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Die fälschliche Entfernung eines Beitrags durch Facebook sorgte bereits vergangene Woche für Aufmerksamkeit.

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Ein Beitrag von Martina Salomon wurde von Facebook entfernt, ihr wurde eine Sperre angedroht. Der Grund: Die "Kurier"-Chefredakteurin hatte eine Hassnachricht, die ihr via E-Mail zugetragen worden war, auf dem sozialen Netzwerk veröffentlicht. In ihrem Beitrag wies sie darauf hin, dass es sich um ein Zitat handle, und machte auch die E-Mail-Adresse des Absenders publik. Facebook entfernte den Beitrag, da dieser gegen die Nutzungsbedingungen des sozialen Mediums verstoße. "Facebook hat das Publikmachen des sexistischen Mails an mich übrigens mit Löschung 'bestraft', weil es gegen die Gemeinschaftsregeln verstößt", kommentierte Salomon das. "Ja, eh."

"Falter"-Chefredakteur Florian Klenk kritisierte das Vorgehen des sozialen Netzwerks auf seiner Facebook-Seite: Demnach "geht das gar nicht", dass Facebook Salomon verweigere, das Posting zu dokumentieren, somit Öffentlichkeit herzustellen und sich auf diese Weise zu schützen.

Auf Twitter erklärt Facebooks Österreich-Sprecher, dass der Beitrag gelöscht worden sei, da Salomon die Identität des Absenders offengelegt habe. Das sei ein Verstoß gegen Facebooks Nutzungsbedingungen. Daher empfehle man, solche Daten immer zu entfernen oder zu schwärzen – auch bei Screenshots.

"Hass im Netz"-Gesetz sorgte für Kritik

Eine fälschliche Entfernung eines Beitrags durch das soziale Medium sorgte vergangene Woche für Aufmerksamkeit: So verortete die FPÖ einen "handfesten Skandal", weil der Link zu einer von ihr aufgesetzten Webseite unterbunden worden war. Facebook hatte das Posting als Spam erkannt, eine automatisierte technische Sperre war nicht erfolgt.

Die FPÖ kritisierte daraufhin erneut das seit Anfang des Jahres geltende Kommunikationsplattformengesetz gegen Hass im Netz, das vorsieht, dass Plattformen rechtswidrige Beiträge 24 Stunden nach einer Meldung entfernen müssen. In diesem Zusammenhang wird moniert, dass es zu sogenanntem "Overblocking" kommen könnte – der Sperre eigentlich legaler Inhalte aus Angst vor Geldstrafen bei Nichteinhaltung der neuen Rechtslage. (red, 1.3.2021)