Hassposter gewesen: "Das war keine Verabschiedung, sondern meine Antwort an all jene, die mich seit Tagen mit Hass eindecken", schrieb sie im November 2017. Am Sonntagabend verwies der Grüne Klub neuerlich darauf, dass das Foto nicht aus Anlass des Ausscheidens der Grünen aus dem Parlament gepostet wurde, was nun auch aus dem OGH-Entscheid hervorgehe.

"Schluss mit der Verhöhnung unserer Pensionisten!"

Die FPÖ veröffentlichte im April 2020 auf Facebook das Bild einer älteren Dame und daneben Maurers Stinkefinger-Foto. "Schluss mit der Verhöhnung unserer Pensionisten, Frau Maurer!" war daneben zu lesen. Die FPÖ warf Maurer vor, sie empfehle "den von der Corona-Krise gebeutelten Pensionisten, ihre Wertgegenstände in die Pfandleihanstalt zu tragen und sich zu verschulden".

Maurer beantragte daraufhin eine Sicherungsverfügung, laut der die Freiheitlichen das Foto nicht verwenden dürfen, so die "Presse". Die beiden ersten Instanzen gaben Maurer recht, ebenso nun der Oberste Gerichtshof. "Das von der Beklagten verwendete Lichtbild zeigt die Klägerin mit ausgestrecktem Mittelfinger. Es wurde als Reaktion und 'Antwort' auf Hassnachrichten aufgenommen, welche die Klägerin im Zuge einer Debatte um behauptete sexuelle Übergriffe des Peter Pilz erhielt", heißt es im OGH-Entscheid.

Aus dem Kontext gerissen

Zur Frage, ob es sich um ein zulässiges Bildzitat handle, erklärte der OGH, in einem solchen Fall müsse das Zitat "erkennbar der Auseinandersetzung mit dem übernommenen Werk dienen". Maurer habe das Bild im Zusammenhang mit Hasspostings gemacht, die FPÖ aber habe es zu einem anderen Thema verwendet. Damit wird laut OGH der Eindruck erweckt, Maurer befürworte "eine herzlose und kalte Politik", indem sie bedürftige Pensionisten auf die Verpfändung ihrer letzten Habseligkeiten verweise. In Wahrheit habe Maurer zur Wiederöffnung der Pfandleihanstalten aber nur erklärt, es gebe viele Menschen, die bei einer Bank keinen Kredit mehr bekommen und so auf die Pfandleihhäuser angewiesen seien.

Der OGH schiebe damit der häufigen Verwendung des Stinkefinger-Fotos einen Riegel vor, so Maurers Anwältin Maria Windhager gegenüber der "Presse". "Man darf niemandem falsche Aussagen in den Mund legen", sagte sie. (APA, 1.3.2021)