Start-up Unternehmer kümmern sich bei der Gründung meist wenig um zukünftige rechtliche Risiken. Notare wollen hier rechtzeitig Abhilfe schaffen.

Illustration: Davor Markovic

Eine kreative Produktidee, qualifizierte Mitarbeiter, die Finanzierung: Das sind die Themen, mit denen sich Start-up-Gründer üblicherweise beschäftigen. Juristische Fragen sind den wenigsten im Bewusstsein, sagt Maria Regina Thierrichter, eine Notariatssubstitutin in Wien, die sich auf die Beratung von Gründern spezialisiert hat. "Das Rechtliche wird meist völlig beiseitegeschoben", sagt sie.

Doch das kann sich später rächen, wenn Streit zwischen den Partnern ausbricht, unerwartete Steuerrechnungen auftauchen oder persönliche Haftungen schlagend werden, die die Jungunternehmer gerne vermieden hätten.

Um Start-up-Gründer für diese Themen zu sensibilisieren, hat die Notariatskammer ein Gründerpaket mit einer kostenlosen Erstberatung für Unternehmensgründer geschnürt.

Dabei soll es zunächst um so grundlegende Fragen wie die richtige Gesellschaftsform, den Firmensitz, den Firmenwortlaut, das notwendige Stammkapital und die persönliche Haftung gehen. Komplexere Themen betreffen die Geschäftsführerhaftung, Business-Judgement-Rule, Geschäftsübertragung, Streitvorsorge, mögliche Kündigungsrechte, Vorkaufsrechte und vieles mehr.

Wie ein Ehevertrag

"Wir nehmen uns die Zeit, um all diese Konzepte zu erklären", sagt Thierrichter. "Wir wollen ihnen keine Angst einflößen, aber helfen, ein gutes Fundament für später schaffen." Sie vergleicht ihre Aufgabe mit einer Beratung für einen Ehevertrag: "Es kommen befreundete junge Leute, oft mit familiären Bindungen, und sie bedenken nicht, dass es später schwierige Situationen geben kann. Wenn man sich das anfangs besser überlegt, wird es weniger leicht zum Rosenkrieg kommen."

"Es kommen befreundete junge Leute, oft mit familiären Bindungen, uns sie bedenken nicht, dass es später schwierige Situationen geben kann." Maria Regina Thierrichter, Notariatssubstitut in Wien

Eine entscheidende Frage am Anfang ist die Gesellschaftsform: Soll man eine GmbH gründen, was höhere Kosten verursacht? Das hängt von der Zahl der Gründer und vom Geschäftsfeld ab, sagt Thierrichter: "Geht es um eine Dienstleistung, die an eine Person gebunden ist, dann hat eine GmbH keinen Sinn. Auch bei einem Yogastudio ist das Haftungsrisiko gering und lässt sich über eine Versicherung abdecken. Wird jedoch mit Produkten gehandelt, dann kann man damit rechnen, dass mehrere Personen von Anfang an beteiligt sind. Dann hat man ein viel höheres Haftungsrisiko, bei Lebensmitteln können es auch Millionenklagen sein."

Bei mehreren Gesellschaftern sei man in einer GmbH durch die Judikatur zu Gesellschaftsverträgen besser abgesichert. Die Alternative zur GmbH ist eine Personengesellschaft und bei mehreren Beteiligten eine Offene Gesellschaft oder Kommanditgesellschaft.

Digitale Gründung

Eine häufig gestellte Frage ist, ob man das Unternehmen an der Privatadresse gründen kann, wenn kein Büro benötigt wird. Bei mehreren Gesellschaftern müsse man sich für einen entscheiden, und dessen Adresse scheint im Firmenbuch auf, sagt Thierrichter.

Dann müsse der Briefkasten geleert und Post entgegengenommen werden. Eine Adressänderung innerhalb einer Ortschaft sei einfach, eine Verlegung des Firmensitzes in eine andere Gemeinde allerdings nicht.

Bei umfassender Beratung für eine GmbH-Gründung entstehen Kosten, die Thierrichter mit 1000 bis 1600 Euro beziffert; bei einem Syndikatsvertrag noch mehr. Längerfristig sei das günstiger, als wenn man Musterverträge aus dem Internet herunterlädt und später erst recht Hilfe braucht. "Dann ist es oft sehr spät", berichtet Thierrichter aus ihrer Praxis.

Was man sich heute ersparen kann, ist der Gang ins Notariat. Vor allem jüngere Gründer machen von der Option der digitalen Gründung Gebrauch, sagt Thierrichter. "Die finden es ganz toll, vom Sofa aus zu gründen. Den Älteren ist der persönliche Termin immer noch lieber." (Eric Frey, Wirtschaft & Recht Magazin, 11.3.2021)