Für Veranstaltungen soll eine 100-Personen-Regel gelten.

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Am Freitag wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien eine umfassende Novelle der 4. Covid-Schutzmaßnahmenverordnung verabschiedet. Sie präzisiert die Lockerungen in Vorarlberg und sieht auch Änderungen für den Rest des Landes vor. Hier die Details und die strittigen Punkte.

Frage: Was wird in Vorarlberg nun wieder aufsperren, das im Rest des Landes noch zu ist?

Antwort: So einiges. Allen voran, und das war der strittigste Punkt in den Vorverhandlungen, die Gastronomie – drinnen wie draußen. Allerdings werden strenge Regeln gelten, doch einige davon waren bis zuletzt unklar. So schien in einem ersten Entwurf zur Novelle eine vorgezogene Sperrstunde um 19 Uhr auf, in der beschlossenen Fassung war diese nicht mehr zu finden. Fest steht: Um 20 Uhr müssen alle vom Lokalbesuch zu Hause sein, ab da gelten Ausgangsbeschränkungen.

Frage: Es gab Unstimmigkeiten bei der Maskenpflicht – was war da los?

Antwort: In der Verordnung heißt es, dass in der Gastro FFP2-Maske zu tragen ist – ausgenommen ist lediglich der unmittelbare Konsum von Speisen und Getränken. In der Landesregierung reagierte man darauf schon am Vorabend verstimmt, immerhin hatte man sich auf eine maskenfreie Gastro geeinigt. Vom Gesundheitsministerium heißt es nun zum STANDARD: Beim Betreten des Lokals bzw. beim Gang zum WC sei Maske zu tragen. Nachdem in der Verordnung aber eine entscheidende Passage fehlt – nämlich jene, die den eigenen Tisch von der Maskenpflicht ausnimmt –, spricht man nun im Ministerium von einer Auslegungssache: Wenn man ein Getränk bestellt habe und das auf dem Tisch stehe, müsse man nicht zwischen den Schlucken eine Maske aufsetzen; trinkt oder isst man nichts, brauche man aber sehr wohl auch am Tisch eine Maske.

Frage: Was kommt sonst so an Gastro-Regelungen?

Antwort: Zwischen den Tischen müssen zwei Meter Abstand oder eine andere Barriere sein. Erlaubt sind vier Personen aus zwei Haushalten plus Kinder oder mehr Personen, sofern sie aus einem Haushalt kommen.

Neos-Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff merkte in dem Zusammenhang bei der Sitzung des Hauptausschusses an, dass darum etwa drei Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter eines Unternehmens, die den ganzen Tag gemeinsam im Büro verbringen, nicht zusammen Mittagessen gehen. Gleiches gelte für einen Drei-Personen-Haushalt mit einem Zwei-Personen-Haushalt. Die Opposition stimmte geschlossen gegen die Novelle, auch SPÖ und FPÖ sehen Inkonsistenzen in der Verordnung.

Gegessen werden darf jedenfalls nur am Tisch, Selbstbedienung ist verboten. Die Gäste müssen getestet sein – entweder mit einem höchstens 48 Stunden alten Antigentest oder einem 72 Stunden alten PCR-Test. Test- und Maskenpflicht gelten übrigens in der Gastro drinnen wie draußen.

Frage: Was ändert sich noch?

Antwort: Auch Veranstaltungen – also etwa Hochzeitsfeiern, Geburtstagsfeiern, Fahrten mit Reisebussen oder Kongresse – werden ab Montag in Vorarlberg erlaubt. Auch da gelten Regeln: Die Sitzplätze müssen gekennzeichnet sein, außerdem darf nur die Hälfte der Kapazitäten ausgeschöpft werden, wobei die Obergrenze bei 100 Personen liegt. Auch hier gilt Masken-, Test- und Abstandspflicht, es gilt – im Gegensatz zur Gastro – aber auch ein Selbsttest, solange das Ergebnis in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wurde. Speisen und Getränke dürfen bei Veranstaltungen nicht ausgegeben werden, außerdem brauchen Veranstalterin oder Veranstalter ein Präventionskonzept. Ob das auch eingehalten wird, soll die Bezirksverwaltungsbehörde stichprobenartig überprüfen.

Frage: Was ist mit Kino, Theater und alledem?

Antwort: Auch die sogenannten Kultur- und Freizeitbetriebe werden wieder aufmachen. Dazu zählen etwa Bäder, Wettbüros, Kasinos, Theater, Kinos und Einrichtungen zur Ausübung der Prostitution. Letzteres ist allerdings eher irrelevant, weil es in Vorarlberg keine legalen Bordelle gibt. Für alle genannten Einrichtungen gelten dieselben Regeln wie für Veranstaltungen.

Frage: Angekündigt waren Lockerungen für Jugendliche, welche sind das genau?

Antwort: Wie auch im Rest des Landes wird der Sport für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren gelockert. Auch da darf man in Vorarlberg ein wenig mehr als im Rest Österreichs: Da dürfen draußen 20 Jugendliche mit zwei Betreuungspersonen sporteln, drinnen gelten zehn Jugendliche und eine Betreuungsperson. Indoor müssen die Jugendlichen getestet sein, auch hier gelten Selbsttests, solange das Ergebnis behördlich aufscheint. Körperkontakt ist aber weitgehend verboten. Betreuungspersonen müssen vor maximal sieben Tagen getestet sein oder Maske tragen. Außerdem ist es erlaubt, dass an einem Ort mehrere Trainings gleichzeitig stattfinden, solange "eine Durchmischung der Personen" nicht möglich ist. Vorgesehen ist auch eine Kontaktdatenerhebung.

Für außerschulische Jugendarbeit gelten in Vorarlberg ähnliche Regeln: Da dürfen draußen wie drinnen 20 Personen bis 18 Jahren plus drei Betreuungspersonen zusammenkommen, in Innenräumen gilt (Selbst-)Testpflicht für die Jugendlichen. Die Betreuungspersonen brauchen einen maximal eine Woche alten Test oder müssen FFP2-Maske tragen. Wie immer gilt: Unter zehn Jahren braucht man keinen Test. Bei der Jugendarbeit gibt es noch eine Besonderheit: Es herrscht nicht zwingend Masken- und Abstandspflicht, der Veranstalter selbst soll sich überlegen, wo und wann genau diese gelten soll – nach Stand der Wissenschaft und solange man nicht komplett auf Maske und Abstand verzichtet.

Frage: Was ist in Vorarlberg dann eigentlich noch verboten?

Antwort: Einiges. So gilt die Ausgangssperre zwischen 20 und 6 Uhr weiterhin. Auch Masken- und Abstandspflichten bleiben, Vorarlberg wird auch nicht von den Freizeit- oder Berufsgruppentests ausgenommen. Auch die Hotels bleiben geschlossen, in Alters- und Pflegeheimen sowie in Kuranstalten gelten weiter dieselben Regeln wie im Rest des Landes.

Frage: Was ändert sich in den anderen acht Bundesländern?

Antwort: Auch hier sind bestimmte Lockerungen geplant: Ab Montag werden Jugendsport und Jugendarbeit wieder erlaubt, wenn auch teils mit strengeren Regeln als in Vorarlberg: Jugendsport ist nur draußen und mit bis zu zehn plus zwei Personen erlaubt, Selbsttests sind außerhalb des Ländles nicht gültig. Auch bei der Jugendarbeit gelten zehn plus zwei erlaubte Personen und die genannten Testvorschriften. Außerdem werden – unabhängig vom Alter – Selbsthilfegruppen wieder erlaubt. Ab 1. April muss es außerdem für Betriebe mit über 51 Mitarbeitern oder Mitarbeiterinnen ein verpflichtendes Präventionskonzept geben. Abgesehen davon bleiben österreichweit die Regeln streng: Die Ausgangsbeschränkungen und alle anderen Maßnahmen wurden erneut verlängert. (Gabriele Scherndl, 12.3.2021)