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Uber verliert einen jahrelangen Rechtsstreit und wird seine Fahrer in Großbritannien künftig nicht mehr als eigenständige Unternehmer behandeln.

Foto: AP Photo/Seth Wenig

London – Nach einem jahrelangen Rechtsstreit und einer Schlappe vor dem Obersten Gericht hat der US-Fahrdienstleister Uber am Dienstag in einer Pflichtmitteilung an die US-Börsenaufsicht erklärt, seine Fahrer in Großbritannien künftig nicht mehr als eigenständige Unternehmer, sondern als Mitarbeiter zu behandeln. Mehr als 70.000 Uber-Fahrer in Großbritannien können also künftig mit Mindestlohn, bezahltem Urlaub und anderen Arbeitgeberleistungen rechnen.

Uber machte zunächst keine Angaben dazu, ob und inwiefern dies zu höheren Kosten führt. Die Aktie reagierte mit leichten Kursverlusten. Die Frage, welchen Status Fahrer arbeitsrechtlich haben und welche Leistungen sie von Uber erhalten, ist für das Geschäftsmodell des Konzerns elementar. Uber stuft Fahrer traditionell als ungebundene Vertragspartner ein, was Geld für Arbeitgeberverpflichtungen wie Mindestlohn, bezahlte Überstunden und Krankheitstage spart.

Flexibilität und Konkurrenz

Diese Praxis gibt Fahrern allerdings auch viel zeitliche Flexibilität und die Möglichkeit, parallel für Uber-Konkurrenten wie Lyft tätig zu sein. Der Londoner Supreme Court hatte im Februar geurteilt, dass Uber seine Fahrer in Großbritannien als Mitarbeiter behandeln muss.

Das Unternehmen machte jedoch klar, dass diese Einstufung in dem Land keinen Angestelltenstatus bedeute. So haben die Fahrer zwar Anrecht auf Mindestlohn, bezahlte Urlaubstage und Pensionszuschüsse, aber keine vollen Arbeitnehmerrechte, die etwa Elternzeiten oder Abfindungszahlungen umfassen.

Auch in den USA und anderen Ländern hatte Uber wegen der arbeitsrechtlichen Behandlung seiner Fahrer bereits Rechtskonflikte. In Österreich sind Uber-Fahrer seit Anfang März wieder auf den Straßen unterwegs. Eine Anpassung des Gelegenheitsverkehrsgesetzes – die sogenannte "Lex Uber" – führte zu einer vorübergehenden Zwangspause für den Konzern. In der aktuellen Regelung gibt es ein gemeinsames Gewerbe für Taxi- und Mietwagenfahrer. Fahrgäste befördern darf nur noch, wer einen Taxischein besitzt. Damit fehlen am Markt viele der bisherigen Fahrer. (APA, red 17.3.2021)