Der Auftritt von Johann Fuchs vor dem Ibiza-U-Ausschuss sorgte teils für Erstaunen.

Foto: APA / Herbert Neubauer

Das Justizministerium hat Maßnahmen in der Causa des Leiters der Wiener Oberstaatsanwaltschaft (OStA), Johann Fuchs, getroffen: Es wurde Disziplinaranzeige beim Obersten Gerichtshof erstattet und angeregt, eine allfällige Suspendierung zu prüfen. Außerdem werden Fuchs' Zuständigkeiten beschränkt: Er ist vorübergehend nicht mehr für die Aufsicht über die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), für Verschlusssachen und alle den Ibiza-U-Ausschuss betreffenden Causen zuständig.

Ergriffen wurden die Maßnahmen angesichts der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Innsbruck gegen Fuchs wegen des Verdachts der Verletzung des Amtsgeheimnisses. Anlass dafür waren Fuchs' Aussagen im Ibiza-U-Ausschuss zur Information von Regierungsmitgliedern über Hausdurchsuchungen bei Ministern und Ministerinnen.

Fuchs hatte in seiner Befragung im Ausschuss vergangene Woche auf Nachfrage von Neos-Fraktionsführerin Stephanie Krisper bestätigt, das Justizressort über "geplante Zwangsmaßnahmen" zu informieren.

Schneller Überblick

Gerade bei "clamorosen Fällen" sei der Zeitfaktor der Kommunikation wesentlich, argumentierte Fuchs laut dem vorläufigen Protokoll seiner Befragung. Wichtig sei daher auch, dass die Ressortspitze – gemeint ist das Justizministerium – "sehr schnell einen Überblick über diese Verfahrensschritte hat".

Die dortige Spitze werde "früher oder später darauf angesprochen, dass die Justiz eine Durchsuchung durchführt, und meiner Meinung nach ist es dann ja schon zu spät". Immerhin säßen beide Regierungsmitglieder gemeinsam im Ministerrat. Fuchs hatte in der APA nach seiner Aussage im Untersuchungsausschuss betont, ausschließlich das Justizressort gemeint zu haben, das informiert werde. Außerdem habe er nicht gemeint, dass dieses vorab informiert werden sollte.

Telefonat mit Zadić

Justizministerin Alma Zadić (Grüne) hat am Dienstag mit Fuchs telefoniert. Ergebnis des Gesprächs war, dass die Geschäftsverteilung der OStA Wien geändert wird, erklärte Ministeriumssprecherin Christina Ratz laut der APA. Die Justizverwaltungsagenden sowie die Fach- und die Dienstaufsicht über die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft werden in der Geschäftsverteilung den Vertretern von Fuchs übertragen – ebenso alle weiteren Verschlusssachen sowie sämtliche den U-Ausschuss betreffenden Angelegenheiten.

Außerdem verwies Ratz darauf, dass in Disziplinarangelegenheiten betreffend Staatsanwälte (und Richter) das Richter- und Staatsanwältedienstgesetz anzuwenden sei. Demnach kann das Ministerium selbst nicht die Suspendierung verfügen, sondern muss das zuständige Disziplinargericht – im Fall des OStA-Leiters ist dies der Oberste Gerichtshof – anrufen. Dies geschah mit einer Disziplinaranzeige, in der auch die Prüfung einer allfälligen Suspendierung angeregt wurde.

Fuchs weist Vorwürfe zurück

Fuchs wies Dienstagabend in der APA alle Vorwürfe zurück und versicherte, an einer raschen Aufklärung mitzuarbeiten. "Ich will mit diesem Schritt sicherstellen, dass die laufenden Verfahren in den Staatsanwaltschaften des Sprengels Wien ungestört weiter vorangetrieben werden können." Er wolle damit auch zu einer raschen Klärung der Vorwürfe beitragen und kooperiere dazu uneingeschränkt mit den Ermittlungsbehörden. "Wie ich heute auch Ministerin Zadić mitgeteilt habe, bin ich mir sicher, bei der Ausübung meiner Funktion als Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien immer im Rahmen der Gesetze gehandelt und niemals Informationen an unbefugte Dritte weitergegeben zu haben", so Fuchs abschließend.

In einem Schreiben an die für Personalfragen zuständige Abteilung in der Präsialsektion, das der APA zugespeilt wurde, erläutert Fuchs seine Aussagen im U-Ausschuss. Dass er bei seiner Befragung nicht ausgeschlossen habe, Aktenteile an den suspendierten Sektionschef Christian Pilnacek übermittelt zu haben, erklärt Fuchs damit, dass er nach seiner Aussage im Juni 2020 bereits wegen einer "offensichtlich missverstandenen Antwort" angezeigt worden sei und es deswegen aus Vorsichtsgründen vorgezogen habe, "zu diesem Thema grundsätzlich gar nichts zur Gänze auszuschließen". Er zeigt sich außerdem davon überzeugt, dass alle Erörterungen zwischen ihm und Pilnacek "gesetzeskonform stattgefunden haben".

Mitlesen hintangehalten

Was die Nutzung seines Privathandys für dienstliche Zwecke betrifft, bekräftigt Fuchs seine Aussagen im U-Ausschuss. Er lade sich gelegentlich dienstliche Aktenstücke auf dieses Mobiltelefon, um diese auf seinem täglichen Arbeitsweg in der Eisenbahn lesen zu können. "Das Handy erachte ich für diese Zwecke deshalb als optimal geeignet, weil – anders als bei der Verwendung des Laptops – hier das Mitlesen von heiklen Akteninhalten durch Mitreisende hintangehalten werden kann." Soweit diese Aktenbestandteile nicht ohnedies elektronisch verfügbar sind, scanne er sie mit der IT-Hardware der OStA im PDF-Format ein und sende sie an seine dienstliche E-Mail-Adresse, die er über das Handy abrufe, so Fuchs. (APA, 16.3.2021)