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Wien – Betrugsversuchen mit Corona-Hilfen wird in Österreich seit einem Jahr nachgegangen – seit damals hat das Finanzministerium 1.116 "Risikoanträge" identifiziert und Betrugsversuche in Höhe von 22 Millionen Euro schon im Vorfeld verhindert. Diese Fälle betreffen laut Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) Unternehmer mit rechtskräftigen Finanzstrafen, inaktive Firmen, Betriebe in Konkurs oder Insolvenz oder auch aktengelöschte Unternehmen. Gegen "schwarze Schafe" gehe man konsequent vor.

Seit Anfang der Krise helfe man so rasch wie möglich und so kulant wie nötig, so Blümel in einer der APA übermittelten Stellungnahme. Wenn sich einige wenige während der Krise aber auf Steuerzahlerkosten bereichern, gebe es "kein Verständnis". Deshalb habe man von Beginn an Maßnahmen gesetzt, um Betrug und Missbrauch bestmöglich schon im Vorhinein zu unterbinden. Laut Finanzministerium werden auf der Finanz-Online-Plattform täglich 118.000 Anliegen bearbeitet, insgesamt gab es dort voriges Jahr rund 5,3 Millionen User.

Vorfeldanalyse gegen Missbrauch

Um Missbrauch oder Betrug so weit wie möglich zu unterbinden respektive zu verhindern, werden die eingereichten Anträge vor der Bearbeitung einer Vorfeldanalyse unterzogen. Durchgeführt werden die risikobasierten Analysen im Predictive Analytics Competence Center des Finanzministeriums. Sie bedienen sich alter Steuerdatensätze und gleichen sie ab. Verifiziert wird regelmäßig auch, welche Wirtschafts- und Steuerprüfer aktiv und prüfberechtigt sind.

Da in Österreich alle Prüfer Kammermitglieder sein müssen, übermitteln die Wirtschaftskammer und die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer laufend aktualisierte Listen an das Finanzministerium, welche Prüfer noch aktiv und prüfberechtigt sind. Diese Daten werden bei Beantragung einer Hilfe durch einen Wirtschafts- oder Steuerprüfer abgeglichen, eine falsche Meldung würde einen Alarm auslösen.

Falsche Wirtschaftsprüfer in Deutschland

In Deutschland hatten sich Betrüger fälschlich als Wirtschaftsprüfer ausgegeben, um Hilfsgelder für Unternehmen zu beantragen; möglich war das dort auch, weil teils neue Datenbanken mit neuen Datensätzen ins Leben gerufen wurden. In Österreich dagegen ist auch für Neugründungen eine Hilfe nur dann vorgesehen, wenn das Gründungsdatum vor Bekanntgabe der Hilfe lag, wird seitens des Finanzministeriums betont. (APA, 12.3.2021)