Auf der ganzen Welt unterbrechen Frauen ihre Schwangerschaften, ob Politik, Kirche oder die konservative Pro-Life-Bewegung es wollen oder nicht. Dort, wo sie es nicht wollen, sind wütende Frauen zu sehen. Sie säumen die Straßen von Buenos Aires, Dublin oder Warschau und rufen Parolen in Richtung Staat, dass ihre Körper ihnen gehören. Ganz klar scheint das nämlich nicht zu sein: Gerade erst hat Polen das Recht auf Abtreibung de facto ausgehebelt, was Polinnen zu Tausenden aufmarschieren ließ; und sie nun in die Nachbarländer treibt, um es ebendort zu tun – in Unsicherheit und Angst.

Zu restriktiven Gesetzen gesellte sich im vergangenen Jahr dann auch noch die Corona-Pandemie. Selbst in Ländern mit liberaler Gesetzgebung war der Zugang plötzlich nicht mehr gesichert: Ausgangsbeschränkungen, Einstellung von Beratungsgesprächen oder Dienstleistungen – all das ließ Ärzte und Ärztinnen rund um den Globus aufschreien. Sie warnten vor einer Zunahme ungewollter Schwangerschaften.

Eigentlich wäre deren Zahl – vor allem in Europa und Nordamerika – rückläufig, wie eine Studie des Guttmacher-Instituts zeigt. Allerdings steigen die Abtreibungsraten genau dort, wo sie restriktive Gesetze eigentlich verhindern wollen; also in jenen Ländern, wo Frauen illegal unter widrigsten Bedingungen abtreiben müssen. Brach man dort Anfang der 1990er-Jahre 36 Prozent aller ungewollten Schwangerschaften ab, waren es zwischen 2015 und 2019 bereits 50 Prozent.

Wo aber finden zurzeit Kämpfe für sichere Abtreibungen statt? Und wo wurden diese schon erfolgreich geführt? Der STANDARD sprach mit NGOs und Aktivistinnen rund um den Globus.

Die Ärztin Kristina Hänel im Sommer 2020 vor dem Hamburger Landgericht.
Foto: Stephan Wallocha

Anhaltender Protest gegen 219a in Deutschland

Auch in diesem Jahr muss Kristina Hänel für das "Recht für Frauen auf Information" weiterkämpfen, wie es die deutsche Ärztin ausdrückt. Hänel informierte auf ihrer Website über die Angebote in ihrer Praxis, zu denen auch Schwangerschaftsabbrüche gehören, und wurde deshalb 2017 zu einer Geldstrafe verurteilt. Ihre Berufung wurde im Jänner dieses Jahres abgelehnt. Seit dem Verfahren gegen Hänel wird über den Paragrafen 219a des deutschen Strafgesetzbuchs diskutiert, besser bekannt als "Werbeverbot" für Abtreibungen. Demnach machten sich Ärzte und Ärztinnen, die "öffentlich" darauf hinweisen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, strafbar.

Durch die Allgemeinmedizinerin geriet dieses Gesetz in die Kritik. 2019 wurde es leicht abgeändert. Nun darf auf einer Website zwar stehen, dass eine Ärztin Schwangerschaftsabbrüche durchführt, aber nicht, welche Methoden sie anbietet, also ob sie einen medikamentösen und/oder chirurgischen Abbruch durchführt. Das gelte schon als "Werbung" – was weiterhin scharf kritisiert wird.

Die Pflicht der Beratung

Neben diesem Gesetz gibt es in Deutschland im Vergleich zu Österreich zwei weitere Regelungen: eine verpflichtende Beratung sowie eine verordnete Bedenkzeit. Drei Tage vor dem Termin zu einer Abtreibung müssen sich Frauen bei einer Schwangerschaftskonfliktberatung einfinden, die Bestätigung über die Beratung muss bei dem Termin zum Abbruch vorlegt werden. Deutschland führt auch eine Statistik über die durchgeführten Abtreibungen, die im Jahr 2019 bei knapp 100.900 lagen.

Polinnen protestierten am 27. Jänner in Warschau – jenem Tag, an dem das Urteil zum Abtreibungsverbot rechtskräftig wurde.
Foto: Benjamin Furst

Hilfe für Polinnen im Ausland

Das De-facto-Verbot von Abtreibungen in Polen trieb die Menschen in solchen Massen auf die Straße, wie es laut Beobachtern seit den Protesten gegen die kommunistische Führung nicht mehr der Fall war. Vor allem Frauen – aber auch solidarische Männer – füllten Ende Jänner den öffentlichen Raum der Großstädte des katholischen Landes. Denn nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom Oktober 2020 ist eine Abtreibung auch dann verboten, wenn beim Fötus eine schwere Missbildung entdeckt wird. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass nur noch abgetrieben werden darf, wenn die Frau nach einer Vergewaltigung oder Inzest schwanger geworden oder ihr Leben durch die Schwangerschaft in Gefahr ist.

Bis zu den Verschärfungen gab es in Polen rund 1.000 legale Abtreibungen jährlich. Laut offizieller Statistik waren es im Jahr 2019 exakt 1.110, wobei 1.074 durch schwere Fehlbildungen des Fötus begründet waren. Um Frauen zu ihrem Recht auf den eigenen Körper und einem Schwangerschaftsabbruch zu verhelfen, gibt es mehrere Initiativen im Ausland, an die sich Betroffene wenden können. Laut Schätzungen treiben jährlich 200.000 Polinnen illegal ab oder gehen in ein anderes Land – etwa mithilfe der Initiative Ciocia Basia nach Deutschland, genauer gesagt nach Berlin.

Panik nach Verordnung

Mit der neuen Verordnung in Polen habe "große Panik geherrscht", erzählt Zuzanna Dziuban von der Organisation. Die Telefone der Aktivistinnen läuteten oft. In einem ersten Gespräch versuchen die Helferinnen in Berlin, den Personen in Polen Information zu sicheren Abtreibungsmethoden zu geben. Wenn die Schwangerschaft noch nicht weit fortgeschritten ist, erhalten die Betroffenen die Adressen von Onlineapotheken, die Abtreibungspillen im Angebot haben. Nach der zwölften Schwangerschaftswoche müssen die Frauen für eine Abtreibung über die Grenze.

Dabei haben sie seit dem Vorjahr auch die Möglichkeit, sich an den österreichischen Ableger der Berliner Initiative, Ciocia Wienia, zu wenden. Die Gesetzeslage zu Abtreibungen ist in beiden Ländern recht ähnlich. Ein Abbruch ist innerhalb der ersten drei Monate straffrei. Die Grenzübertritte seien während der Pandemie für die Frauen schwieriger geworden, erzählt Dziuban aus Berlin. Zum Glück würden die Kliniken nun Dokumente ausgeben, die den medizinischen Eingriff bestätigen, womit die Betroffenen von der Quarantänepflicht ausgenommen sind.

Verzweiflung macht sich breit

Doch selbst die Hilfe von Frauenorganisationen in anderen Ländern kann nicht verhindern, dass die Frauen in Polen verzweifelt sind, sagt Dziuban: "Viele Personen erzählen uns am Telefon, dass sie nun Angst vor einer Schwangerschaft haben." Aus Angst, dass sie einen möglicherweise behinderten Fötus später nicht abtreiben können, beenden sie die Schwangerschaft lieber gleich präventiv im frühen Stadium durch die Einnahme von Tabletten.

Dass unter der Regierung der nationalkonservativen Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) das Abtreibungsrecht wieder liberaler wird, bezweifelt Dziuban. "Aber der Widerstand ist immens, vor allem unter jungen Menschen", erzählt sie. Die Hoffnung auf andere Zeiten bleibt deshalb aufrecht.

Freude unter den Befürworten von legalen Abtreibungen in Irland.
Foto: APA/AFP/PAUL FAITH

Irland: Katholisch geprägt, und doch für sichere Abtreibung

Ähnlich wie in Polen stand auch in Irland Abtreibung lange Zeit unter den Zeichen einer starken katholischen Tradition. Zumindest bis die Menschen selbst darüber entscheiden konnten. 2018 stimmten in einem Referendum gut 66 Prozent der Ir*innen für die Abschaffung des Verbots, das Abtreibung nur erlaubte, wenn das Leben der Mutter in Gefahr war. Schwangerschaftsabbrüche waren selbst bei Vergewaltigung, Inzest oder einer tödlichen Fehlbildung des Fötus verboten, und Frauen, die abtrieben, drohten bis zu 14 Jahre Haft. Bis zur Aufhebung des De-facto-Verbots reisten tausende Irinnen für Abtreibungen ins benachbarte Großbritannien.

Seit dem Votum der Ir*innen sind Schwangerschaftsabbrüche in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen straffrei. "Wunderbar, heute ist einfach wunderbar", sagte Eileen Shields damals auf einer großen Kundgebung aus Anlass des Referendums in Dublin. "Ich bin hier, weil ich 65 bin und Irland im Jahr 1972 kein guter Ort war, um 18 Jahre alt und schwanger und ganz allein zu sein."

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Demonstrationen finden in Wien nicht mehr zur weiteren Liberalisierung in Österreich selbst statt, sondern solidarisieren sich mehr mit anderen Staaten – wie im Vorjahr mit Polen.
Foto: Twitter/@philbrokes via REUTERS

Fast alles wie in in den 1970ern in Österreich

Österreich hat ein sehr konstantes Verhältnis zum Schwangerschaftsabbruch, das vonseiten der politischen Mehrheiten am ehesten als Akzeptanz bezeichnet werden kann. Seit 1975 gilt die "Fristenregelung", die den Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch bis zur zwölften Schwangerschaftswoche straffrei stellt. Im Grunde ist also Abtreibung nicht legal, sie ist auch im Strafgesetzbuch geregelt, was Befürworterinnen eines möglichst niederschwelligen Zugangs zu Abtreibung schon lange kritisieren. Von konservativer Seite besteht seit langem die Forderung nach einer Statistik über die Anzahl der vorgenommenen Schwangerschaftsabbrüche und die Motive für eine solchen.

Seit Mitte der 1970er-Jahre gab keine Rückschritte, aber auch keine Schritte in Richtung weiterer Liberalisierung. Das gilt sowohl für die gesetzliche Regelung als auch für die Praxis: So ist der Zugang zu einer Abtreibung noch immer davon geprägt, wo die betroffene Frau lebt. Im Westen Österreichs ist der Zugang zu einer Abtreibung auf wenige Stellen reduziert, in Tirol gibt es in keinem öffentlichen Krankenhaus die Möglichkeit, einen Schwangerschaftsabbruch durchführen zu lassen, und im niedergelassenen Bereich gibt es hierfür nur einen Arzt. Die Kosten für einen Abbruch müssen selbst gezahlt werden, das knappe Angebot führt auch dazu, dass Frauen die Kosten jenes Angebots akzeptieren müssen, das sie auch erreichen können.

Seit Juli 2020 können Medikamente für einen medikamentösen Schwangerschaftsabbruch auch im niedergelassenen Bereich ausgegeben werden. Davor durfte dieses Präparat (Mifegyne) nur in Spitälern ausgegeben werden, eine Praxis, die vor allem durch die Corona-Krise nicht mehr als praktikabel galt.

"Gesetze weg von meinem Uterus" – Frauen in Los Angeles sind erbost über Alabamas restriktiven Gesetzesbeschluss 2019.
Foto: Ronen Tivony

Der tiefe Graben, der sich durch die USA zieht

Es gibt sie nicht, die Vereinigten Staaten von Amerika, wenn es um das Recht der Frauen auf ihren Körper und somit das auf Abtreibungen geht. Der Graben verläuft so tief wie noch nie zwischen den republikanisch und den demokratisch geführten Staaten. "Wenn die Regierung von Donald Trump etwas richtig gut gemacht hat, dann gegen Abtreibungen vorzugehen", ist sich Amanda Klasing von Human Rights Watch im Gespräch mit dem STANDARD sicher. Sie ist bei der Menschenrechtsorganisation für Frauenrechte zuständig.

So habe der ehemalige Präsident – wie jeder republikanische Präsident seit Ronald Reagan – die sogenannte "Global Gag Rule" wieder eingesetzt. Das bedeutet, dass ausländische Hilfsorganisationen, die Frauen unter anderem bei Schwangerschaftsabbrüchen unterstützen, keine US-Förderungen erhalten. Außerdem führte er eine nationale "Gag Rule" ein, die gegen einheimische Familienplanungsprogramme vorging.

Auf Initiative der Trump-Regierung wurde kurz vor der Präsidentschaftswahl 2020 die sogenannte "Genfer Konsenserklärung" von 36 Staaten unterzeichnet. "Was sich auf den ersten Blick wie eine Erklärung zum Schutz der Frauengesundheit liest, ist nichts anderes als eine Einigung auf ein vollkommenes Abtreibungsverbot", sagt Klasing. Unter den unterzeichnenden Staaten finden sich etwa Brasilien, Polen und Uganda. Und dann hat es Donald Trump geschafft, mit der Bestellung der Höchstrichterin Amy Coney Barrett eine konservative Abtreibungsgegnerin in den Supreme Court zu entsenden. Abtreibungsaktivisten sehen bereits das Höchstgerichturteil "Roe v Wade" in Gefahr, das vor 48 Jahren das Recht der Frauen auf eine Abtreibung ohne übermäßige staatliche Einmischung festgestellt hat.

Joe Biden versucht Schaden zu richten

Für viele Frauenrechtlerinnen ist Joe Biden die Hoffnung auf eine liberale Abtreibungsgesetzgebung. Und tatsächlich hat der 46. US-Präsident bereits in den ersten Tagen im Weißen Haus begonnen, Entscheidungen von Trump zurückzunehmen. So wurde die "Global Gag Rule" – wie von jedem demokratischen Präsidenten zuvor – zurückgenommen. Außerdem tragen sich die USA aus der "Genfer Konsenserklärung" aus. "Doch Brasilien hat sich bereits angeboten, die Führerschaft der unterzeichnenden Staaten zu übernehmen", sagt Klasing, die aber prinzipiell von einer "Zombiepolitik" spricht.

Auch in Sachen Roe v Wade hat Biden bereits angekündigt, das Höchstgerichturteil in einen Gesetzestext zu gießen, um es vor den Angriffen der Politik zu schützen. Doch dafür braucht er die Unterstützung des Kongresses. Und die Angriffe passieren bereits: So gibt es etwa in Arizona und Alabama Vorstöße, Abtreibungen prinzipiell zu verbieten und unter Strafe zu stellen. Das Ziel solch restriktiver Politik ist, dass die Gesetze schließlich vor dem Supreme Court landen und dort Roe v Wade kippen.

Gesundheitskrise der Mütter

Dass das Urteil tatsächlich fällt, glaubt Klasing von Human Rights Watch nicht, "doch wird es weiter beschnitten", sagt sie und meint damit etwa das Alter des Fötus für einen legalen Schwangerschaftsabbruch. Das könnte immer weiter gesenkt werden. Im Moment ist durch Roe v Wade die legale Abtreibung bis zur "Lebensfähigkeit" des Fötus außerhalb des Uterus geregelt. Das kann unterschiedlich ausgelegt werden. Manche sprechen von der 28. Woche, manche von der 22. Auf jeden Fall ist es bundesstaatlich unterschiedlich geregelt.

Zudem wird es laut Klasing immer Bundesstaaten mit liberalen Gesetzen geben: "Frauen, die es sich leisten können, dorthin zu reisen, werden das tun. Arme und vor allem nichtweiße Frauen werden davon ausgeschlossen bleiben." Laut Klasing herrscht in den USA eine "Gesundheitskrise unter Müttern". Denn die Gesundheitsprogramme wie Medicaid oder der Affordable Care Act würden zwar für Geburten bezahlen, aber nicht für viele Untersuchungen danach. Bereits jetzt ist die Müttersterblichkeit unter schwarzen Frauen zehnmal so hoch wie unter weißen Müttern.

Als der argentinische Senat die Legalisierung am 30. Dezember 2020 verkündet, fallen tausende Frauen einander um den Hals.
Foto: Alejo Manuel Avila

Historische Wende für Argentiniens Frauen

"Wir können es immer noch nicht glauben", sagt die Journalistin Ana Correa, und wirklich verwunderlich ist das nicht: Was Argentinien zwei Monate zuvor in ein Gesetz gegossen hat, stellt eine historische Kehrtwende für Argentiniens Frauen dar: Am 30. Dezember 2020 sprach sich die Mehrheit im Senat für die Entkriminalisierung von Abtreibung aus. Seit 24. Jänner können Frauen nun legal und gratis bis zur 14. Schwangerschaftswoche abtreiben.

Damit reiht sich Argentinien in die Liste jener lateinamerikanischen Länder wie Uruguay und Kuba sowie Teilen Mexikos ein, die Frauen eine sichere Abtreibung garantieren. Zugleich entfernt es sich von der Position, eine Abtreibung nur nach Vergewaltigung oder bei Gefahr für das Leben der Mutter zu ermöglichen. Und davon, Frauen wegen Abbrüchen, aber auch Fehlgeburten in Haft zu stecken – wie etwa El Salvador. Wie aber kam es zu dieser Wende im erzkatholischen Argentinien?

"Es war ein langer Weg", erzählt Correa, die sich seit Jahren für die Liberalisierung und gegen Frauenmorde einsetzt, dem STANDARD. Egal ob in der Familie oder in den Medien, lange Zeit habe man dieses Thema totgeschwiegen. "Es war ein gesellschaftliches Tabu." Und das, obwohl Schätzungen zufolge 370.000 bis 520.000 heimliche Abtreibungen pro Jahr in Hinterhöfen oder Privatkliniken stattfanden.

Eine Lüge, die die Legalisierung 2018 verhinderte

Im Jahr 2018 hätte Argentinien das ändern können: Erstmals stimmte das Parlament damals über die Legalisierung ab. Ein Argument spaltete bereits damals das Lager der Befürworter und Gegner. Keine einzige Frau sitze in Argentinien wegen Abtreibung in Haft, argumentierten die Gegner des neuen Gesetzes. "Aber das war eine große Lüge", sagt Correa. Als sich die Abtreibungsgegner durchsetzten, machte sie sich auf die Suche nach einer jungen Frau namens Belén, die zu jener Zeit in der Hauptstadt Buenos Aires lebte. Ihre Geschichte sollte zwei Jahre später die Karten in der Debatte über die Legalisierung neu mischen.

Belén, deren wirkliche Identität nicht bekannt ist, wurde Opfer der argentinischen Justiz. Im März 2014 wusste die damals 25-Jährige nichts von ihrer Schwangerschaft. Als sie ein öffentliches Krankenhaus in der nördlichen Provinz Tucumán wegen starker Bauchschmerzen aufsuchte und eine spontane Fehlgeburt erlitt, wurde sie wegen Mordes zu acht Jahren Haft verurteilt. Nur mithilfe einer feministischen Anwältin, die zufällig auf das Urteil aufmerksam geworden war, ließ sich Beléns Fall erneut aufrollen und im Jahr 2017, nach drei Jahren in Haft, ihre Freilassung erreichen.

Beléns Fall rüttelt Argentinien auf

Nicht zuletzt wegen Correas Buch "Somos Belén" ("Wir sind Belén") wurde der Fall landesweit bekannt und stand exemplarisch für die traumatischen Erfahrungen vieler Frauen: 1.532 Frauen wurden einer Studie zufolge in den vergangenen Jahren wegen eines Abbruchs strafrechtlich verfolgt. "Auch Frauen aus der Oberschicht hatten Komplikationen bei Abtreibungen", sagt Correa, aber sie waren es nicht, die im Gefängnis landeten oder starben, "das waren nur Frauen aus armen Verhältnissen".

Dieser Realität verwehrten sich bis zuletzt religiöse Vertreter aus der Politik. Selbst das katholische Oberhaupt Papst Franziskus klinkte sich in die Debatte in seiner Heimat ein und bezeichnete Abtreibung als Auftragsmord. "Soll man ein Leben auslöschen, nur um ein Problem zu lösen?", antwortet er einem Reporter auf die Frage, ob es Frauen gestattet sein soll, nach einer Vergewaltigung abzutreiben. Ihrem Vorsatz, sowohl das Leben des Kindes als auch das der Mutter zu schützen, konnten die Abgeordneten jedenfalls nicht nachkommen: Allein seit 2018 sind 16 Frauen nach einem heimlichen Eingriff gestorben.

Dass das seit heuer der Vergangenheit angehört, führt Correa auf zwei Faktoren zurück: Einerseits unterstützte sie der linksgerichtete Präsidenten Alberto Fernández, der den Gesetzesentwurf einbrachte. "Aber letztlich waren es die tausenden Frauen", sagt Correa, die jahrelang auf den Straßen gekämpft haben. Wirklich geschafft sei es aber erst, wenn alle aus der Haft entlassen sind. "Immer noch sitzen Frauen wegen absurder Schuldsprüche im Gefängnis." Etliche Anwältinnen versuchen diese nun endgültig freizubringen.

Shine Waradhammo ist ein bekannter thailändischer Mönch und Aktivist für Frauen- wie auch LGBIQ-Rechte.
Foto: DIEGO AZUBEL

Thailand zwischen den Stühlen

Meist macht es den Eindruck, als würden Religion und Selbstbestimmungsrechte der Frauen keine Überschneidung finden. Aber auch hier gibt es Ausnahmen. Das zeigte nicht nur das argentinische Parlament, in dem katholische Abgeordnete vergangenen Dezember für die Legalisierung stimmten. Das zeigt auch das Beispiel Thailand: Dort protestierte der buddhistische Mönch Shine Waradhammo zu Jahresbeginn vor dem Parlament mit 19 anderen LGBIQ-Aktivisten für legale Abtreibungen. Und verärgerte damit konservative Glaubensbrüder.

Am 28. Jänner geschah in Bangkok dann etwas, was Jahre zuvor noch undenkbar erschienen war: Das Parlament stimmte mit überwältigender Mehrheit – 166 Ja- zu sieben Nein-Stimmen – für die Legalisierung von Abtreibung; in der ersten Jahreshälfte soll das Gesetz in Kraft treten. Somit können Frauen innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen legal in Gesundheitskliniken des Landes abtreiben.

Eine halbherzige Legalisierung

Offiziell kehrt Thailand seiner restriktiven Abtreibungspolitik den Rücken. Zuvor waren lange Haftstrafen vorgesehen. Frauen konnten zu bis zu drei Jahren Haft verurteilt werden; diejenigen, die die Abtreibung durchführten, erwarteten sogar bis zu fünf Jahre Haft. Grund für Erleichterung haben Frauen Aktivistinnen zufolge trotzdem nicht: "Für uns ist dieses Gesetz kein Fortschritt", sagte die Aktivistin Matcha Phorn-in im Jänner der "New York Times"; in diesen Prozess seien keine Betroffenen involviert worden. Außerdem sei es aufgrund der konservativen Haltung vieler thailändischer Ärzte nicht einmal sicher, dass sie Abtreibungen durchführen werden. NGOs kündigten deshalb an, einen genauen Blick auf die Implementierung des Gesetzes zu werfen.

Auch Haftstrafen sind weiterhin vorgesehen: Wird die Zwölf-Wochen-Frist überschritten, drohen – außer in Ausnahmefällen – sechs Monate Haft und hohe Geldstrafen. Viele befürchten deshalb, dass Frauen, die diese Frist überschreiten, weiterhin illegal abtreiben werden. "Auch mit diesem Gesetz sehen sich die Frauen mit denselben Problemen wie davor konfrontiert: Angst, Stigma und Gesetzesbruch", sagt Phorn-in. (Bianca Blei, Beate Hausbichler, Elisa Tomaselli, 8.3.2021)