Insgesamt erhielten nach Sammelaktionen des VKI rund 17.000 Menschen 8,8 Millionen Euro zurück.

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Wien – Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat am Mittwoch seine Bilanz zu einem Jahr Covid-Pandemie gezogen. Kurzum: Es gab viel zu tun. In Sammelaktionen zur Rückerstattung bei Flugannullierungen der Laudamotion und der AUA konnte der VKI rund 17.000 Betroffenen helfen. Insgesamt erhielten die Konsumenten dadurch rund 8,8 Millionen Euro zurück, rechneten die Konsumentenschützer vor und zählten weitere Beispiele auf.

Flüge

In einem noch anhängigen Verfahren unterstützt der VKI einen Konsumenten, der von der portugiesischen Airline TAP aufgrund einer Corona-bedingten Flugannullierung nur Gutscheine anstelle einer Rückerstattung des Kaufpreises erhalten hat. In einem anderen Fall geht es um die ungarische Airline Wizz, da diese die Rückzahlung des Reisepreises für eine Lissabon-Reise verweigert, welche die betroffenen Konsumenten wegen einer Reisewarnung nicht antreten wollten. Gegen die AUA und Tui Deutschland habe man in ähnlichen Fällen bereits Erfolge erzielt.

Skigebiete

Der VKI mahnte anlässlich der vorzeitig abgebrochenen Skisaison 2019/20 mehrere Skigebiete wegen Klauseln ab, nach denen Kunden bei Betriebsunterbrechungen und Sperrungen keinen Anspruch auf Rückvergütung haben sollten. Derzeit führt der VKI Musterprozesse zur Rückforderung des anteiligen Entgelts für die verkürzte Skisaison gegen die Ski amadé GmbH und die Innsbrucker Nordkettenbahnen Betriebs GmbH ("Freizeitticket Tirol").

Großevents

Wegen der mangelnden Rückerstattung bei abgesagten Großsportevents mahnte der VKI erfolgreich die Organisatoren des Wien-Marathons und des Spartan Race ab. Die Ironman Austria GmbH hingegen gab keine Unterlassungserklärung ab und wurde geklagt. Weitere Musterprozesse führte bzw. führt der VKI unter anderem auch gegen das Sprachenzentrum der Universität Wien (Umstellung von Präsenz- auf Onlinekurs), gegen einen Franchisenehmer der Clever fit GmbH (Abbuchung der Mitgliedsbeiträge) und gegen den Maturareiseveranstalter Doc LX (Stornogebühr).

Etliche Rechtsschutzversicherer verweigern die Deckung bei Covid-19-bedingten Rechtsstreitigkeiten und berufen sich dabei auf die sogenannte "Ausnahmesituationsklausel". Der VKI brachte gegen die Verwendung dieser Klausel eine Klage ein und bekam in erster Instanz recht. Die beklagte Uniqa-Versicherung erhob dagegen Berufung, das Verfahren ist in zweiter Instanz anhängig.

Hygiene Austria könnte vor Gericht landen

Überdies denkt der VKI in der Causa Hygiene Austria an, gerichtlich feststellen zu lassen, ob die Herkunftsangaben für die Masken zulässig waren. Auch vom Land Niederösterreich droht eine Klage, dort wurden Millionen Masken der Firma angekauft. VKI-Chefjurist Thomas Hirmke sagte am Mittwoch im ORF-Radio, eine Klage würde auf Unterlassung derartiger Werbung in der Zukunft gerichtet sein. Derzeit gehe man davon aus, dass Konsumenten getäuscht worden seien. Jedoch gebe es hier, anders als etwa für Lebensmittel, keine klaren rechtlichen Vorgaben, sondern lediglich eine Judikatur, etwa im Zusammenhang mit irreführender Werbung.

Nach Durchsuchungen der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der organisierten Schwarzarbeit und des schweren gewerbsmäßigen Betrugs hatte Hygiene Austria eingeräumt, einen Teil seiner Masken, um den "zwischenzeitlichen Nachfrageanstieg zu bewältigen", in China zugekauft zu haben. Die Vorwürfe der Schwarzarbeit und des Betrugs wies man aber zurück. (APA, red, 10.3.2021)