Kommunikationswissenschafter Peter A. Bruck schreibt in seinem Gastbeitrag über die Auswirkungen gesellschaftlicher Vorverurteilung und wie die Justiz ihrer besonderen Verantwortung nachkommen sollte.

Wenn der frühere Rechnungshofpräsident und Jurist Franz Fiedler zur Causa Brandstetter und Novomatic in der ZiB 2 am Freitag von dem großen Ansehensschaden für die Justiz spricht, hat er sachlich eindeutig recht, gesellschaftlich-politisch verstärken seine Ausführungen das Unrecht. Denn seit in der Zeitschrift Trend auf knappen eineinhalb Seiten die Beschuldigtenlage von Ex-ÖVP-Justizminister und Verfassungsrichter Wolfgang Brandstetter veröffentlicht wurde, dreht sich die Nachrichtenspirale immer schneller und höher.

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Die Regierung ist uneins: Geht es nach der ÖVP, dann soll die Berichterstattung über Ermittlungsverfahren erschwert werden. Die Grünen sind aber gegen diesen Plan.

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Die US-amerikanische Medienwissenschafterin Gaye Tuchmann hat 1980 in ihrem wegweisenden Buch Making News – A Study in the Construction of Reality eine sehr detaillierte, teilnehmende Beobachtung der Arbeitsweisen von Journalistinnen und Journalisten in Redaktionen geliefert und auch die sozial-organisatorische Dynamik der Zuschreibung von Nachrichtenwerten an Ereignisse erforscht. Ihre Primäreinsicht: Durch die Routinen der Nachrichtenarbeit entsteht jene Art von Nachrichtenwellen, die sich in ihrer Wirkung der Verantwortung der einzelnen Journalistin / des einzelnen Journalisten und der Chefredaktion entziehen und die auch die im Falle Brandstetter feststellbare tsunamiartige Wucht entfalten. Denn die Folgen des Publikmachens eines Beschuldigtenstatus sind verheerend, und dies auf mehreren Ebenen und in vielen Richtungen, reputationsmäßig, beruflich, finanziell, familiär. Die Beteuerungen von beteiligten Medienverantwortlichen, dass es hier ja um öffentliche Interessenlagen geht, bestätigt nur das Problemgeflecht.

Hitzige Gemüter

Sieht man sich die Kommentare in den Leserforen und Social Media an, ist schnell das Ausmaß der medialen Verurteilung zu erkennen. Denn die Nachrichtenspirale befeuert hitzige Gemüter und füttert und fördert genau das, was Justiz und Rechtsstaat theoretisch zu verhindern suchen: dass Menschen außergerichtlich verurteilt und deren Umfeld und Freundeskreise verdammt werden.

Dazu kommt verstärkend, dass die sozialen Medien mit ihren Echoblasen eine verantwortungsfreie weitere Aufschaukelung und Posting-Hetze ermöglichen, die in symbolischer Verurteilung und Rufmord münden. Nutzerinnen und Nutzer zeigen Meuteverhalten und vollziehen online eine virtuelle Volksjustiz mit einer nahezu triebhaften, von Vorurteilen und Selbstgerechtigkeit beflügelten Ereiferung.

Die Lage ist schlimm, und Politiker, die nach Einschränkung der Berichterstattungsfreiheiten rufen, verschlimmern sie noch. Auch jene Medienverantwortlichen und Kommentatoren, die in diesem und ähnlichen Anlassfällen die Pressefreiheit verteidigen zu müssen glauben, machen die Lage noch schlimmer, weil ausweglos erscheinend.

Diese Positionen verlängern nur die Diskussion, die in Deutschland zur "Verdachtsberichterstattung" schon geführt und teilweise ausjudiziert wurde. Die dort von der Rechtsprechung aufgestellten Regeln von Informationsinteresse der Öffentlichkeit, Mindestbestand an Beweistatsachen, journalistischer Sorgfalt und keinen Vorverurteilungen greifen angesichts der Nachrichtenspirale und des Agendasettings, meines Erachtens, klar zu kurz. Ebenso nützen die in der gegenwärtigen österreichischen Rechtsordnung vorhandenen Instrumente gegen Vorverurteilungen wie Unterlassungsklagen, Widerruf oder Gegendarstellung nichts, wenn eine Nachrichtensendung nach der anderen im ORF und Ketten von Kommentaren und Berichten das Thema weiter befeuern und den Nachrichtenwert, mit Spekulationen wie Fiedler in der ZiB 2, hochtreiben.

Angesichts dieser Lage und Dynamiken mag es zweckdienlich sein, sich mit der Quelle der Misere zu beschäftigen und nicht nur mit der daraus resultierenden Sturzflut. Dass Personen vielfach erst aus den Medien erfahren, dass sie als Beschuldigte geführt werden, hängt mit der Arbeitsweise der Staatsanwaltschaften zusammen. Bei diesen liegt die Verantwortung, und hier müssten neue Konsequenzen her.

Pflicht und Folgen

Denn die medialen Stürme und das soziale Lynchen werden durch den Bruch der Vertraulichkeit von Verfahren hervorgerufen. Hier ist am Eigeninteresse der ermittelnden Behörden anzusetzen. Diese haben ja das Recht, kriminaltaktische Nachrichtensperren zu verhängen. Dazu müsste nun die eingelöste Pflicht zum strafprozesslichen Schutz und der tatsächlichen Aufrechterhaltung der Unschuldsvermutung kommen. Ein Nichteinhalten dieser Pflicht müsste mit so gravierenden Folgen für die Staatsanwälte verbunden sein, dass es hier zu einer nachhaltigen Änderung von Verhalten und Sicherungsbemühungen kommt.

Die Diskussion zu den Auswirkungen der gesellschaftlich-medialen Vorverurteilungen ist lang, alt und – wie sich in diesen Tagen sehr deutlich zeigt – ergebnislos. Dies muss sich ändern. Ein Vorschlag wäre, dass bei einem Bruch des Informationsschutzes von Beschuldigten die ursächliche Behörde ihre Zuständigkeit verliert und die Causa an eine andere abgeben muss. Dann wäre klar, dass Behörden und Staatsanwälte nicht stillschweigend und einfach weitermachen können. Auch könnten sie sich von den rufschädigenden Konsequenzen unter Berufung auf die zu wahrende Unabhängigkeit der Justiz nicht mehr wegdrücken. Denn die medialen Verletzungen der Schutzrechte einer Person haben eine eindeutige Quelle. Stoppt man die Quelle, dann wären auch der Flutwelle der Berichte und sozialen Medienverurteilungen viel an Energie und Material entzogen. (Peter A. Bruck, 3.3.2021)