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Schnellfahren wird teurer, im Extremfall soll auch das Auto beschlagnahmt werden können. Die Details dieser Maßnahme müssen aber noch ausgearbeitet werden: Was ist, wenn es das Auto von der Mutti ist?

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Es sind vor allem die uneinsichtigen, die unbelehrbaren Raser, die im Fokus des neuen Maßnahmenpakets der Bundesregierung stehen. In Absprache mit Vertretern der Bundesländer, aber auch mit Experten wurden fünf Punkte ausgearbeitet, die am Mittwoch beschlossen wurden und ab Sommer gelten werden.

Der Maßnahmenkatalog

Der Strafrahmen für Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit wird auf 5000 Euro erhöht, die Entzugsdauer des Führerscheins verdoppelt, wie auch der Beobachtungszeitraum für eine wiederholte Geschwindigkeitsübertretung, innerhalb dessen höhere Strafen verhängt werden. Illegale Straßenrennen werden künftig als eigenes Delikt geführt, das mit einem sechsmonatigen Führerscheinentzug bestraft wird. Wiederholungstäter müssen zur Nachschulung und zum Verkehrspsychologen.

Betroffen vom neuen Maßnahmenkatalog ist vor allem, wer die Geschwindigkeit im Ortsgebiet mehrmals um 80 km/h, außerorts um 90 km/h überschreitet, an Straßenrennen teilnimmt und als Wiederholungstäter gilt.

Auto beschlagnahmen

Sollten diese Maßnahmen alle nicht greifen, soll Wiederholungstätern die Beschlagnahmung des Fahrzeugs drohen. Doch dieses Gesetz wird erst noch in Details verhandelt und wohl erst Ende des Jahres final beschlossen werden können, erklärte Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne). So muss noch geklärt werden, wie das rechtlich aussieht, wenn ein Raser bei der Übertretung gar nicht sein eigenes Fahrzeug lenkt.

Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) und Salzburger Verkehrslandesrat Stefan Schnöll (ÖVP) bei der Pressekonferenz zum neuen Maßnahmenpaket gegen Raser.
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"Mit diesem Paket setzen wir nun wirksame Maßnahmen gegen extreme Raserei um. Damit werden wir besonders rücksichtslose Wiederholungstäter, die zum Teil an illegalen Straßenrennen teilnehmen, deutlich härter bestrafen. Und wir machen in letzter Konsequenz auch die Beschlagnahme des Fahrzeugs möglich. Denn eines gilt immer: Jede und jeder Tote im Verkehr ist eine oder einer zu viel", sagte die Ministerin.

Tödliche Unfälle durch Raserei

2019 gab es auf Österreichs Straßen 419 Verkehrstote. 30 Prozent davon infolge eines Unfalls mit erhöhter Geschwindigkeit, erklärte der Salzburger Verkehrslandesrat Stefan Schnöll (ÖVP) – er glaube aber, dass die Zahl in Wahrheit noch höher sei.

2020 sank die Anzahl der Getöteten im Straßenverkehr um 18 Prozent auf 338 – wohl wegen weniger Verkehr. "Die Anzahl der Getöteten, die auf einen Unfall wegen überhöhter Geschwindigkeit zurückzuführen sind, stieg aber auf 36 Prozent", sagt Klaus Robatsch vom Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV).

Ihm gehen die neuen Maßnahmen nicht weit genug. Er argumentiert, dass strengere Strafen nützen. Als Beispiel führt er die Schweiz an, wo es schon bei einmaliger und deutlicher Geschwindigkeitsübertretung möglich ist, das Fahrzeug zu beschlagnahmen. Dort seien zudem die Toleranzen der Geschwindigkeitsmessanlagen geringer als bei uns, die Strafen deutlich höher.

Vergleich mit der Schweiz

Werde man in der Schweiz mit 77 km/h im Ortsgebiet gemessen, sei der Führerschein für drei Monate weg, erklärt Robatsch, bei uns koste das 70 Euro. Die Schweiz hat weniger als halb so viele Verkehrstote pro Million Einwohner als Österreich (47), das nur knapp unter dem europäischen Durchschnitt (49) liegt.

In Skandinavien, wo ähnlich streng gestraft wird wie in der Schweiz, zeige sich ein ähnliches Bild, erklärt Robatsch. Das sei aber nicht so leicht zu vergleichen, weil dort die meisten Strecken über Land führen. Dennoch stehe fest, dass man sich dort besser an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halte als hierzulande.

Italienurlauber

Die Beschlagnahmung von Fahrzeugen beschäftigt jedes Jahr auch Verena Pronebner, Juristin beim ÖAMTC – hauptsächlich im Sommer, wenn österreichischen Urlaubern in Italien das Fahrzeug wegen eines Alkoholdelikts abgenommen wird. (Guido Gluschitsch, 10.3.2021)